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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
17. OKTOBER 2016
Reparaturwerkstätten
Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug
der Klassen M1 (Pkw/Kombination-
skraftwagen) und N1 (Lkw bis 3,5 t)
vom 1. November bis 15. April bei
winterlichen Fahrbahnverhältnissen
(vor allem Schnee, Matsch oder Eis)
nur in Betrieb nehmen, wenn an allen
Rädern Winterreifen oder – bei einer
zusammenhängenden Schnee- oder
Eisschicht – Schneeketten auf mindes-
tens zwei Antriebsrädern montiert
sind. So sieht es das Gesetz vor. „Das
Auto muss fit sein für den Winter, die
Reifen ebenso, und das alles ist am
besten in der Fachwerkstätte vor-
zubereiten“, betont der Tiroler KFZ-
Landesinnungsmeister-Stellvertreter
Franz Niedertscheider. Schon im
Oktober die Reifen zu wechseln sei
sinnvoll, um längere Wartezeiten
zu umgehen, sollte es plötzlich un-
erwartet schneien. „Die Fahrzeug-
besitzer sollten dafür in die Werk-
stätte kommen, weil Winterreifen ein
Sicherheitsfaktor am Auto sind und
die Fachleute wissen, was aufgrund
der topografischen Lagen richtig und
wichtig ist. Wir haben jetzt täglich
Kunden, die zum Reifenwechsel
Das „O & O“ der Autobranche
Auch wenn Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April besteht, so hat die Faustregel
„Von O bis O – Oktober bis Ostern“ nach wie vor Gültigkeit.
kommen.“ In diesem Zusammenhang
sollte zudem ein Wintercheck vorge-
nommen werden.
Winterreifen vor
dem Gesetz
Reifen gelten für den Gesetzgeber
bzw. die Exekutive nur dann als Win-
terausrüstung, wenn in der Seiten-
wand eine Gravur mit der Aufschrift
„M+S“ (gleichwertige, alternative
Bezeichnungen sind: „MS“, „M.S.“,
„M/S“, „M&S“ oder „M-S“) vorhan-
den ist UND die Profiltiefe über die
gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm
(bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt.
Das gilt auch für Ganzjahresreifen
und Spikereifen. Eine Kennzeichnung
von Winterreifen ausschließlich mit
einem Schneeflocken- bzw. Schnee-
kristall-Symbol ist in Österreich NICHT
als Winterreifen-Kennzeichnung an-
erkannt. Entscheidend für die Erfül-
lung der Winterreifen-Pflicht ist
daher die M+S-Kennzeichnung.
Einige
Besonderheiten
SUV, 4x4 & Pickup
Es gelten dieselben Bestimmungen
wie bei der Winterreifenpflicht für
Pkw.
Zu beachten ist, dass zahlreiche
SUV- und 4x4-Fahrzeuge sowie
Pickups auch im Sommer mit
Reifen ausgestattet sind, die
eine M&S-Kennzeichnung haben.
Gesetzeskonformer
Zustand
vorausgesetzt, können diese Reifen
grundsätzlich auch im Winter
verwendet werden. Es ist aller-
dings aus Gründen der erhöhten
Sicherheit und Fahrleistung zu
empfehlen, allradgetriebene Fahr-
zeuge bei winterlichen Verhältnissen
mit Winterreifen auszustatten.
Pkw mit leichtem oder
schwerem Anhänger
Lediglich das Zugfahrzeug unter-
liegt der situativen Winteraus-
rüstungspflicht.
Pkw-Anhänger
sind von der situativen Winter-
ausrüstungspflicht grundsätzlich
ausgenommen. Allerdings gilt
beim Einsatz von Spikereifen eine
Ausnahme: sind am Zugfahrzeug
Reifen mit Spikes montiert, muss
auch der Anhänger mit Spike-
reifen ausgerüstet sein.
Leicht-Lkw (bis 3,5 t)
Es gelten dieselben Bestimmungen
wie bei der Winterreifenpflicht für
Pkw. Zu beachten ist, dass zahlreiche
Kastenwagen und Leicht-Lkw auch
Zur Winterreifen-
pflicht gilt die
Formel 4x4x4:
4 Winterräder
(Mischen von
Sommer- und Winter-
rädern nicht zulässig)
mit einem Profil
von mehr als 4 mm,
die nicht älter als
4 Jahre sein sollten.
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