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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
15. FEBER 2016
CHRONIK
1335
Grippezeit = Aroniazeit
“
. . .
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Ihr Ansprechpartner: Manfred Striedinger
Tel.: +43 4762 5401 153 | Fax: +43 4762 5401 8153
A-9800 Spittal/Drau | Bünkerstraße 44
E-Mail:
mietservice@fmoser.atTechnische Daten
Arbeitshöhe:
20 m
Ausladung:
max. 8,40 m
Drehwinkel Säule:
2
x
185°
Größe Arbeitskorb:
1,40
x
0,85
x
1,1 m
Höhe in Transportstellung:
2.890 mm
Breite in Transportstellung:
2.100 mm
Länge in Transportstellung:
5.392 mm
Traglast:
max. 200 kg
Gesamtgewicht:
3.500 kg
Mietpreise (inkl. MwSt.)
Tagespauschale
€ 216,00
Wochenendpauschale
€ 296,40
Wochenpauschale (7 Tage)
€ 972,00
Pro gefahrenem Kilometer
€
1,08
Ausgabe und Rücknahme mit vollem Tank!
Stützpunkt der Fahrzeuge: A-9800 Spittal/Drau
H
T
€
W
€
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142125
Lange Verfahrensdauer
Im Jahr 2010 wurden drei Mutter
kühe auf die agrargemeinschaftliche
Alm aufgetrieben. Laut EU-Vorgaben
muss jede Tierbewegung an die zen
trale Rinderdatenbank gemeldet
werden. Obwohl die aufgetriebenen
Tiere durch mich rechtzeitig an die
Datenbank gemeldet wurden sankti
onierte die Agrarmarkt Austria diese
drei Mutterkühe (Mutterkuhprämie),
weil die Unterschrift des Obmannes
fehlt. (Bescheid der Agrarmarkt Aus
tria – AMA vom 23. Feber 2011). Ge
gen diesen Bescheid wurde Berufung
eingebracht. Das Landwirtschafts
ministerium damals noch Berufungs
instanz nach der AMA wies die Be
schwerde ab. Der Verfassungsge
richtshof hob mit Entscheidung vom
23. Feber 2015 den Bescheid des
Landwirtschaftsministeriums
von
2012 auf. Begründend führte der
VfGH aus, dass die belangte Behörde
(Landwirtschaftsministerium) verfehl
te Rechtsansicht, Willkür und grund
legende rechtsstaatliche Forderungen
an ein derartiges verwaltungsbehörd
liches Verfahren verletzt hat. Mit Ent
scheidung vom 12. Jänner 2016 gab
das Bundesverwaltungsgericht (nun
mehr Berufungsinstanz anstatt des
Landwirtschaftsministeriums) der Be
schwerde gemäß Auftrag des VfGH
Recht und entschied nach fünf (!)
scheidung ist auch deshalb von weit
reichendem Interesse, weil dies für
alle Almobmänner zutrifft, dass der
Obmann nicht verpflichtet ist, die
Meldung an die Datenbank vorzuneh
men, sondern die Meldung des Auf
treibers ausreicht. Da es aufgrund der
immer größer werdenden Bürokratie,
immer schwieriger wird, Personen zu
finden, welche sich für die Funktion
des Obmannes zur Verfügung stellen,
stellt diese Entscheidung eine weit
reichende Entlastung für die Obmän
ner dar.
Heimo Urbas, Plattform Almfutterflächen,
Eisentratten
Jahren Verfahrensdauer, dass die drei
Mutterkühe fristgerecht an die Daten
bank gemeldet wurden und wird der
AMA aufgetragen, die Mutterkuhprä
mie zur Auszahlung zu bringen. Inte
ressant an dieser Geschichte ist , das
trotz Vorsprache bei der Landwirt
schaftskammer Kärnten im Jahr 2012,
insbesondere beim LK-Präsidenten,
dieser sich der Sache nicht annahm
und somit der Bauer durch die gesetz
liche Berufsvertretung nicht unter
stützt wurde. Trotzdem wurde der
Sachverhalt durch alle Instanzen bis
zum Höchstgericht durchgefochten –
und das mit Erfolg. Diese Ent-
Das BRG Spittal/Drau wurde
für sein Engagement und die
sportlichen Erfolge mit dem
Schulsportgütesiegel in Silber
ausgezeichnet. Die Auszeich
nung nahmen die Sportkusto
den Prof. Mag. Birgit Goltsch
nigg (l.) und Prof. Mag.
Franz-Peter Hillgartner (M.)
von
Bundesministerien
Gabriele Heinisch-Hosek (r.)
entgegen. Das Schulsport
gütesiegel ist ein Zeichen für eine konsequente und jahrelange
intensive Arbeit im Bereich des Schulsportes und der Bewegung
und Sportunterrichts. Das BRG-Team ist sehr stolz auf diese
Auszeichnung, die bis zum Jahr 2019 offiziell geführt werden darf.