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7

OBERKÄRNTNER

VOLLTREFFER

15. FEBER 2016

CHRONIK

1335

Grippezeit = Aroniazeit

. . .

Debant im Fassl

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A-9800 Spittal/Drau | Bünkerstraße 44

E-Mail:

mietservice@fmoser.at

Technische Daten

Arbeitshöhe:

20 m

Ausladung:

max. 8,40 m

Drehwinkel Säule:

2

x

185°

Größe Arbeitskorb:

1,40

x

0,85

x

1,1 m

Höhe in Transportstellung:

2.890 mm

Breite in Transportstellung:

2.100 mm

Länge in Transportstellung:

5.392 mm

Traglast:

max. 200 kg

Gesamtgewicht:

3.500 kg

Mietpreise (inkl. MwSt.)

Tagespauschale

€ 216,00

Wochenendpauschale

€ 296,40

Wochenpauschale (7 Tage)

€ 972,00

Pro gefahrenem Kilometer

1,08

Ausgabe und Rücknahme mit vollem Tank!

Stützpunkt der Fahrzeuge: A-9800 Spittal/Drau

H

T

W

W

P

142125

Lange Verfahrensdauer

Im Jahr 2010 wurden drei Mutter­

kühe auf die agrargemeinschaftliche

Alm aufgetrieben. Laut EU-Vorgaben

muss jede Tierbewegung an die zen­

trale Rinderdatenbank gemeldet

werden. Obwohl die aufgetriebenen

Tiere durch mich rechtzeitig an die

Datenbank gemeldet wurden sankti­

onierte die Agrarmarkt Austria diese

drei Mutterkühe (Mutterkuhprämie),

weil die Unterschrift des Obmannes

fehlt. (Bescheid der Agrarmarkt Aus­

tria – AMA vom 23. Feber 2011). Ge­

gen diesen Bescheid wurde Berufung

eingebracht. Das Landwirtschafts­

ministerium damals noch Berufungs­

instanz nach der AMA wies die Be­

schwerde ab. Der Verfassungsge­

richtshof hob mit Entscheidung vom

23. Feber 2015 den Bescheid des

Landwirtschaftsministeriums

von

2012 auf. Begründend führte der

VfGH aus, dass die belangte Behörde

(Landwirtschaftsministerium) verfehl­

te Rechtsansicht, Willkür und grund­

legende rechtsstaatliche Forderungen

an ein derartiges verwaltungsbehörd­

liches Verfahren verletzt hat. Mit Ent­

scheidung vom 12. Jänner 2016 gab

das Bundesverwaltungsgericht (nun­

mehr Berufungsinstanz anstatt des

Landwirtschaftsministeriums) der Be­

schwerde gemäß Auftrag des VfGH

Recht und entschied nach fünf (!)

scheidung ist auch deshalb von weit­

reichendem Interesse, weil dies für

alle Almobmänner zutrifft, dass der

Obmann nicht verpflichtet ist, die

Meldung an die Datenbank vorzuneh­

men, sondern die Meldung des Auf­

treibers ausreicht. Da es aufgrund der

immer größer werdenden Bürokratie,

immer schwieriger wird, Personen zu

finden, welche sich für die Funktion

des Obmannes zur Verfügung stellen,

stellt diese Entscheidung eine weit­

reichende Entlastung für die Obmän­

ner dar.

Heimo Urbas, Plattform Almfutterflächen,

Eisentratten

Jahren Verfahrensdauer, dass die drei

Mutterkühe fristgerecht an die Daten­

bank gemeldet wurden und wird der

AMA aufgetragen, die Mutterkuhprä­

mie zur Auszahlung zu bringen. Inte­

ressant an dieser Geschichte ist , das

trotz Vorsprache bei der Landwirt­

schaftskammer Kärnten im Jahr 2012,

insbesondere beim LK-Präsidenten,

dieser sich der Sache nicht annahm

und somit der Bauer durch die gesetz­

liche Berufsvertretung nicht unter­

stützt wurde. Trotzdem wurde der

Sachverhalt durch alle Instanzen bis

zum Höchstgericht durchgefochten –

und das mit Erfolg. Diese Ent-

Das BRG Spittal/Drau wurde

für sein Engagement und die

sportlichen Erfolge mit dem

Schulsportgütesiegel in Silber

ausgezeichnet. Die Auszeich­

nung nahmen die Sportkusto­

den Prof. Mag. Birgit Goltsch­

nigg (l.) und Prof. Mag.

Franz-Peter Hillgartner (M.)

von

Bundesministerien

Gabriele Heinisch-Hosek (r.)

entgegen. Das Schulsport­

gütesiegel ist ein Zeichen für eine konsequente und jahrelange

intensive Arbeit im Bereich des Schulsportes und der Bewegung

und Sportunterrichts. Das BRG-Team ist sehr stolz auf diese

Auszeichnung, die bis zum Jahr 2019 offiziell geführt werden darf.