HB 2015 04 - page 2

renkollegium des Brixner Priesterseminars
abgestimmt.
Die Unterlagen wurden der Theologi-
schen Fakultät in Salzburg vorgelegt. Von
dort kam auch ein Gutachten. Die Beur-
teilung fiel zugunsten Aßlabers aus, aber
auch Karl Telch bekam hohe Zustimmung.
Der Bischof von Brixen sprach dann die
Ernennung aus.
Aßlabers Beantwortung der
Prüfungsfragen und ihre Beurteilung
1. Der Glaubenssatz, dass der Hl. Geist
vom Vater und vom Sohne ausgeht:
Zum leichteren Verständnis der Frage
wird die heutige theologische Position
vorangestellt: Die ganze Theologie- und
Konzilsgeschichte durchzieht die Frage,
wie der dreifaltige Gott zu verstehen sei. In
diesem Zusammenhang wird man wohl
sagen können, dass der Schwerpunkt des
theologischen Ringens auf dem Verständ-
nis von Jesus Christus als dem wahren Gott
und wahren Menschen gelegen war und
eine gewisse „Geistvergessenheit“ in der
Kirche besteht. Es geht um die Gottheit des
Hl. Geistes und um seine gleiche göttliche
Würde wie Vater und Sohn. Jede Abstu-
fung der Dreifaltigkeit ist zu vermeiden,
eben der eine Gott in drei Personen. Der
heutige Personbegriff (unabhängig und
ungeteilt) deckt sich nicht mit dem hier
formulierten (Grundwesen, das nach außen
dringt, wörtlich „durchtönt“). Der heutige
Zugang ist m. E. wohl durch die Lehre der
Wirkung nach außen am einfachsten zu er-
klären: Dem Vater wird die Schöpfung,
dem Sohn die Erlösung und dem Geist die
göttliche Heimholung der Welt zugeordnet.
Er ist nicht bloß mit den geistigen Fähig-
keiten des Menschen zu vergleichen.
Aßlaber geht – wie immer sehr klar for-
muliert – vom klassischen Ort dieser Lehre
in der Hl. Schrift aus:
„Wenn aber der Bei-
stand kommt, den ich euch vom Vater aus
senden werde, der Geist der Wahrheit, der
vom Vater ausgeht, dann wird er Zeugnis
für mich ablegen“
(Joh 15,26 und Joh
16,13-15). Für die Erklärung des Dogmas
werden Texte der Kirchenväter und von
Konzilien (IV. Laterankonzil und Floren-
tinum) herangezogen. Bis auf kleine Feh-
ler in der Zuordnung der Zitate zu den
Konzilsdekreten, wurden die Erklärungen
als „recht gut“ befunden.
2. Die katholische Lehre der Schöpfung
aus dem Nichts:
Der Begriff „ex nihilo“ ist seit dem Kir-
chenvater Irenäus präzise verwendet. Gott
setzt die Wirklichkeit der Welt im Ganzen
und in all ihren einzelnen Teilen voraus-
setzungslos ins Dasein. Er formt nicht bloß
aus einem vorgegebenen Material („Ur-
materie“) die jetzige Gestalt der Welt. Die
ganze Wirklichkeit ist in ihrem Sein durch
Gottes Wort aus Nichts entstanden.
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Die Argumentation Aßlabers stellt sich fol-
gendermaßen dar: Er lehnt zuerst einmal die
Ansicht, dass alle Dinge göttlich wären oder
es den Schöpfer gar nicht gäbe, ab. Dabei
verweist er auf zwei Bibelstellen: Entschei-
dend für ihn ist der biblische Schöpfungsbe-
richt (Gen 1 und 2) und das Bekenntnis der
makkabäischen Mutter von sieben gemar-
terten Söhnen zum
„Schöpfer, der alles aus
dem Nichts erschaffen hat“
(2 Makk 7, 28).
Der Leib des ersten Menschen sei mittelbar,
die Seele unmittelbar aus Nichts erschaffen.
Weiters werden die Glaubensbekenntnisse
und Lehrsätze der Konzilien zitiert.
Wenn man das Sein Gottes annimmt,
folgt daraus auch sein Tun. Alle Dinge
sind durch etwas bedingt. Es gibt keine
voraussetzungslose Materie. Die Kom-
mission gab Aßlaber mehrheitlich mit der
Note „recht gut“ den Vorzug.
3. Die Lehre der „Wandlung“ (Transsub-
stantiation) in der Eucharistie (Hl. Messe):
In dieser Frage berührt man aus heutiger
Sicht das Lebenszentrum der Kirche.
Heute wie damals zählt sie zu den schwie-
rigsten theologischen Lehrentscheidungen.
Sprache und damit Gemeintes sind schwer
zu verstehen. In der Theologiegeschichte
wird wiederum das Ringen um ein klares
Verständnis dieses Themas sichtbar. Es
schwankte zwischen den Extremen: zu rea-
listisch oder nur symbolisch.
Aßlaber macht dazu einige klare Aussa-
gen: Der mittelalterliche Theologe Berengar,
der dem symbolischen Verständnis der Ge-
genwart Christi nahe stand und die späteren
Reformatoren werden kritisiert. Er zieht da-
mals allgemein übliche Worte zur Erklärung
der Wandlung heran: Das Wesen (Substanz)
verändert sich, die sinnenfälligen Eigen-
schaften (Akzidenzien) bleiben. Brot und
Wein werden also Fleisch und Blut Christi,
auch wenn die Brots- undWeingestalt bleibt.
Die katholische Lehre, dass in der Feier der
Eucharistie aus Brot und Wein real Leib und
Blut Christi werden (gewirkt durch den Hl.
Geist, der im Kanon der Hl. Messe herab-
gerufen wird), wird aus dem biblischen
Abendmahlsbericht und den Texten des
Trienter Konzils (Dekret von 1551) begrün-
det:
„Nehmt und esst, das ist mein Leib;
trinkt alle daraus, das ist mein Blut“
so
spricht Christus beim Letzten Abendmahl
(Mt 26, 20 ff., Mk 14, 17ff., Lk 22, 14ff.,
siehe auch: 1 Kor 10, 16). Das Konzil von
Trient sagt:
„Durch die Konsekration
(Wandlung)
des Brotes und Weines geschieht
eine Verwandlung der ganzen Substanz des
Brotes in die Substanz des Leibes Christi
und der ganzen Substanz des Weines in die
Substanz seines Blutes
(...)
diese wurde
Wesensverwandlung genannt.“
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So ist in der Eucharistie die durch das
Kreuz hindurchgegangene Liebe, sein von
OSTTIROLER
NUMMER 4/2015
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HEIMATBLÄTTER
Vaterhaus von Peter Aßlaber in Klaunz, Matrei i. O.
Foto: Barbara Preßlaber
Peter Aßlaber als Theologiestudent (1. Reihe, 3. von links).
Foto: Unbek. Fotograf
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