Wohnen ohne Hürden: altersgerechter Wohnungsumbau


Wohnen ohne Hürden: altersgerechter Wohnungsumbau

Wohnungseigentümer, die rechtzeitig vorsorgen, können im Alter länger in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Manchmal helfen bereits kleinere Änderungen, zum Beispiel ein Griff an der richtigen Stelle im Bad. Und Wohnungen ohne Barrieren und Schwellen senken das Risiko von gefährlichen Stürzen.

Umbaumaßnahmen – meistens ist zuerst das Bad dran

In der Regel ist zunächst das Badezimmer von den meisten Umbaumaßnahmen betroffen. Nicht immer kann auch das Erforderliche tatsächlich realisiert werden. So ist es gerade für Mieter schwierig, eine Mietwohnung altersgerecht umzubauen. Zwar stimmt der Vermieter in der Regel den Änderungen zu, doch spätestens beim Auszug ist ein Rückbau angesagt.

Mindestens genauso wichtig wie Umbauten im Badezimmer ist eine Prophylaxe vor Stürzen, beispielsweise durch das Entfernen von Türschwellen oder anderen Stolperfallen wie Teppichen. Ohne große Probleme lassen sich jedoch auch einige andere und genauso wichtige Änderungen vornehmen, wie Haltegriffe an wichtigen Stellen wie Türen oder Toiletten.

In der Regel beginnen aufwendige Umbaumaßnahmen erst, wenn festgestellt wird, dass es nicht mehr möglich ist, ohne fremde Hilfe in der Wohnung zu bleiben. Grundsätzlich sollte jedoch bereits, bevor die Einschränkungen vorhanden sind, entsprechend vorgesorgt werden. Vieles, was bei einem späteren Umbau richtig viel Geld kostet, kann bei einem Neubau noch ohne großen Aufwand verwirklicht werden. Dies sind beispielsweise breitere schwellenlose Türen oder höhere Toiletten.

Fördermöglichkeiten in Österreich

Bevor mit den Wohnungsumbaumaßnahmen begonnen wird, sollten sich Eigentümer mit den Miteigentümern und Mieter mit ihrem Vermieter absprechen und sich um die Finanzierung kümmern. Für bestimmte Maßnahmen, die zur Verbesserung des Wohnungsumfelds eines Pflegebedürftigen notwendig sind, gibt es einen Zuschuss von der Pflegekasse. Kosten bis zu 2.557 Euro werden von den Pflegekassen ohne Eigenanteil gewährt.

Finanziert werden zum Beispiel:

• Einbau von Personenaufzügen im Eigenheim
• Installation von Haltegriffen und Sitzplätzen
• Schaffung von schwellenfreien Zugängen, Türvergrößerungen, Briefkästen in Griffhöhe
• Treppenlifte (z. B. von Lifta Österreich), Rampen und Treppenumbauten
• Beidseitige Treppenhandläufe
• farbige Stufenmarkierungen
• Einbau von Gegensprechanlagen
• Änderung des Bodenbelags
• Änderungen an Lichtschaltern, Steckdosen und Heizungsventilen
• Fenstergriffe auf Greifhöhe

 

Bild: © istock.com/fstop123


30.09.2014

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