Wahren Sie als Fluggast Ihr Recht


Wahren Sie als Fluggast Ihr Recht

Mehr als 180.000 Flugzeuge steuern täglich rund um den Globus ihre Ziele an. Doch was sich auf den ersten Blick so beeindruckend anhört, hat für viele Fluggäste europa- und weltweit mittlerweile eine nicht ganz so glänzende Kehrseite, denn mit der Anzahl der weiterhin rasant anwachsenden Flugbewegungen, steigt auch der Frust vieler Business- und Urlaubsflugpassagiere über unvorhergesehene Flugausfälle und vor allem auch über unverschuldet verpasste Anschlussflüge. Wir zeigen Ihnen, was Sie im Falle des Falles tun sollten, um gegenüber der Fluggesellschaft jederzeit Ihre Rechte zu wahren und Ihren Anspruch auf finanzielle Entschädigung geltend zu machen.

Anschlussflug verpasst. Was nun?

Die EU-Verordnung für Fluggastrechte stärkt bereits seit mehr als 13 Jahren durchaus konsequent die Rechte der Flugpassagiere, auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) schloss sich bereits mehrfach mit seinen Urteilen dieser für Verbraucher positiven juristischen Leitlinie an. Dies bedeutet in der Praxis: Wer unverschuldet bereits mit dem innerhalb der EU startenden Erstflug verspätet abhebt und dadurch seinen Anschlussflug verpasst, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Bleibt nun die spannende Frage, wie Sie diese potenziellen Ansprüche auf schnellstem, effektivem und besonders komfortablem Wege durchsetzen können: Ihr Recht im Falle eines verpassten Anschlussfluges sichert Flightright, die digitale, einfach nutzbare und onlinebasierte Rechtshilfe, die mit ihren seit vielen Jahren anerkannten Rechtsdienstleistungen Ihre Rechte gegenüber den Fluggesellschaften stärkt und erfolgreich durchsetzt.

Beweise sammeln zahlt sich aus

Damit Sie jederzeit auf der rechtssicheren Seite sind, sollten Sie direkt nach dem Verpassen Ihres Anschlussfluges dafür sorgen, dass Ihnen Ihre Linienfluggesellschaft oder Low Cost Carrier schriftlich bestätigt, dass der Flug annulliert oder zeitlich verschoben wurde. Zudem ist es unerlässlich, dass Sie alle Belege wie Ausgaben, Bargeldausgaben, Gutscheine, Tickets, Fotos etc. aufbewahren, um die mit dem Flug verbundenen Kosten später eindeutig und exakt dokumentieren und zuordnen zu können. Es empfiehlt sich ebenso in jedem Falle, wichtige Kontaktdaten mit anderen betroffenen Passagieren auszutauschen.

Was steht Passagieren rechtlich zu?

Grundsätzlich gilt: Wird der Anschlussflug „unverschuldet“ verpasst, hat jeder betroffene Passagier einen Anspruch auf Entschädigung in einer Höhe von 250 € (auf Kurzstrecken) bis zu 600 € (auf Langstrecken). Das gilt übrigens bereits ab einer verspäteten Ankunft am geplanten Endreiseziel von mindestens drei Stunden. Und entgegen landläufiger Meinung ist auch auf Pauschalreisen eine Entschädigung tatsächlich durchsetzbar. Was viele Flugpassagiere ebenfalls nicht wissen: auch wenn die betroffene Airline Ihnen bereits Reise- oder Verpflegungsgutscheine ausgehändigt oder andere Versorgungsdienstleistungen in Ihrem Sinne vorgenommen hat, bleibt Ihr Entschädigungs- bzw. Erstattungsanspruch davon selbstverständlich unberührt.

Versorgungsleistungen einfordern

Wussten Sie schon, dass Sie bereits ab einer Wartezeit von 2 Stunden  und Flügen bis zu 1.500 km Länge durch die Airline kostenlose Getränke, Mahlzeiten und 2 Telefonate gewährt werden müssen? Auch dies macht die EU-Fluggastechte-Verordnung möglich. Bestehen Sie deshalb darauf und lassen Sie sich nicht vom zunächst meist abwehrenden Verhalten der Fluggesellschaften irritieren – Ihr gutes Recht hat schließlich eine sinnvolle und zufriedenstellende Lösung verdient.       

Bildnachweis: opolja/clipdealer.de


12.09.2018

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