Kuriose Verkehrsregeln im Ausland


Kuriose Verkehrsregeln im Ausland

Deutsche Politiker hadern heuer über die geplante Einführung der Maut für Ausländer auf den eigenen Straßen. Doch nicht nur bei Reisen in das Nachbarland muss künftig aufgepasst werden, ob alle Verkehrsregeln erfüllt sind. Viele europäische Länder haben kuriose Bestimmungen auf den heimischen Straßen.

Die Sommermonate sind grade vorbei und viele Oberkärntner, die in diesem Sommer auf einen Urlaub verzichtet haben, machen sich nun im Herbst oder im Winter auf die Suche nach etwas Erholung. Schnell reingesetzt in das Automobil und los geht die Reise, mag so mancher denken. Doch in vielen europäischen Ländern herrschen teilweise skurrile Regeln, die bei Nichtbeachtung hart bestraft werden können.

In Dänemark geht es heuer kurios zu. Die Autofahrer im Königreich sind dazu verpflichtet, das Auto vor dem Anlassen auf die Fahrbereitschaft zu überprüfen. Soweit nicht ungewöhnlich, müssten die Fahrer sich nicht auch vergewissern, dass unter dem Gefährt niemand liegt. Wer sich unter Kraftfahrzeuge legt, ist gewiss nicht mehr nüchtern, und auch hier können die Dänen durchgreifen: Wird ein Fahrer mit mehr als zwei Promille im Blut auf der Straße erwischt, dem droht die Zwangsversteigerung seines Autos.

In Italien ist diese Maßnahme Usus, hier droht der unfreiwillige Verkauf des Fahrzeugs bereits ab 1,5 Promille. Dolce Vita hört nicht nur bei betrunkenen Fahren auf, auch beim Abschleppen verstehen die italienischen Beamten keinen Spaß: Wer auf der Autobahn liegen bleibt, dem ist es untersagt, sich von einer Privatperson ziehen zu lassen. Auch nicht zu unterschätzen sind die neuen Reglementierungen bezüglich der Winterpneus, die seit Mai gelten. Hier sollte man sich besser gleich die richtigen Reifen anschaffen, bevor die Reise losgeht. Mindestens drei Millimeter Profiltiefe sollten die neuen Pneus haben, um auch bei einem strengen Winter sicher auf den Straßen voranzukommen. In Bosnien-Herzegowina müssen besonders junge Burschen und Mädeln auf der Hut sein. Unter 23-Jährige, die ihren Führerschein noch kein komplettes Jahr besitzen, dürfen in der Zeit zwischen 23 Uhr abends und fünf Uhr am Morgen nicht hinter das Steuer. Dann doch lieber nach Griechenland, wo die Urlaubskulissen traumhaft und die Regeln für Autofahrer weniger streng sind? Keineswegs. Hier gibt es gleich zwei Halteverbote. Trägt das Schild, das das Verbot anzeigt, einen Balken in seiner Mitte, so gilt dies nur an ungeraden Tagen. Sind allerdings gleich zwei Balken eingefügt, gilt das Halteverbot nur an graden Tagen. Außerdem hat der Fahrer, der in einen Kreisverkehr fahren möchte, wie in Österreich Vorfahrt. Angesichts all dieser zum Teil recht verwirrenden Regelungen gilt vor allem eins: Vor jeder Reise ins Ausland sollte sich der Fahrer über die dortigen Besonderheiten im Straßenverkehr schlaumachen. Wer es einfacher haben möchte, nutzt lieber die Bahn, schließlich sind die Österreicher amtierender Europameister im Reisen auf Schienen.


26.09.2014

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