Glocknerkreuz ist Österreichs höchstgelegenes Denkmal


Glocknerkreuz ist Österreichs höchstgelegenes Denkmal

16.02.2024


Das Gipfelkreuz am Großglockner (3.798 Meter Seehöhe) steht unter Denkmalschutz. Das Verfahren ist abgeschlossen und der Bescheid des Bundesdenkmalamtes ist rechtkräftig. Das teilten die Großhochalpenstraße AG GROHAG und der Österreichische Alpenklub ÖAK am Freitagnachmittag mit. Der ÖAK ist Eigentümer des höchstgelegenen Gipfelkreuzes Österreichs. Dieses ist auch das erste Gipfelkreuz, das unter Denkmalschutz steht.

Über 200jährige Geschichte des Glocknerkreuzes

Das erste Glocknerkreuz wurde noch am selben Tag der Erstbesteigung, am 28. Juli 1800 auf den Gipfel des Großglockners gebracht. Gemeinsam mit dem Kreuz am Kleinglockner, das schon 1799 aufgestellt werden konnte, zählt das Glocknerkreuz zu den ersten Gipfelkreuzen im heutigen Sinne, die eigens für diesen Zweck angefertigt wurden. Das erste Holzkreuz verfiel allerdings nach wenigen Jahren.

1897 hat sich der damals neu gegründete Österreichische Alpenklub den Grund zur Errichtung eines neuen Kreuzes gesichert. Dabei handelt sich um 114 Quadratmeter auf Tiroler Seite (Gemeinde Kals am Großglockner) des Glocknergipfels. Das rund 3 Meter hohe und 300 Kilogramm schwere Eisenkreuz nach einem Entwurf des bekannten Wiener Architekten Freiherr Friedrich von Schmidt wurde am 2. Oktober 1880 von Kalser Bergführern aufgestellt.

Zum 200jährigen Jubiläum der Erstbesteigung wurde das Kreuz im Jahr 2000 umfassend restauriert. Kleinere Schäden werden laufend behoben, teilt ÖAK-Präsident Christian Zinkl mit, das Glockerkreuz sei derzeit in einem sehr guten Zustand. www.alpenklub.info

Initiative für Denkmalschutz durch GROHAG

Als 2015 die Großglockner Hochalpenstraße als Baumonument unter Denkmalschutz gestellt wurde, entstand auch die Idee, das Glocknergipfelkreuz vom Bundesdenkmalamt BDA auf Schutzwürdigkeit prüfen zu lassen. Im Sommer 2023 erfolgte eine Begehung und Prüfung vor Ort und das zehnseitige Gutachten hat eine eindeutige Schutzwürdigkeit ergeben, teilt die GROHAG in einer Aussendung mit. www.grossglockner.at

Die Erhaltung sei im öffentlichen Interesse, resümiert Gerd Pichler vom BDA: „Das Gipfelkreuz des Großglockners ist in seiner besonderen Ausführung und Konstrukion nicht nur eine symbolische Markierung des höchsten Punktes in Österreich und ein Zeichen für die alpinistische Leistung der Großglockner-Erstbesteigung, sondern auch ein bedeutendes Dokument aus der Zeit des aufstrebenden Alpinismus und der Vermessung und der wissenschaftlichen Betrachtung der Gebirgswelt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert“.

Seit dem 8. Feber 2024 ist der Bescheid rechtskräftig.

Christian Zinkl, Präsident des Österreichischen Alpenklubs, freut sich über den Bescheid für das höchstgelegene Denkmal Österreichs:


Audiobeitrag anhören:


Glückwunsch hinterlassen

Kennst du die Familie? Dann kannst du auf dieser Seite deine Glückwünsche übermitteln. Einfach unten das Formular ausfüllen und den Glücklichen eine Freude machen.

Kommentar verfassen

Wie stehst du zu diesem Thema? Teile uns deine Gedanken mit, indem du einfach unten das Formular ausfüllst.

*Bitte lesen Sie Ihren Kommentar vor dem Abschicken immer noch einmal auf Tippfehler durch, achten Sie auch darauf, dass der Text durch die „automatische Worterkennung“ nicht den Sinn verliert. Viele Kommentare können allein deshalb nicht veröffentlicht werden!

Bitte geben Sie in das Textfeld den gewünschten Suchbegriff ein!