WählerInnenverzeichnisse ab 4. Jänner öffentlich einsehbar
02.01.2022
Am 27. Februar finden die Gemeinderats- und BürgermeisterInwahlen in 274 Tiroler Gemeinden statt. Zur Erfassung der Wahlberechtigten werden WählerInnenverzeichnisse geführt, die ab Dienstag in den Gemeinden öffentlich aufgelegt werden: Ab diesem Zeitpunkt sind Berichtigungsanträge bis zum Ende des Einsichtszeitraumes am 11. Jänner möglich.
Wer sich im WählerInnenverzeichnis fehlerhaft eingetragen sieht oder überhaupt die Aufnahme in dieses Verzeichnis für sich beansprucht, muss den Antrag schriftlich oder mündlich bis 11. Jänner 2022, 17 Uhr, an die Gemeinde richten, informiert das Land Tirol in einer Aussendung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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