Sillianer Faschingsumzug bleibt heuer abseits der B100
09.02.2023
Der Faschingsumzug in Sillian wird nicht über die B100 sondern über Gemeindestraßen führen. Darauf hat man sich laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Lienz nach langen Diskussionen nun geeinigt. Am Mittwoch hat ein Lokalaugenschein vor Ort stattgefunden. Dabei wurde auch der Vorschlag der Narrengilde Sillian geprüft, den Umzug vom Faschingsdienstag auf den Samstag davor zu verlegen. Am Samstag wären zwar weniger LKW unterwegs, es ist allerdings auch aufgrund der Semesterferien mit mehr Reiseverkehr zu rechnen. Die Sicherheit steht im Vordergrund, erklärt Bezirkshauptfrau Olga Reisner - man habe alle Möglichkeiten fachlich geprüft und seitens der BH Lienz an einer bestmöglichen Umsetzung gearbeitet.
Die Nutzung der B100 für den Faschingsumzug hat die BH Lienz heuer aus Sicherheitsgründen nicht genehmigt. Im Falle einer Sperre muss der Schwerverkehr angehalten werden, dafür stehen nicht ausreichend Abstellplätze zur Verfügung. Die Polizei Sillian hat eine alternative Route für den Faschingsumzug auf Gemeindestraßen ausgearbeitet, die auch die Zufahrten von Rettung udn Feuerwehr nicht behindert.
Bei der Narrengilde Sillian zeigen sich einige Mitglieder frustriert, auch deshalb weil erst am 7. Feber eine schriftliche Mitteilung der BH Lienz eingegangen sei, worin die Nutzung der B100 nicht genehmigt wird. Das Ansuchen um Genehmigung hat die Narrengilde bereits im Oktober 2022 gestellt. Schon vergangene Woche hat die Narrengilde in einer Informationsveranstaltung im Kultursaal Sillian Stimmung für den Faschingsumzug auf der bisherigen Route über die B100 gemacht.
Die Narrengilde Sillian hat auch ein Ausweichen auf den Faschingssonntag geprüft, was aber aufgrund der Terminüberschneidung mit dem Faschingsumzug in Matrei von den teilnehmenden Gruppen abgelehnt wurde, teilt Obfrau Juliana Pradella-Pichler mit. Nun wolle man den Faschingsumzug am Dienstag, 21. Feber 2023 auf der von der Polizei vorgeschlagenen Gemeindestraßen-Route durchführen. Dazu brauche es jetzt noch das OK der Gemeinde bzw. des Bürgermeisters, der für die Genehmigung von Veranstaltungen auf Gemeindestraßen zuständig ist.
6 Kommentare
Antworten
Antworten
Antworten
Antworten
Antworten