Shopping oder Weihnachtsmarkt in Südtirol nur mit 2G+
16.12.2021
Seit heute gelten für alle Menschen, die aus Österreich nach Italien einreisen, eine 2G+ Pflicht. Zusätzlich zur Vorlage des 2G-Nachweises, geimpft oder genesen, braucht es jetzt auch einen max. 48h alten negativen PCR-Test oder einen max. 24.h alten negativen Antigen-Test, ausgestellt von einer offiziellen Test-Stelle. Selbst-Tests werden nicht akzeptiert. Nur Kinder unter sechs Jahren sind von der Einreise-Testpflicht befreit.
Elektronische Registrierung wie bisher
Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen sich vor der Einreise über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) elektronisch registrieren. Nur bei technischen Problemen darf im Ausnahmefall ein ausgedrucktes Selbsterklärungsformular (deutsche Fassung) vorgelegt werden.
Ausnahmen von der elektronischen Registrierung
Für Personen, die max. 60 km (Luftlinie) vom italienischen Zielort entfernt ihren Wohnsitz in Österreich haben und max 48 Stunden bleiben, entfällt die Verpflichtung zur elektronischen Registrierung, wenn sie mit ihrem eigenen Fahrzeug einreisen.
Ausnahmen vom „grünen Covid-Pass“
Berufspendler, Güter- und Personentransport und Durchreisende müssen keinen grünen Pass vorweisen, wenn der Transit unter 36h dauert. Ansonsten gilt wie für alle Einreisende ohne Impfzertifikat eine fünftägige Quarantäne, auch wenn ein Test vorliegt.
Alle Infos finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums
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