Rechtsanspruch auf Kinder-Betreuung ab dem 2. Lebensjahr?


Rechtsanspruch auf Kinder-Betreuung ab dem 2. Lebensjahr?

07.09.2022


Für heftige Wortmeldungen im aktuellen Tiroler Landtagswahlkampf sorgt die Ansage von ÖVP Spitzenkandidat Anton Mattle, einen Rechtsanspruch für Kinderbetreuung ab zwei Jahre einzuführen. Widerspruch aus den eigenen Reihen übt Bildungslandesrätin Beate Palfrader, die einen bundesweiten Rechtsanspruch fordert, sonst stünde Tirol vor großen finanziellen Belastungen. Auch vom schwarzen Gemeindeverbandsobmann Ernst Schöpf kommt Kritik. Für den grünen Koalitionspartner und Clubobmann Gebi Mair ein parteiinternes Hick-Hack, das die Instabilität der ÖVP zeige. Er fordert einen garantierten Kinderbetreuungsplatz für Kleinkinder – und zwar ganzjährig, ganztägig und wohnortnah. SPÖ-Chef Georg Dornauer verlangt eine Klarstellung nach Palfraders Aussage und findet die –seiner Meinung nach – Blockadehaltung der scheidenden ÖVP-Landesrätin als wenig überraschend. Die Liste Fritz fordere diesen Rechtsanspruch schon seit 2013, betont Clubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider in einer Aussendung.



1 Kommentar

Zusatzinformation
Den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung haben die NEOS in einer der letzten Landtagssitzungen als Antrag eingebracht. Jetzt raten wir einmal wer das abgelehnt hat und jetzt 2 Wochen vor der Wahl mit der selben Forderung kommt? Das ist doch nicht glaubwürdig. Mal abgesehen, dass die ÖVP als Partei eh nicht dahinter steht.
Von Domenik Ebner, am 08.09.2022 08:56
Antworten

Antworten

*Bitte lesen Sie Ihren Kommentar vor dem Abschicken immer noch einmal auf Tippfehler durch, achten Sie auch darauf, dass der Text durch die „automatische Worterkennung“ nicht den Sinn verliert. Viele Kommentare können allein deshalb nicht veröffentlicht werden!

Glückwunsch hinterlassen

Kennst du die Familie? Dann kannst du auf dieser Seite deine Glückwünsche übermitteln. Einfach unten das Formular ausfüllen und den Glücklichen eine Freude machen.

Kommentar verfassen

Wie stehst du zu diesem Thema? Teile uns deine Gedanken mit, indem du einfach unten das Formular ausfüllst.

*Bitte lesen Sie Ihren Kommentar vor dem Abschicken immer noch einmal auf Tippfehler durch, achten Sie auch darauf, dass der Text durch die „automatische Worterkennung“ nicht den Sinn verliert. Viele Kommentare können allein deshalb nicht veröffentlicht werden!

Bitte geben Sie in das Textfeld den gewünschten Suchbegriff ein!