Osttiroler Bote - Osttiroler Fluglehrer zu Bewährungsstrafe verurteilt


Osttiroler Fluglehrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

12.01.2024


Strafrechtlich aufgearbeitet wurde am Landesgericht Innsbruck am Freitag jener Flugunfall, welcher im Juni 2023 einem 43-jährigen Mölltaler das Leben gekostet hat. Angeklagt war ein 57-jähriger Osttiroler, der als Fluglehrer mit seinem Flugschüler, einem Südtiroler, in einem Segelflugzeug saß. Aufgrund einer Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände stürzte das Schleppflugzeug damals ab. Auslöser war die geöffnete Haube des Segelflugzeuges. Richterin Helga Moser versuchte zwei Fragen zu klären. „War die Haube richtig verschlossen?“ und „hat sich der Angeklagte richtig verhalten, als sie sich geöffnet hat?“. Sie verschaffte sich einen technischen Überblick und kam zum Schluss, dass ein technischer Defekt an der „Duo Discus“ ausgeschlossen werden könne. Auch, weil keine Teile gebrochen sind.

Adrenalin

Und die zweite Frage beantwortete die Richterin ebenso nicht zu Gunsten des Angeklagten. Sie zeigte zwar Verständnis, dass er beim Unfall unter Adrenalin gestanden sei, der Grundsatz „first fly the aircraft“ sei aber verletzt worden. Er habe sich primär darauf konzentriert, die Haube wieder zu schließen und nicht darauf, das Flugzeug ordnungsgemäß zu lenken. „Den Knüppel habe ich nie ausgelassen“, sagte der Angeklagte. Und er argumentierte damit, dass die Haube ausreißen und das Leitwerk hätte beschädigen können. Deshalb wollte er die Haube unbedingt schließen. „Ich war überzeugt, dass wir das in Griff kriegen“, so der Angeklagte, der übrigens weder übermüdet noch alkoholisiert war. Der Sachverständige Christian Ortner ordnete für die Richterin den Unfall aus technischer Sicht ein, das Gegengutachten wurde nicht näher behandelt.

Bewährungsstrafe

Die Sache ist dramatisch und traurig“, meinte die Richterin. Auch deshalb, weil der Angeklagte mit dem Verunglückten einen Freund verloren hat. Verurteilt wurde er dennoch wegen grob fahrlässiger Tötung, und zwar zu sechs Monaten Haft auf Bewährung – bedingt auf drei Jahre. Dazu kommt eine Geldstrafe in der Höhe von 6.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.



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