Mehr Geld für Lehrlinge in Tirol


Mehr Geld für Lehrlinge in Tirol

04.09.2022


Das Land Tirol verdoppelt die Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge von 100 auf 200 Euro monatlich. Die neue Regelung ist am 1. September in Kraft getreten, die ersten Auszahlungen starten im Oktober, teilt das Land Tirol mit. In einem Lehrjahr macht die Unterstützung damit insgesamt 2.400 Euro aus. Neben einem Ausgleich zur Teuerung soll die Aufstockung der Beihilfe auch ein zusätzlicher Anreiz für Jugendliche sein, sich für eine Lehre bzw. Fachkräfteausbildung zu entscheiden

Informationen zur Ausbildungsbeihilfe laut Medienaussendung des Landes:

  • Die erhöhte Ausbildungsbeihilfe tritt mit 1. September 2022 in Kraft. Das heißt, dass für Lehrjahre, die ab dem 1. September beginnen, die doppelte Ausbildungsbeihilfe monatlich ausbezahlt wird. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2024.
     
  • Einkommensgrenzen (Netto): Ein-Personen-Haushalt 1.900 Euro, Zwei-Personen-Haushalt: 2.700 Euro, Drei-Personen-Haushalt 2.900 Euro, Vier-Personen-Haushalt: 3.100 Euro, Fünf-Personen-Haushalt: 3.300 Euro, jede weitere Person 200 Euro;
     
  • Es muss ein Antrag gestellt werden! Förderanträge sind spätestens drei Monate nach Beginn der Lehrausbildung einzureichen – Folgeanträge spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres.
     
  • Anträge sind mittels Online-Formular unter Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge | Land Tirol einzureichen.
     
  • Beizulegen sind eine Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde, Kopie des Lehr- oder Ausbildungsvertrages / Nachweis über Ausbildung in überbetrieblicher Ausbildungseinrichtung sowie der Nachweis über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen.
     
  • Auszahlung:
    • die ersten drei Monatsraten nach Ablauf der ersten drei Monate (Probezeit),
    • die weiteren Raten: monatlich im Nachhinein,
    • die letzten drei Monatsraten nach Vorlage eines Nachweises über das aufrechte bzw. abgeschlossene Lehrverhältnis spätestens einen Monat nach Beendigung des Lehrjahres
       

Bei Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung Gesellschaft und Arbeit zur Verfügung.



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