Lienzer Neos machen Druck mit „Fairnessabkommen“
07.02.2022
Definition der Wahlkosten im Alleingang
Auf eine Obergrenze von 30.000 Euro für die Wahlkosten wollen sich die Neos im Lienzer Gemeinderatswahlkampf beschränken und fordern dies auch von den übrigen Parteien. Wobei Ausgaben eines Wahlwerbers für seine Person bis zu 2.500 Euro dazugerechnet werden können. Dieses Abkommen haben die Neos im Alleingang formuliert und fordern von den wahlwerbenden Listen, es zu unterschreiben und alle Ausgaben, Einnahmen und Spenden offen zu legen.
Geldbußen bei Nicht-Einhaltung
Bei einer Überschreitung der Wahlkampfkosten soll es eine Geldbuße in Höhe von 25% des Überschreitungsbetrages geben. Geht es nach den Neos, verpflichten sich alle Parteien faktenbasiert und ohne Täuschung zu agieren, in einen fairen Wettbewerb der Ideen einzutreten. Bei Verstößen gegen das Fairnessabkommen kann ein All-Parteiengremium angerufen werden, Strafzahlungen sollen an Organisationen gehen, die mildtätige Zwecke verfolgen.
Schaut so Fairness aus?
Stellt sich die Frage, ob der Hinweis auf einen faktenbasierten Wahlkampf nicht unterstellt, dass PolitikerInnen die Unwahrheit sagen? Und wie fair es ist, die MitbewerberInnen mit einem Abkommen vor vollendete Tatsachen zu stellen und jenen, die nicht unterzeichnen wollen, mit den Medien zu drohen? Demokratisch wäre es gewesen, das Abkommen gemeinsam mit den Listen zu formulieren. Ob diese Aktion Zustimmung findet, bleibt abzuwarten.
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