Land macht Weg frei zum Abschuss der Wölfe in Osttirol
07.09.2022
Seit Mittwoch sind die Gefährdungsverordnungen für mehrere Wölfe im Bezirk in Kraft. Darin wird die unmittelbare erhebliche Gefahr für Weidetiere, landwirtschaftliche Kulturen und Einrichtungen festgestellt. Dazu gehört das Hochstadel-Wolfsrudel mit wahrscheinlich fünf Welpen und der Wolf 151 MATK, der im Gemeindegebiet von Obertilliach und der Wolf 165 MATK, der auf dem Gemeindegebiet von Anras Schafe gerissen hat. Diese Gefährdungsverordnung basiert wiederum auf der Beurteilung des Fachkuratoriums „Wolf-Bär-Luchs“ vom 30. August. Voraussichtlich am Donnerstag wird der Abschussbescheid nach Paragraph 52a Tiroler Jagdgesetz beschlossen werden.
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