Land entlastet Gemeinden bei Ortsbildschutz-Förderung


Land entlastet Gemeinden bei Ortsbildschutz-Förderung

19.11.2023


In Tirol gilt für charakteristische Ortsbilder und oder baukulturell wertvolle Gebäude in Städten ein eigenes Stadt- und Ortsbild-Schutzgesetz (SOG). 13 Tiroler Gemeinden haben insgesamt 21 Schutzzonen laut SOG ausgewiesen, darunter auch die Stadt Lienz, Obertilliach und St. Veit im Defereggental.

Land erhöht Fördersatz, um finanzschwache Gemeinden zu entlasten

Bauliche Änderungen und Sanierungen sind in solchen Schutzzonen meist aufwändiger und mit Mehrkosten verbunden. Um die Eigentümer der Gebäude zu entlasten, übernehmen Land und Gemeinden jeweils 50 % der Mehrkosten. Dieser Fördersatz wird nun für finanzschwächere Gemeinden vom Land auf 75 % erhöht, damit bleibt für die Gemeinde nur mehr ein Beitrag von 25 %, teilt LHStv. Josef Geisler mit. Das gilt für die nächsten drei Jahre auch für Obertilliach und St. Veit im Defereggental.

Das Stadt- und Ortsbild-Schutzgesetz SOG gibt es in Tirol seit 1976. Damit können Gemeinden einzelne Gebäude, Gebäudegruppen, Häuserzeilen oder ganze Stadt- und Ortsteile unter Schutz stellen.


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Die Mitglieder des SOG-Beirats wurden kürzlich von Raumordnungsreferent LHStv Josef Geisler bestellt. Von li. Univ.- Prof. Lukas Madersbacher, Architektin Silvia Boday, LHStv Josef Geisler, Vorständin Diana Ortner (Abt. Bodenordnung), Martin Schönherr (Ab

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