Keine Jagd auf das Wolfspaar in Osttirol


Keine Jagd auf das Wolfspaar in Osttirol

23.08.2022


Das hat das Landesverwaltungsgericht Tirol am Dienstag beschlossen und damit der Beschwerde des Naturschutzbundes Folge gegeben. Die Richterin stellt in ihrer Entscheidung fest, dass  die Behörde, das Amt der Tiroler Landesregierung:  „Lediglich völlig ungeeignete Ermittlungsschritte gesetzt oder bloß ansatzweise ermittelt hat“, um eine Ausnahme des Artenschutzes zu rechtfertigen.

Verordnungstext und Bescheid stimmen nicht überein

So heißt es in der Verordnung der Tiroler Landesregierung , dass von den Wölfen 108MATK und 121FATK eine unmittelbare erhebliche Gefahr für Weidetiere, landwirtschaftliche Kulturen und Einrichtungen ausgehe, der Bescheid erlaubt jedoch die befristete Entnahme zweier Wölfe in einem bestimmten Gebiet. So könnten zwei, möglicherweise ungefährliche Wölfe, die sich im „Maßnahmengebiet“ aufhalten, abgeschossen werden.

Welpe 159MATK hält sich ebenfalls im „Maßnahmengebiet“ auf

Zudem habe die Behörde laut LVwG behauptet, es gäbe keine anderen Wölfe in diesem Gebiet, nachgewiesen ist mindestens noch ein weiterer Wolf. Damit wurde der Abschussbescheid zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen.

LVwG verweist auf EU-Recht

Die Unionsrechtskonformität der Entscheidung war zwar nicht zu beurteilen, aber das LVwG scheibt, „wobei nach wie vor Zweifel bestehen, ob die Ermöglichung der Entnahme „irgendeines“ Wolfes in einem bestimmten Gebiet, unabhängig von seiner Gefährlichkeit, mit den strengen unionsrechtlichen Artenschutzbestimmungen, insbesondere den in der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vorgegebenen engen Schranken für eine Ausnahme vereinbar sein kann.“



5 Kommentare

an Elli
Ellie, über 200 Schafe wurden heuer schon vom Wolf gerissen. Das ist noch viel zu wenig um die Gefährlichkeit dieses Räubers einschätzen zu können. Mit" Nur" 3stelligen Zahlen können diese weit überbezahlten Gehaltsempfänger nichts anfangen. Erst ab 1000 fangen die erst an sich mit Zahlen zu befassen. Also müssen wir noch abwartenbis das tausendste Schaf gerissen wurde.
Von Ferdl, am 24.08.2022 21:50
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Problemwolf??
Ich hoffe das Problem hat sich schon erledigt,eventuell mit einem schnellen Kügelchen.
Von Hedo1, am 24.08.2022 21:46
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Der Wolf muss Weg
Hallo jetzt reichts aber wenn nicht bald was unternommen wird um denn Wolf bei uns zu entnehmen. Liebe Politiker was ist los unternehmt endlich was damit Tirol wieder Wolffrei wird. Wieviel Schafe Ob Lämmer Trächtige Muttertiere Lämmer mit ein bar Tagen usw. Bis hin zu Jungrind sollen noch vom Wolf gefressen werden muss zuerst ein Mensch vom Wolf gefressen werden bis ihr Hellhörig werdet. ES wird sinnlos Geld ausgeben um so einen unnötigen Wolf bei uns zu Schützen anstatt dieses Geld für Bedürftige Familien zu Verwenden. Ihr Wolfschützer ihr habt die Realität zum wirklichen Leben verloren. Es ist ZEIT zu Handel der Wolf hat bei uns nichts verloren.
Von Kraler Andreas , am 24.08.2022 20:01
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Keine Jagd auf die Wölfe
Das ist wieder so typisch, warum misst man mit zweierlei Maß, in Kärnten darf abgeschossen werden, verstehe einer den Rechtsstaat, bis ein Mensch angegriffen wird, mir tun die Bauern leid, das kann es ja wohl nicht sein. Die Wölfe haben hier nichts verloren, und an die gar so gescheiten, die meinen, ein Wolf fällt keinen Mensch an, da wäre ich mir nicht so sicher. Eine krasse Fehleinschätzung!!!
Von Ellie, am 24.08.2022 07:26
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Rudif
Blamable ermittlungsschritte der behoerde? Na das ist kein ruhmesblatt. Interessant auch, wie das gericht in seinem urteil auf die unterschiede im herdenschutz in italien und schweiz hinweist. Vielleicht sollten sich manche schafbauern dort ein beispiel holen.
Von Rudif, am 23.08.2022 22:27
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