100km/h auf Großglockner Hochalpenstraße bald Geschichte


100km/h auf Großglockner Hochalpenstraße bald Geschichte

13.09.2022


Maximal 70km/h schnell darf man schon bald nur mehr auf der Großglockner Hochalpenstraße unterwegs sein. Die Verordnung dazu soll in den nächsten Tagen erlassen werden, heißt es in einer Aussendung der GROHAG. Die generelle Beschränkung von maximal 70km/h gilt dann für den gesamten Straßenverlauf der Großglockner Hochalpenstraße – auf den rund 40 km von den nördlichen bis zu den südlichen Kassenstellen – von Fusch/Ferleiten bis nach Heiligenblut. Die bislang geltenden 100km/h gehören somit der Vergangenheit an. An einigen kurzen unübersichtlichen Teilstücken der Großglockner Hochalpenstraße gelten sogar noch geringere Tempolimits. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt unmittelbar nach Vorliegen der Verordnung in den nächsten Tagen, ab dann ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auch rechtskräftig gültig, informiert die GROHAG.

Naturschutz

Damit wird dem sensiblen, angrenzenden alpinen Naturraum des Nationalpark Hohe Tauern, dem größten Schutzgebiet der Alpen, zukünftig noch besser entsprechend Rechnung getragen, ein wichtiges Signal an unsere Gäste aus der ganzen Welt ausgesendet, für mehr Verkehrssicherheit und Nachhaltigkeit gesorgt und es sollte diese Maßnahme auch für die Bevölkerung zu einer spürbaren Lärmreduktion führen.

Die Großglockner Hochalpenstraße wird somit erneut und für die Zukunft verstärkt als besondere Genuss- und Naturerlebnisstraße positioniert.

Raser sind nicht erwünscht

Raser sind auf der Großglocknerstraße, die aufgrund ihrer exponierten Lage und Bedeutung auch als größtes Denkmal der Republik Österreich, besonders unerwünscht, da diese auch die Sicherheit, den Fahrgenuss und die Ruhe für alle anderen Gäste unnötig beeinträchtigen.

 


Weitere Bilder:
v.l.: Johannes Hörl (Vorstand GROHAG) und Bernhard Rausch (Landespolizeidirektor Salzburg)

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