Geisler geht in Sachen Wolfs-Abschuss zum Höchstgericht
29.11.2021
Dass der Wolfs-Abschussbescheid des Landes Tirol nun doch aufschiebende Wirkung erhalten hat, bringt LHStv Josef Geisler auf die Barrikaden. Das hatte der Landesverwaltungsgerichtshof nach einer Beschwerde des WWF entschieden. Die Behörde hatte den Wolf, der nachweislich 59 Schafe getötet hatte, in einem klardefinierten Gebiet im Tiroler Oberland für 60 Tage zum Abschuss freigegeben. Die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung würde nicht mit dem Gebot der Effektivität des Unionsrechtes in Einklang stehen, argumentierte der Landesverwaltungsgerichtshof. Geisler fordert eine Interessensabwägung, denn so verkomme jeder Abschussbescheid zur Farce. Tirol werde nun das Höchstgericht anrufen.
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