Die Regeln nach dem allgemeinen Lockdown-Ende
12.12.2021
Seit Sonntag, 12. Dezember ist der Lockdown für Geimpfte und Genesene zu Ende. Für alle, die weder geimpft noch genesen sind, bleiben die bisherigen Ausgangsbeschränkungen aufrecht und für alle gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Hier ein weiterer Überblick:
Grundversorgung und Öffis weiterhin für alle mit FFP2-Maske zugänglich
Alle Geschäfte der Grundversorgung, wie Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Trafiken und Tankstellen bleiben wie schon bisher für alle zugänglich.
Ebenso die öffentlichen Verkehrsmittel, hier gilt überall FFP2-Maskenpflicht.
Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel und ebenfalls FFP2-Maskenpflicht,
außer man ist allein im Raum oder ist gibt andere Sicherheitsvorrichtungen wie Trennwände.
Ausnahmen für Kinder unter 12 Jahren
Für Kinder unter 12 Jahren gelten die Ausgangsbeschränkungen nicht, egal ob geimpft oder ungeimpft, und für schulpflichtige Kinder ist der Ninja-Pass mit den regelmäßigen Testungen gleichgestellt mit einem 2G-Nachweis.
Apropos Schule: in den kommenden zwei Wochen bis zu Weihnachtsferien gibt es wie schon während des Lockdowns keine Präsenzpflicht in den Schulen.
2G-Regel für Weihnachtseinkäufe und Kaffeetrinken
Für den allgemeinen Handel, wie Bekleidungs- oder Sportgeschäfte brauchts einen 2G-Nachweis, ebenso fürs das Betreten von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, und auch die körpernahen Dienstleistungen, wie Friseur, Kosmetik oder Fußpflege können nur mit 2G-Nachweis genutzt werden.
Auch ins Kaffeehaus, Restaurant oder Hotel dürfen nur Geimpfte und Genesene. Sperrstunde ist um 23 Uhr, die Nachtgastronomie und Apreski-Lokale bleiben geschlossen. In Kärnten öffnen Gastronomie und Hotellerie erst am 17. Dezember.
Veranstaltungen:
Veranstaltungen bis maximal 25 Personen sind in Innenräumen möglich, 2G-Nachweis vorausgesetzt. Im Freien können sich bis zu 300 Personen gemeinsam aufhalten, mit 2G-Nachweis und FFP2-Maske. Mit zugewiesenen Sitzplätzen, Maskenpflicht und Registrierung sind in Innenräumen Veranstaltungen bis zu 2000 Personen möglich, im Freien mit maximal 4000 Personen.
FFP2-Maskenpflicht gilt auch im Freien, z.B. bei Zusammenkünften, Veranstaltungen und Gelegenheitsmärkten, dazu zählen auch Adventmärkte, und hier gilt ebenfalls die 2G-Regel
Sport und Freizeit:
Für die Nutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Fitness-Studios) ist ebenfalls ein 2G-Nachweis erforderlich, das gilt auch fürs Skifahren, für Tourengeher auf Skipisten und auch für die Nutzung von gebührenpflichtigen Langlauf-Loipen, die als Sportstätten gelten. In Osttirol sind z.B. so gut wie alle Langlauf-Loipen kostenpflichtig, mit Ausnahme der Vereins-Loipe des LRC in Nikolsdorf.
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums
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