Après-Ski wie früher wird es nicht geben
06.10.2021
Neben der 3G-Regelung für Seilbahnen wird im Après Ski eine 2G-Regelung gelten, das heißt Zutritt gibt’s nur für Geimpfte und genesene Gäste. Gleichzeitig sei es notwendig, auf regional unterschiedliche Corona-Zahlen eingehen zu können, dazu werden die Gemeindekompetenzen ausgeweitet. Der entsprechende Gesetzesantrag wurde gestern im Gesundheitsausschuss abgesegnet. So können die Gemeinden künftig die Öffnungszeiten von Après Ski Betrieben festlegen, inkludiert sind auch sog. Pausensperrstunden für das Durchlüften von Räumlichkeiten oder den Umstieg vom Bar- auf den Restaurantbetrieb.
2 Kommentare
@ Verrückt schrieb am 08.10.2021 13:21:
Das einzige was verrückt ist ist dein Beitrag.
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Verrückt schrieb am 08.10.2021 11:14:
Will man am "unsinnigen" Apres-Ski teilnehmen, dann musst du dich ersteinmal infizieren lassen, also krank machen, damit du dann diesem Saufgelage und dieser Spriderparty beiwohnen darfst. Wenn du dich nie infiziert hast, weil du vorschriftsmäßig und verantwortungsvoll die Schutzmassnahmen eingehalten hast und somit (natürlich) gesund geblieben bist, wirst du nicht mehr als gesund anerkannt und zur Strafe ausgegrenzt. Es sei denn du lässt dich "unfreiwillig" impfen. Genesen steht bereits ÜBER der biologischen Gesundheit. Vor wem muss man sich als normal Gesunder denn in Acht nehmen, um nicht infiziert zu werden, wenn die Genesenen auch als gesund gelten und von den Geimpften keine Ansteckungsgefahr ausgeht?
Jedenfalls: Ischgl lässt grüssen!
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