Ab Montag Antrag zur Impfpflicht-Befreiung online möglich
13.02.2022
Mit der Einführung der Impfpflicht sind alle ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich gesetzlich verpflichtet, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, z.B. für Schwangere und Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Ab 14. Feber können Unterlagen zur Befreiung von der Impfpflicht online eingereicht werden: www.tirol.gv.at/impfpflicht
Das Land Tirol hat eine Online-Plattform eingerichtet, wo man die Unterlagen, wie Atteste und Befunde zur Befreiung von der Impfpflicht einreichen kann. Wer keinen Internetzugang hat oder damit nicht vertraut ist, kann die Unterlagen auch per Post an das Land Tirol bzw. die Bezirkshauptmannschaft übermitteln.
Bestätigung zu Impfpflichtbefreiung durch EpidemieärztInnen
Die Unterlagen werden von den EpidemieärztInnen der Behörden geprüft und die Impfbefreiung wird dann schriftlich bestätigt, informiert Gesundheitslandesrätin Anette Leja. Die Schnittstelle zu elektronischen Gesundheitsakte gibt es derzeit noch nicht, diese wurde von Bundesseite frühestens für Ende April angekündigt.
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