Stadt Lienz bietet Rückerstattung für Ausfall bei Sportpass
29.05.2020
Alle, die einen Lienzer Sportpass oder eine Jahreskarte für das Dolomitenbad besitzen, können mit einem Nachlass für jene Zeit rechnen, in der die Sportanlagen gesperrt waren. Die Ausfallzeit wird rückerstattet, zumindest was den Kostenanteil der Stadt betrifft, informiert die Lienzer Bgm. Elisabeth Blanik. Die Anteile der Lienzer Bergbahnen werden nicht erstattet, da der frühe Saisonstart im Dezember das frühe Saisonende abgefedert habe.
Sobald eine Jahreskarte für das Dolomitenbad abgelaufen ist, bekommt man eine Gutschrift oder Rückzahlung für die Ausfallzeit, die ab dem 14. März berechnet wird. Die Höhe der Gutschrift richtet sich nach der Laufzeit der Jahreskarte und ist ebenso wie der Kaufpreis gestaffelt. Ähnlich ist es auch beim Sportpass. Man kann die Summe beim Kauf eines neuen Sportpasses gegenrechnen lassen, eine Gutschrift bekommen oder sich die Summe auszahlen lassen. Das geht aber erst, wenn der Sportpass bzw. die Jahreskarte abgelaufen sind. Eine vorzeitige Rückgabe ist nicht möglich. Rückerstattet wird auch nur jener Zeitraum, in dem die Freizeitanlagen gesperrt waren.
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