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AUS DEM GEMEINDERAT
b)
Eintrittspreise:
Wie bereits im vorliegenden Entwurf ersichtlich, sollen die Ein-
trittspreise ins Waldschwimmbad lediglich an die neue Mehrwertsteuer von 13 %
angepasst und die Beträge auf die zehner Eurostelle kaufmännisch gerundet wer-
den. Zudem sollen zur Entlastung der Pächterin die Saisonkarten erstmalig durch
die Gemeindeverwaltung ausgestellt werden.
Diesen Vorschlägen stimmt der Gemeinderat ebenso einhellig zu.
Hinsichtlich der Badeordnung teilt der Bürgermeister abschließend dem Gemeinderat
mit, dass er bei dieser lediglich geringfügige Anpassungen vorgenommen habe.
Ausbau des Lichtwellenleiternetzes in Leisach, Erneuerung der
Straßenbeleuchtung im Bereich der „Alten Straße“:
a)
Ausbaus des Lichtwellenleiternetzes in Leisach:
Hierzu teilt der Bürger-
meister dem Gemeinderat mit, dass diese Grabungs- und Leitungsverlegearbeiten
im Auftrag des Planungsverbandes Lienzer Talboden, der auch die Förderungen
abwickelt, demnächst im Gemeindegebiet Leisach begonnen werden. So wird zu
Beginn der Gemeindegrenze, im Bereich der Villa Hanser, über die Alte Straße –
bis zur Auffahrt zum Dorfkern und weiter bis zum neuen Gemeindehaus, wo die
Gemeindezentrale gebaut wird, die Leitung verlegt. Diese Hauptleitung wird des-
halb in der Alten Straße verlegt, da sodann bereits Unterverteiler für Hausan-
schlüsse errichtet werden können und sohin für diesen Siedlungsbereich wesentlich
weniger bzw. kürzere Stichleitungen erforderlich sind. Zudem können im Zuge die-
ser Grabungsarbeiten Synergien genutzt werden. Für das Ortsnetz Leisach ist noch
eine genaue Planung und Feintrassierung erforderlich. Auch diese Investitionen
werden sehr großzügig gefördert. Die Breitband-Internet-Anbindung wurde bereits
öffentlich ausgeschrieben und an einige Bestbieter vergeben.
b)
Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich der „Alten Straße“:
Im Zuge der vorhin erwähnten Lei-
tungsverlegung im Bereich der Alten
Straße kann der Tausch der bestehen-
den Straßenbeleuchtungskabel kosten-
schonend bewerkstelligt werden. Die
Abstände der Lichtmasten müssen
nach den gesetzlichen Bedingungen
jedoch verringert werden und daher
werden alle Lichtmasten erneuert
bzw. die bestehenden Masten umge-
rüstet und sodann neu aufgestellt. Die
Straßenbeleuchtung wird bis südlich
des neuen Gemeindehauses Leisach
neu errichtet, da dies mit der erwähn-
ten Leitungsverlegung ebenso kosten-
schonend gemacht werden kann.
Nach einer kurzen Beratung be-
schließt der Gemeinderat einhellig,
der Erneuerung der Straßenbeleuch-
tung im Bereich der „Alten Straße“
bis zum neuen Gemeindehaus Lei-
sach grundsätzlich zuzustimmen und
die notwendigen Auftragsvergaben
für dieses Vorhaben an den Gemein-
devorstand abzutreten.
Grabungsarbeiten Alte Straße