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AUS DEM GEMEINDERAT

b)

Eintrittspreise:

Wie bereits im vorliegenden Entwurf ersichtlich, sollen die Ein-

trittspreise ins Waldschwimmbad lediglich an die neue Mehrwertsteuer von 13 %

angepasst und die Beträge auf die zehner Eurostelle kaufmännisch gerundet wer-

den. Zudem sollen zur Entlastung der Pächterin die Saisonkarten erstmalig durch

die Gemeindeverwaltung ausgestellt werden.

Diesen Vorschlägen stimmt der Gemeinderat ebenso einhellig zu.

Hinsichtlich der Badeordnung teilt der Bürgermeister abschließend dem Gemeinderat

mit, dass er bei dieser lediglich geringfügige Anpassungen vorgenommen habe.

Ausbau des Lichtwellenleiternetzes in Leisach, Erneuerung der

Straßenbeleuchtung im Bereich der „Alten Straße“:

a)

Ausbaus des Lichtwellenleiternetzes in Leisach:

Hierzu teilt der Bürger-

meister dem Gemeinderat mit, dass diese Grabungs- und Leitungsverlegearbeiten

im Auftrag des Planungsverbandes Lienzer Talboden, der auch die Förderungen

abwickelt, demnächst im Gemeindegebiet Leisach begonnen werden. So wird zu

Beginn der Gemeindegrenze, im Bereich der Villa Hanser, über die Alte Straße –

bis zur Auffahrt zum Dorfkern und weiter bis zum neuen Gemeindehaus, wo die

Gemeindezentrale gebaut wird, die Leitung verlegt. Diese Hauptleitung wird des-

halb in der Alten Straße verlegt, da sodann bereits Unterverteiler für Hausan-

schlüsse errichtet werden können und sohin für diesen Siedlungsbereich wesentlich

weniger bzw. kürzere Stichleitungen erforderlich sind. Zudem können im Zuge die-

ser Grabungsarbeiten Synergien genutzt werden. Für das Ortsnetz Leisach ist noch

eine genaue Planung und Feintrassierung erforderlich. Auch diese Investitionen

werden sehr großzügig gefördert. Die Breitband-Internet-Anbindung wurde bereits

öffentlich ausgeschrieben und an einige Bestbieter vergeben.

b)

Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich der „Alten Straße“:

Im Zuge der vorhin erwähnten Lei-

tungsverlegung im Bereich der Alten

Straße kann der Tausch der bestehen-

den Straßenbeleuchtungskabel kosten-

schonend bewerkstelligt werden. Die

Abstände der Lichtmasten müssen

nach den gesetzlichen Bedingungen

jedoch verringert werden und daher

werden alle Lichtmasten erneuert

bzw. die bestehenden Masten umge-

rüstet und sodann neu aufgestellt. Die

Straßenbeleuchtung wird bis südlich

des neuen Gemeindehauses Leisach

neu errichtet, da dies mit der erwähn-

ten Leitungsverlegung ebenso kosten-

schonend gemacht werden kann.

Nach einer kurzen Beratung be-

schließt der Gemeinderat einhellig,

der Erneuerung der Straßenbeleuch-

tung im Bereich der „Alten Straße“

bis zum neuen Gemeindehaus Lei-

sach grundsätzlich zuzustimmen und

die notwendigen Auftragsvergaben

für dieses Vorhaben an den Gemein-

devorstand abzutreten.

Grabungsarbeiten Alte Straße