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Sitzung vom 2. Juni 2016

Beratung und Beschlussfassung „Verein Radwege Osttirol“:

Seitens des Landes Tirol liegen in den nächsten Jahren beträchtliche Fördermittel für

Radwege bereit. Um diese Fördermittel für die regionalen Radwege in Osttirol lukrie-

ren zu können, bedarf es jedoch eines Rechtsträgers, über den die Betreuung der

Radwege abgewickelt wird. Diese erforderliche Struktur soll mit dem Verein Radwege

Osttirol geschaffen werden. Bisher wurden die Radwege in Osttirol von drei soge-

nannten „Radwegeerhaltungsgemeinschaften“ betreut. Diese haben eben keine

eigene Rechtspersönlichkeit und sollen deshalb von dem Verein als zentrale Anlauf-

stelle abgelöst werden, bestenfalls sollen alle Gemeinden Osttirols Mitglieder

werden. Für die Gemeinde Leisach würde der Kostenanteil 1.180 € betragen, was

eine Erhöhung um rund 150 € gegenüber dem Vorjahr bedeuten würde.

Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat einhellig, dem Verein Radwege

Osttirol beizutreten und den vorgelegten Statuten in der Fassung vom 11. April 2016

zuzustimmen.

Ersuchen um Verwendung des Gemeindewappens:

Die Musikkapelle Assling ersucht im Rahmen ihres 170-jährigen Bestandsjubiläums,

welches Anfang Juli 2016 im Rahmen des Bezirksmusikfestes des Musikbezirkes

Lienzer Talboden in Assling stattfindet, die Wappen aller Mitgliedsgemeinden im

Festzelt anbringen zu dürfen.

Hierzu genehmigt der Gemeinderat nach den Bestimmungen der Tiroler Gemeinde-

ordnung die Verwendung des Gemeindewappens für das Bezirksmusikfest 2016 am

3. Juli 2016 in Assling einhellig.

Forsttagsatzungskommission, Namhaftmachung des Vertreters des

Bürgermeisters:

Gem. § 19 Abs. 5 der Tiroler Waldordnung wird über Vorschlag des Bürgermeisters

GR Mag. Peter Zanon als Ersatzmitglied des Bürgermeisters für die Forsttagsatzungs-

kommission Leisach bestimmt.

Kundmachung nach § 13 und 42 Allgemeineines

Verwaltungsverfahrensgesetz:

Hierzu berichtet der Bürgermeister dem Gemeinderat, dass für gesetzeskonforme

Kundmachungen auf der neuen Gemeindehomepage und für das richtige Einbringen

von Anbringen für alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Gemeindeamt Leisach

ist, eine Kundmachung nach § 23 und § 42 Abs. 1a des Allgemeinen Verwaltungs-

verfahrensgesetz zu erlassen ist. Zudem soll nunmehr auch fixiert werden, dass ledig-

lich die Gemeindeamtstafel beim Gemeindehaus Leisach für amtliche

Kundmachungen verwendet wird, da die Kundmachungstafel in Burgfrieden nur sehr

aufwendig bedienbar und in Zeiten der digitalen Welt, die Informationspflicht sodann

auch durch die neue Gemeinde-Homepage gewährleistet ist.

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf vom 3. Mai 2016 einhellig zu. Die

Kundmachung dieses Beschlusses wird an der Gemeindeamtstafel und auf der neuen

Gemeinde-Webseite, auf

www.leisach.gv.at ,

bis auf Widerruf ersichtlich sein.

Schwimmbadangelegenheiten:

a)

Pachtvertrag:

Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat

nach kurzer Beratung einhellig, dem vorgelegten Vertragsentwurf zur Verpachtung

der Schwimmbadkantine an Frau Maria Krautgasser, der Übernahme der Bade-

aufsicht und Reinigung des Umkleide- und Sanitärbereiches durch Zahlung eines

Personalkostenzuschusses sowie der Übernahme des Eintrittsinkassos durch diese,

vollinhaltlich zuzustimmen.

AUS DEM GEMEINDERAT