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Sitzung vom 2. Juni 2016
Beratung und Beschlussfassung „Verein Radwege Osttirol“:
Seitens des Landes Tirol liegen in den nächsten Jahren beträchtliche Fördermittel für
Radwege bereit. Um diese Fördermittel für die regionalen Radwege in Osttirol lukrie-
ren zu können, bedarf es jedoch eines Rechtsträgers, über den die Betreuung der
Radwege abgewickelt wird. Diese erforderliche Struktur soll mit dem Verein Radwege
Osttirol geschaffen werden. Bisher wurden die Radwege in Osttirol von drei soge-
nannten „Radwegeerhaltungsgemeinschaften“ betreut. Diese haben eben keine
eigene Rechtspersönlichkeit und sollen deshalb von dem Verein als zentrale Anlauf-
stelle abgelöst werden, bestenfalls sollen alle Gemeinden Osttirols Mitglieder
werden. Für die Gemeinde Leisach würde der Kostenanteil 1.180 € betragen, was
eine Erhöhung um rund 150 € gegenüber dem Vorjahr bedeuten würde.
Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat einhellig, dem Verein Radwege
Osttirol beizutreten und den vorgelegten Statuten in der Fassung vom 11. April 2016
zuzustimmen.
Ersuchen um Verwendung des Gemeindewappens:
Die Musikkapelle Assling ersucht im Rahmen ihres 170-jährigen Bestandsjubiläums,
welches Anfang Juli 2016 im Rahmen des Bezirksmusikfestes des Musikbezirkes
Lienzer Talboden in Assling stattfindet, die Wappen aller Mitgliedsgemeinden im
Festzelt anbringen zu dürfen.
Hierzu genehmigt der Gemeinderat nach den Bestimmungen der Tiroler Gemeinde-
ordnung die Verwendung des Gemeindewappens für das Bezirksmusikfest 2016 am
3. Juli 2016 in Assling einhellig.
Forsttagsatzungskommission, Namhaftmachung des Vertreters des
Bürgermeisters:
Gem. § 19 Abs. 5 der Tiroler Waldordnung wird über Vorschlag des Bürgermeisters
GR Mag. Peter Zanon als Ersatzmitglied des Bürgermeisters für die Forsttagsatzungs-
kommission Leisach bestimmt.
Kundmachung nach § 13 und 42 Allgemeineines
Verwaltungsverfahrensgesetz:
Hierzu berichtet der Bürgermeister dem Gemeinderat, dass für gesetzeskonforme
Kundmachungen auf der neuen Gemeindehomepage und für das richtige Einbringen
von Anbringen für alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Gemeindeamt Leisach
ist, eine Kundmachung nach § 23 und § 42 Abs. 1a des Allgemeinen Verwaltungs-
verfahrensgesetz zu erlassen ist. Zudem soll nunmehr auch fixiert werden, dass ledig-
lich die Gemeindeamtstafel beim Gemeindehaus Leisach für amtliche
Kundmachungen verwendet wird, da die Kundmachungstafel in Burgfrieden nur sehr
aufwendig bedienbar und in Zeiten der digitalen Welt, die Informationspflicht sodann
auch durch die neue Gemeinde-Homepage gewährleistet ist.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf vom 3. Mai 2016 einhellig zu. Die
Kundmachung dieses Beschlusses wird an der Gemeindeamtstafel und auf der neuen
Gemeinde-Webseite, auf
www.leisach.gv.at ,bis auf Widerruf ersichtlich sein.
Schwimmbadangelegenheiten:
a)
Pachtvertrag:
Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat
nach kurzer Beratung einhellig, dem vorgelegten Vertragsentwurf zur Verpachtung
der Schwimmbadkantine an Frau Maria Krautgasser, der Übernahme der Bade-
aufsicht und Reinigung des Umkleide- und Sanitärbereiches durch Zahlung eines
Personalkostenzuschusses sowie der Übernahme des Eintrittsinkassos durch diese,
vollinhaltlich zuzustimmen.
AUS DEM GEMEINDERAT