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04/2016
Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 14.03.2016
Die Sitzung vom 14. März 2016 war die letzte in der
Gemeinderatsperiode 2010 bis 2016. Die konstituierende
Sitzung des am 28. Februar neu gewählten Gemeinderates
fand am 17. März statt.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung
und Bedeckung außer- und überplanmäßiger Mehrausga-
ben für das Rechnungsjahr 2015
Die Bedeckung der außer- und überplanmäßigen Mehrausga-
ben lt. Aufstellung der Finanzverwaltung für das Rechnungs-
jahr 2015 wird einstimmig beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über den vom Bürgermei-
ster erstellten Jahresabschluss der Gemeinde Assling für
das Rechnungsjahr 2015 gem. § 108 TGO 2001
Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Assling für das Rech-
nungsjahr 2015 weist folgende Gesamtziffern auf:
Der vom Bürgermeister vorgelegte Jahresrechnungsabschluss
der Gemeinde Assling für das Rechnungsjahr 2015 wird mit
den darin ausgewiesenen Zahlen genehmigt und dem Bürger-
meister als Rechnungsleger die Entlastung erteilt.
Beratung und Beschlussfassung über Erlassung einer Ver-
ordnung betreffend Festsetzung des Gesamtumlagebetra-
ges nach § 10 der Tiroler Waldordnung für das
Rechnungsjahr 2016
Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das Jahr 2016 mit
14.917,20 Euro festgesetzt.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der
Müllgebührenordnung
Die Müllgebührenordnung wird hinsichtlich des Abrech-
nungszeitraumes geändert, damit die Abrechnung nicht mehr
über das Kalenderjahr geht.
Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des
örtlichen Raumordnungskonzeptes
Dieser Punkt wird abberaumt, da die Fortschreibung noch
nicht beschlussfähig ist (Gutachten und Simulation Büro Mayr
& Sattler fehlen zur abschließenden Stellungnahme der Behör-
de).
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
zur Erstellung eines Waldwirtschaftsplans für den
Gemeindewald
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Fa. Revital mit
der Erstellung des Waldwirtschaftsplanes für den Gemeinde-
wald zu beauftragen.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung
der Verwendung des Gemeindewappens durch die Volks-
tanzgruppe Assling
Die Volkstanzgruppe hat um Verwendung des Gemeindewap-
pens in ihrem neuen Logo ersucht. Die Verwendung bzw. die
Gestattung der Verwendung des Gemeindewappens ist in § 11
Abs. 5 TGO 2001 geregelt. Es wird beschlossen, die Verwen-
dung mit der Maßgabe zu genehmigen, dass eine detaillierte
Vereinbarung abgeschlossen wird.
Beratung und Beschlussfassung über die Vertragserrich-
tung zwischen Gemeinde Assling und Elektrowerk Assling
hinsichtlich der Errichtung der LWL Leerrohr-Infra-
struktur
Laut Auskunft der zuständigen Abteilung beim Land Tirol, ist
die derzeitige Rechtslage so, dass nach dem TKG 2003 die
Mitbenützung einer Leerverrohrung, bei der der Eigentümer
ein bestehendes Wege-, Leitungs- oder Nutzungsrecht ausübt,
soweit gestattet werden muss, wie dies wirtschaftlich zumut-
bar und technisch vertretbar ist. Wird das Grundstück dabei
nicht in irgendeiner Weise physisch beansprucht (z.B. wird
lediglich ein LWL-Kabel eingeblasen, ohne dass Bauarbeiten
stattfinden), so steht den Grundstücksbesitzern keine zusätzli-
che Abgeltung zu.
Wird das Grundstück physisch in
irgendeiner Weise beansprucht, so
steht dem Grundstücksbesitzer natür-
lich eine Abgeltung zu.
Es werden Bedenken hinsichtlich der
Richtigkeit dieser Aussage geäußert
und da eine schriftliche Stellungnah-
me nicht vorliegt, wird dieser Punkt
bis zum Einlangen einer solchen abberaumt.
Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 153/1, KG Thal
Geplant ist die Erweiterung der Produktionsstätte der Fa.
Unterweger Früchteküche GmbH durch die Errichtung einer
neuen Halle im Süden des Grundstückes.
Das dreigeschoßige Gebäude beherbergt Lagerflächen und
Personalräume. Dadurch werden Flächen in den bestehenden
Gebäuden frei, die als Produktionsräume umgenutzt werden.
Die Auflage des Entwurfs für einen Bebauungsplan im
Bereich des Grundstücks 153/1, KG Thal, wird beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf der Gp.
909/16, KG Oberassling – Sonnenhang
Der Verkauf des Gst 909/16 KG Oberassling an Monika und
Bernhard Schneider wird beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen von
Frau Gabriele Rossi um Grunderwerb aus dem öffent-
lichen Gut Gp. 569, KG 85033 Schrottendorf
Es fanden in dieser Sache bereits einige Gespräche und Lokal-
augenscheine mit der Vorbesitzerin, Frau Rossi Notburga,
statt, bei welchen keine Einigung betreffend der Grundstücks-
grenzen gefunden werden konnte. Nun hat die Tochter den
Antrag um Erwerb eines Teilstückes aus dem öffentlichen Gut
gestellt, welcher vorab im Gemeindevorstand behandelt wur-
de. Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Beratung, den
Antrag abzulehnen.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung
der Verwendung des Gemeindewappens durch die Musik-
kapelle Assling
Ebenso wie bei der Volkstanzgruppe wird auch mit der MK
Assling eine detaillierte Vereinbarung abgeschlossen,
wodurch die Verwendung des Wappens ermöglicht wird.