GZ_Tristach_2020_03

März 2020 GR-Beschlüsse 3 Bericht aus der Gemeindestube Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates Sitzung vom 19.12.2019 Lt. Verordnungsplan v. 23.09.2019, Planungsnummer 732-2019-00007, hat der Gemeinderat folgende Flächen- widmungsplanänderung einstimmig beschlossen: Umwidmung Grundstück Gp. 164, KG Tristach (rund 12 m²) von Landwirtschaftlichem Mischgebiet § 40 (5) in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie rund 3 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden], alle §§ TROG 2016, ent- sprechend den Ausführungen des eFWP. Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Ände- rung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Lt. Verordnungsplan v. 07.11.2019, Planungsnummer 732-2019-00008, hat der Gemeinderat eine Flächen- widmungsplanänderung im Bereich Bad Jungbrunn (Grundstücke Gp./Bp. 1389/1, .90, 1388, 1391/1, 1392/1, 1728, .87, 1390 und .89, alle KG Tristach), einstimmig beschlossen (Um- widmungen jeweils von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festle- gung Erläuterung: Gasthaus mit Betrei- berwohnung und Bedienstetenquartier in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Gasthaus mit Betreiberwohnung, Seminarzentrum mit Außenanlage und Bediensteten- quartier, alle §§ TROG 2016). Gleich- zeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Der Gemeinderat hat gem. § 66 Abs. 1 und 2 des TROG 2016 die Auf- lage des Entwurfes und den Beschluss über die Erlassung eines Bebauungs- plan im Bereich der Grundstücke Gp. 1872 (vormals Gp. 918/4 und Bp. .229), Gp. 1873 (vormals Bp. .230) und Gp. 918/3, alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstel- lung des örtlichen Raumplaners (GZl. 2677ruv/2019 vom 25.11.2019) ein- stimmig beschlossen. Gleichzeitig wur- de der im Bereich der gen. Grundstücke bestehende Bebauungsplan gem. TROG 2016 aufgehoben. Dem Wunsch der betroffenen Eltern folgend, wurde die Stelle einer Schul- assistentin an der Volksschule Tristach an Frau Michieli Alessandra, wh. 9900 Lienz, mit einstimmigem Beschluss vergeben. Das Beschäftigungsverhält- nis hat am 07.01.2020 begonnen und wird vorerst befristet bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 mit der Option für eine neuerliche Anstellung für die dar- auffolgenden Volksschulpflichtjahre des betroffenen Kindes eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 57,50% der Vollbeschäftigung (23 Wochenstun- den). Die besoldungsmäßige Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Ge- meinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012) im Entlohnungs- schema Ak. Die Entlohnungsstufe ergibt sich aus der Vorrückungsstichtagsbe- rechnung. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, folgende Verordnung über die Festsetzung einer Waldumlage zu erlassen: „Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 144/2018, wird zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachauf- wandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet: § 1 - Waldumlage, Umlage- satz: Die Gemeinde Tristach erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirt- schaftswald und Schutzwald im Ertrag mit 100 v.H. der von der Tiroler Lan- desregierung durch Verordnung vom 04.12.2019, LGBl. Nr. 143/2019, festgesetzten Hektarsätze fest. § 2 - In- krafttreten: Diese Verordnung tritt mit 01.01.2020 in Kraft.“ Der Gemeinderat hat den mehrheit- lichen Grundsatzbeschluss gefasst, die Fa. Swietelsky AG, Zweigniederlassung Kärnten, Filiale 9900 Lienz mit dem weiteren LWL-Ortsnetzausbau in der Ge- meinde Tristach zu den um 4 % erhöh- ten Preisen aus dem Jahr 2016, mit 1 % Rabatt und 3 % Skonto, zu betrauen. Alternativen zu der bisher angewandten Technik zur Verlegung der LWL-Leer- rohre sollen einer genaueren internen Recherche unterzogen werden. Sollte dabei größeres Kosteneinsparungspo- tential bei vergleichbarer technischer Zuverlässigkeit festgestellt werden, soll der Gemeinderat neuerlich mit dieser Thematik befasst werden. Der Gemeinderat hat die Gewäh- rung von Subventionen an diverse Verei- ne/Institutionen wie folgt je einstimmig beschlossen: • Katholisches Bildungs- werk Tristach: € 400,-- für 2019. • Schattseitner Theaterverein Tristach: € 400,-- für2019.•JugendchorTristach: € 150,-- für 2019. • Verein Bildungs- haus Osttirol: € 508,20 [1.452 Einw. (HWS) à € 0,35] für 2020 (da die Gemeinde Tristach „Bildungsscheck- Gemeinde“ ist, verringert sich der Pro- Kopf-Beitrag von € 0,50 auf € 0,35). • Tiroler Seniorenbund, Ortsgruppe Li- enz (Obmann: OSR Franz Gruber, 9900 Lienz): Benützung des großen Gemein- desaales für eine Weihnachtsfeier ► Muttertagsfeier Die Gemeinde Tristach und die Pfarrgemeinde Tristach laden hier- mit alle Mütter und Frauen von Tris- tach recht herzlich zu einer Mutter- tagsfeier am Freitag, dem 8. Mai 2020, um 14:00 Uhr in das Gemeindezentrum ein. Für Unterhaltung sorgen die Kinder des Kindergartens Tristach. Auf Euer zahlreiches Kommen freu- en sich: Pfarrer, Pfarrkurator, Pfarr- gemeinderat sowie Bürgermeister mit Gemeinderat

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