GZ_Tristach_2020_03

4 GR-Beschlüsse März 2020 am 18.12.2019 zu begünstigten Kon- ditionen derart, als lediglich die Rei- nigungs- und Heizkostenpauschale in Höhe von je € 57,42 brutto (Summe: € 114,84) verrechnet werden. Der Gemeinderat hat mit einstim- migem Beschluss die Gebühren, Steu- ern und Abgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2020 neu festgesetzt bzw. eine Verordnung über Gebühren- und Index- anpassungen erlassen (Siehe Gemein- dehomepage: www.tristach.gv.at  Bürgerservice  Gebühren, Steuern & Abgaben). Mit einstimmigem Beschluss hat der Gemeinderat den Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der vorgeschriebe- nen Beträge (Soll) und der veranschlag- ten Beträge in den Rechnungsjahren 2019 und 2020 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der VRV (Voranschlags- und Rechnungsab- schlussverordnung) mit je € 10.000,-- festgesetzt. Die Erstellung des Voranschlages erfolgt ab dem Jahr 2020 entsprechend der VRV 2015 (Voranschlags- und Rech- nungsabschlussverordnung). Damit ent- fällt z.B. die Gliederung nach ordentli- chem und außerordentlichem Haushalt. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung der VRV 1997 besteht der (Gesamt-) Haushalt einer Gemeinde zukünftig aus folgenden Teilhaushalten: 1. Ergebnis- haushalt (Gegenüberstellung von Auf- wand und Erträgen inkl. Abschreibung); 2. Finanzierungshaushalt (beinhaltet die tatsächliche Ein- und Auszahlun- gen) und 3. Vermögenshaushalt (dieser beruht auf der Vermögensbewertung der Gemeinde, minus Abschreibung und Abgängen, plus Neuinvestitionen). Alle drei Teilhaushalte bestehen nicht unabhängig nebeneinander sondern sind miteinander verwoben. Die Ver- mögensbewertung wurde mit Unter- stützung der GemNova Dienstleistungs- GmbH, 6020 Innsbruck, durchgeführt. Neben sämtlichen Grundstücken und Gebäuden im Gemeindeeigentum wur- den alle Infrastruktureinrichtungen wie Wasserleitung, Abwasserkanal, Breit- band- und Straßennetz etc. erfasst und bewertet. Das Vermögen der Gemeinde Tristach beträgt zum 31.12.2019 rund € 15 Mio. Die jährliche AfA (Absetzung für Abnutzung) beläuft sich in Summe auf € 456.000,--. Der Gemeinderat Tristach hat den Voranschlag 2020 einstimmig wie oben re. dargestellt be- schlossen. Sitzung vom 13.02.2020 Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Tischlerarbeiten für die Sanierung des „Stüberls“ der Dorfstube im Gemeindezentrum Tristach an die Fa. Ing. Ortner Ludwig, 9640 Kötschach- Mauthen, um € 42.512,40 netto zu vergeben (zuzügl. Rigipsverarbeitung € 1.300,--, Montagekosten pauschal € 1.800,-- und einem Stundensatz für Zusatzarbeiten in Höhe von € 38,-- net- to). Weiters hat der Gemeinderat seine einhellige Zustimmung zur Durchfüh- rung der sonstigen erforderlichen Arbei- ten erteilt (Schiebetüre, Boden, Vorhän- ge, Beleuchtung etc.). Der Gemeinderat hat den einstim- migen Beschluss gefasst, der Brin- gungsgemeinschaft Kreithof-Dolomiten- hütte zum Kostenaufwand der Öffnung der vom Kreithof zur Dolomitenhütte führenden Straße aus Anlass des Nass- und Starkschneeereignisses von Mitte Nov. 2019 eine finanzielle Subvention in Höhe von € 1.577,35 zu gewähren. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für die Gemeindebediens- teten GWA Franz Amort und Finanzver- walter Michael Achmüller Altersteilzeit- modelle zu genehmigen, wobei je 90 % der Mehrkosten durch das AMS geför- dert werden. Mit einstimmigem Beschluss hat der Gemeinderat beschlossen, die Stellen eines/r vollbeschäftigten Gemeindewaldaufsehers/-in ab 2021 und einer/s mit 50 % beschäftigten Ver- waltungsangestellten mit Schwerpunkt Finanzverwaltung, vorerst befristet auf 1 Jahr ab 01.07.2020 auszuschreiben. Die Stellenausschreibungen werden mit voraussichtlich je 1-monatiger Bewer- bungsfrist verlautbart über: Osttiroler Bote, www.dolomitenstadt.at, Gemein- dehomepage www.tristach.gv.at und Amtstafel der Gemeinde Tristach. Dem Verein „Curatorium pro Agun- to“, 9991 Dölsach, wurde für das Jahr 2020 eine finanzielle Subvention in Höhe von € 200,-- mit einstimmigem Beschluss gewährt. Mit mehrheitlichem Beschluss wur- de der SPÖ, Bezirksgeschäftsstelle Li- enz, für das Jahr 2020 eine Parteiför- derung („Parteischilling“) in Höhe von € 56,88 gewährt (158 SPÖ-Stim- men lt. Ergebnis Landtagswahl 2018 à € 0,36). Der Gemeinderat hat für den Kir- chenchor Tristach für das Jahr 2020 eine finanzielle Subvention in Höhe von € 900,-- einstimmig beschlossen. Mit einstimmigem Beschluss wur- de dem Katholischen Familienverband, Zweigstelle Tristach, für das Jahr 2020 eine finanzielle Subvention in Höhe von € 400,-- gewährt. Für die Anschaffung von Elektro- Fahrrädern (E-Bikes) wurde zwei Antragstellern/-innen eine Förderung in Höhe von je € 75,-- (gesamt: € 150,--) mit einstimmigemBeschluss gewährt. ►

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