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Die Sonnseiten
Nummer 60 - August 2018
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Gratulationen
er 62 - April 2019
Am 7. März 1969 gaben
sich Emma, geb. Sporer aus
Iselsberg und Jörg Senfter
aus Gaimberg am Standes-
amt in Lienz das „Ja-Wort“.
Die kirchliche Trauung er-
folgte später in St. Ulrich
am Pillersee. Dem Ehepaar
Senfter wurden drei Kinder
geschenkt. Petra, Simone und
Georg erblickten im Lauf der
ersten Ehejahre das Licht der
Welt. Sie bewohnten damals
das „Santner-Haus“ (Fam.
Anton Bergmann) für gut
10 Jahre, bevor die Familie
Senfter dann zum Jahres-
wechsel 1982/83 das neu er-
baute Wohnhaus in der „Un-
teren Egger-Schütte“ (heute
Ortsteil Grafendorf) bezie-
hen konnte. Das war eine et-
was harte Zeit, aber „mia
hob’n z’samm‘ g’halt’n“, sagt
Emma, zumal Ehemann Jörg
als gelernter Maurer bei ver-
schiedenen Firmen angestellt
war und in unterschiedlichen
Tätigkeiten vor allem meist
auswärts arbeitete.
Ein herber Schicksalsschlag
ereilte die Familie Senfter
durch den Unfalltod des Soh-
nes Georg im Juni 1996. Im
Alter von 26 Jahren mussten
Emma und Jörg ihren Sohn
gehen lassen. „Der Glau-
be tröstete uns damals“ ist
Emma überzeugt und besuch-
te 1997 zum ersten Mal den
Marienwallfahrtsort
Med-
jugorje. Seitdem besuchten
sie achtmal diesen Ort, wie
es überhaupt dem Ehepaar
Senfter im Laufe der ge-
meinsamen Zeit geschenkt
war, zahlreiche bedeutsame
christlich-mystische Orte auf-
zusuchen. So blickt man auf
Reisen nach Polen (Krakau),
nach Paris (Rue de la Bac)
Fatima, Lourdes, Santiago de
Compostela, Le Mont-Saint-
Michel (Normandie) zurück.
Ebenfalls waren zahlreiche
italienische und spanische
Pilgerorte das gemeinsame
Ziel. Nun wird es altersbe-
dingt etwas ruhiger, die Freu-
de an der gemeinsamen Zeit
mit den vier Enkelkindern,
einem Urenkelkind und zwei
Stiefenkelsöhnen genießt man
gerne und dankbar bei famili-
ären Treffen.
Der „Senfter Jörg“ ist der
jüngste Sohn (von fünf
Kindern) der „Gaber Kathl“;
sie wurde bereits 1946 Wit-
we und ist den älteren Gaim-
bergern als liebenswerte
Frau in Erinnerung, die die
„Schönsten Nagelestöcke“
(Tiroler Gebirgshängenelken)
an den kleinen Fensterchen
des „Gaber-Hauses“ ihr ei-
gen nannte...diese „Nagelen“
waren (zum Leidwesen der
Besitzerin!) in sommerlichen
Nächten begehrte Mitbringsel
der Burschen an die Kammer-
fenster ihrer Angebeteten.
Die Liebe zu den „Nagelestö-
cken“ erbten Jörg und Emma
sozusagen und wir wünschen
dem Ehepaar Senfter noch
weiterhin viel Freude, das
„Blühen & Gedeihen“ imAll-
tag ihres weiteren gemeinsa-
men Lebens dankbar erfahren
zu dürfen.
Die Jubelpaare Jörg und Emma Senfter und Marianne und
Peter Pichler mit Bgm. Bernhard Webhofer und Bezirks-
hauptfrau-Stv. Dr. Karl Lamp anlässlich der Ehrung im
Gasthof „Goldener Fisch“ in Lienz.
Foto: Gemeinde Gaimberg
Goldene Hochzeit von Emma und Jörg Senfter
Paare mit Hochzeitsjubiläum bitte melden
Hochzeitsjubiläen gehören
gefeiert, besonders wenn
zwei Menschen seit 50, 60
oder mehr Jahren Seite an
Seite durchs Leben gehen.
Traditionell lädt die Ge-
meinde Gamberg Jubelpaare
zur offiziellen Hochzeitsju-
biläumsfeier. „Im Rahmen
der Feiern können wir den
Ehepaaren seitens der Ge-
meinde jene Glückwünsche
und Hochachtung entgegen-
bringen, die sie verdienen“,
freut sich Bürgermeister
Bernhard Webhofer. Damit
solche Feiern unter beson-
derer Berücksichtigung des
Datenschutzes
zustande
kommen, sind die angespro-
chenen Paare herzlich dazu
eingeladen, sich im Gemein-
deamt zu melden.
Jubiläumsgabe des Landes
Andauernder Zusammen-
halt wird auch seitens des
Landes Tirol mit einer Ju-
biläumsgabe entsprechend
gewürdigt. Um eine sol-
che in Empfang nehmen zu
können, ist es erforderlich
einen Antrag zu stellen, da
nicht alle notwendigen Da-
ten zur Verfügung stehen.
Jubiläumspaare werden da-
her aufgefordert, sich beim
jeweiligen Gemeindeamt zu
melden. Nach dem Ausfül-
len des Antrages wird dieser
an das Amt der Tiroler Lan-
desregierung weitergeleitet.
Die österreichische Staats-
bürgerschaft beider Eheleu-
te, ein gemeinsamer Wohn-
ort in Tirol seit mindestens
25 Jahren bis zur Jubelhoch-
zeit und eine bestehende ehe-
liche Lebensgemeinschaft
sind Voraussetzungen für
den Erhalt der Jubiläumsga-
be. Die Jubiläumsgabe des
Landes Tirol beträgt anläss-
lich der
„Goldenen Hoch-
zeit“
(50 Jahre) € 750,--, der
„Diamantenen Hochzeit“
(60 Jahre) € 1.000,-- sowie
der
„Gnadenhochzeit“
(70
Jahre) € 1.100,--.