Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2019
weiters Grundstück 762 KG 85013 Görtschach-Göd-
nach
rund 948 m²
von Freiland § 41
in
Eingeschränktes Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
iVm § 39 (2), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Er-
läuterung: zulässig sind nur emissionsarme Kleinge-
werbebetriebe
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-
fasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
c)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 179/3, KG Göriach (Georg Greil).
Der Bauplatz Gp. 179/3, KG Göriach, des Herrn
Georg Greil weist derzeit keine einheitliche Flächen-
widmung auf. Nun sind im Bereich des nordwest-
lichen Nebengebäudes Zu- und Umbauten geplant
und erfordert dies eine einheitliche Bauplatzwid-
mung. Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in
der Sitzung am 18. Oktober 2018 behandelt, da aber
der Architekt ein Modul nicht abgeschlossen hat ist
einer neuerliche Beschlussfassung notwendig.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 25. Juli 2018, mit der Planungsnummer 707-
2018-00008, über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich
179/3 KG 85012 Göriach (zum Teil) durch vier Wo-
chen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzu-
legen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 179/3 KG 85012 Göriach
rund 377 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zul. Wohn-
nutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbestim-
mung, insb. gem. § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standort-
gebunden], Festlegung Zähler: 3, Festlegung Erläu-
terung: Sonderfläche Hofstelle sowie Sonderfläche
Gastgewerbebetrieb mit Beherbergung von Gästen
mit höchstens 25 Gästebetten und einer höchstzuläs-
sigen Nutzfläche von 220 m²
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-
fasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
d)
Änderung des Flächenwidmungsplanes und Er-
lassung eines Bebauungsplanes im Bereich der
Gp. 63/7, KG Stribach (Anton Schneider).
Herr Anton Schneider hat die Gp. 63/7, KG Stribach,
erworben und plant dort die Errichtung eines Wohn-
und Geschäftsgebäudes. Da der Anteil der Büroein-
heiten mehr als 50 % der Nutzfläche beträgt ist die
Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich.
Aufgrund der geplanten Bauweise ist auch der Be-
bauungsplan abzuändern.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 23. Juli 2018, mit der Planungsnummer 707-
2018-00010, über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 63/7
KG 85034 Stribach (zur Gänze) durch vier Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 63/7 KG 85034 Stribach