Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2019
Das Protokoll der Sitzung vom 18. Oktober 2018 wird
genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-
richtet über folgende Themen:
– Die
Hochwasser-
(sämtliche Bäche betroffen) und
Sturmschäden
haben die Gemeinde auf das
Äußerste gefordert. Nach enormen Einsatz konnte
diese Herausforderung bewältigt und so vor noch
größeren Schäden bewahrt werden. Der Bürger-
meister spricht einen besonderen Dank den vielen
Einsatzkräften aus.
– Die
Sanierung
der Kuenz-Brücke wurde abge-
schlossen, das Geländer beim Haslacher-Bachl soll
diese Woche fertiggestellt werden.
– Der
Verkehrsplaner
Hirschhuber wird bei der
ersten Sitzung im neuen Jahr dem Gemeinderat Be-
richt über seine Erkenntnisse erstatten (Kreisver-
kehr, 30 km/h-Beschränkung).
– Chronistin Helene Wibmer wird ihre
Chroniktätig-
keit
beenden. Als Nachfolgerin wird Frau Erna
Inwinkl diese Tätigkeit übernehmen.
– Das 840-polige
Glasfaserkabel
wurde in Gödnach
eingeblasen, für die Herstellung von Hausanschlüs-
sen fehlt der ausführenden Firma derzeit die Zeit.
– Bezüglich
Jagdvergabe
Dölsach-Göriach-Stribach
wird die Verlängerung mit dem bisherigen Pächter,
Herrn Johannes Weingartner, angedacht.
– Die diesjährige
Gemeindeversammlung
ist für
Dienstag, 4. Dezember, angesetzt.
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 1449, KG Görtschach-Gödnach
(Roland Winkler).
Herr Roland Winkler beabsichtigt, auf seiner Gp.
1449, KG Görtschach-Gödnach, die Errichtung einer
Halle für landwirtschaftliche Geräte und Produkte.
Ein positives Gutachten der Agrar Lienz liegt bereits
vor. Nachstehende Änderung des Flächenwidmungs-
planes ist erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 7. November 2018, mit der Planungsnummer
707-2018-00012, über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 1449
KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil) durch
vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 1449 KG 85013 Görtschach-Gödnach
rund 565 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche
Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten
oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 15, Festlegung
Erläuterung: Lager für landwirtschaftliche Geräte und
Ernteprodukte
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-
fasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 761, 762, 756, 757/1, 758/1 und
758/2, KG Görtschach-Gödnach (Moser, Böden-
ler, Moser).
Herr Hansjörg Moser plant ein Baugrundstück seiner
Tochter zu überschreiben. Gleichzeitig sollen die
Grundstücke des Herrn Bödenler einer Widmung zu-
geführt werden, damit eine geplante baurechtliche
Sanierung erfolgen kann. Dies war bereits in der
GR-Sitzung am 25. Juni 2018 Tagesordnungspunkt
und muss aufgrund eines Architektenfehlers neuerlich
beschlossen werden. Nachstehende Änderung des
Flächenwidmungsplanes ist daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
GEMEINDERATSSITZUNGEN
MONTAG, 19. NOVEMBER 2018