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Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2019

Das Protokoll der Sitzung vom 18. Oktober 2018 wird

genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-

richtet über folgende Themen:

– Die

Hochwasser-

(sämtliche Bäche betroffen) und

Sturmschäden

haben die Gemeinde auf das

Äußerste gefordert. Nach enormen Einsatz konnte

diese Herausforderung bewältigt und so vor noch

größeren Schäden bewahrt werden. Der Bürger-

meister spricht einen besonderen Dank den vielen

Einsatzkräften aus.

– Die

Sanierung

der Kuenz-Brücke wurde abge-

schlossen, das Geländer beim Haslacher-Bachl soll

diese Woche fertiggestellt werden.

– Der

Verkehrsplaner

Hirschhuber wird bei der

ersten Sitzung im neuen Jahr dem Gemeinderat Be-

richt über seine Erkenntnisse erstatten (Kreisver-

kehr, 30 km/h-Beschränkung).

– Chronistin Helene Wibmer wird ihre

Chroniktätig-

keit

beenden. Als Nachfolgerin wird Frau Erna

Inwinkl diese Tätigkeit übernehmen.

– Das 840-polige

Glasfaserkabel

wurde in Gödnach

eingeblasen, für die Herstellung von Hausanschlüs-

sen fehlt der ausführenden Firma derzeit die Zeit.

– Bezüglich

Jagdvergabe

Dölsach-Göriach-Stribach

wird die Verlängerung mit dem bisherigen Pächter,

Herrn Johannes Weingartner, angedacht.

– Die diesjährige

Gemeindeversammlung

ist für

Dienstag, 4. Dezember, angesetzt.

Raumordnung Dölsach

a)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 1449, KG Görtschach-Gödnach

(Roland Winkler).

Herr Roland Winkler beabsichtigt, auf seiner Gp.

1449, KG Görtschach-Gödnach, die Errichtung einer

Halle für landwirtschaftliche Geräte und Produkte.

Ein positives Gutachten der Agrar Lienz liegt bereits

vor. Nachstehende Änderung des Flächenwidmungs-

planes ist erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1

und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –

TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-

tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf

vom 7. November 2018, mit der Planungsnummer

707-2018-00012, über die Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 1449

KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil) durch

vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme

aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück 1449 KG 85013 Görtschach-Gödnach

rund 565 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche

Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten

oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 15, Festlegung

Erläuterung: Lager für landwirtschaftliche Geräte und

Ernteprodukte

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG

2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-

fasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben

wird.

b)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gpn. 761, 762, 756, 757/1, 758/1 und

758/2, KG Görtschach-Gödnach (Moser, Böden-

ler, Moser).

Herr Hansjörg Moser plant ein Baugrundstück seiner

Tochter zu überschreiben. Gleichzeitig sollen die

Grundstücke des Herrn Bödenler einer Widmung zu-

geführt werden, damit eine geplante baurechtliche

Sanierung erfolgen kann. Dies war bereits in der

GR-Sitzung am 25. Juni 2018 Tagesordnungspunkt

und muss aufgrund eines Architektenfehlers neuerlich

beschlossen werden. Nachstehende Änderung des

Flächenwidmungsplanes ist daher erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

GEMEINDERATSSITZUNGEN

MONTAG, 19. NOVEMBER 2018