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Gebührenübersicht 2019
der Gemeinde Prägraten a.G.
GEBÜHR
2019 Betrag in €
FRIEDHOF
Familien- oder Reihengrab
Graberrichtungsgebühr
€ 505,00
Gebühr für Tieferlegung
€ 150,00
Urnengrab
einmalige Errichtungsgebühr
€ 1.240,00
Öffnungsgebühr
€ 115,00
Sarg-, Urnenträger bzw. Aufsicht pro Gde-Arbeiter
€ 50,00
Benützungsgebühren
Aufbarungshalle (je Aufbarung)
€ 270,00
Kühlraum/Tag
€ 40,00
Sezierraum
€ 220,00
Benützungsgebühr Gräber
(für 15 Jahre)
Familiengrab
€ 1.070,00
Reihen- bzw. Urnengrab
€ 405,00
Verlängerungsgebühr
(für 10 Jahre)
Familiengrab
€ 715,00
Reihen- bzw. Urnengrab
€ 270,00
GRABERWERB
Zuständige Stelle
Friedhofsverwaltung Gemeinde
Prägraten a.G. - 04877/6363
Allgemeine Informationen
Beim „Graberwerb“ handelt es sich
nicht um einen Kauf, sondern ledig-
lich um den Erwerb des Nutzungs-
rechts an einer Grabstätte. Dieses
Recht kann zwar weitervererbt, aber
nicht verkauft oder verschenkt wer-
den. Das Nutzungsrecht kann bereits
zu Lebzeiten erworben werden, und
entsteht in der Regel durch die Be-
zahlung der Benützungsgebühr. Der
Benützungsberechtigte erwirbt damit
das Recht, selbst in der Grabstätte
beigesetzt zu werden bzw. dort Per-
sonen beisetzen zu lassen.
Benützungsbewilligungen für Grab-
stätten werden im Allgemeinen für
15 Jahre erteilt. Nach Ablauf dieses
Zeitraums endet das Nutzungsrecht,
eine Verlängerung ist im Normalfall
möglich.
Mit dem Erwerb der Benützungs-
berechtigung sind eine Reihe von
Rechten und Pflichten
verbunden.
Diese sind in der Friedhofsordnung
festgelegt. Der Benützungsberechtig-
te kann die Grabstätte gestalten und
bepflanzen. Er ist jedoch auch ver-
pflichtet, die vorgesehenen Gebühren
zu entrichten und die Grabstätte zu
pflegen und in einem guten Zustand
zu erhalten.
TODESFALL
Was sind die ersten Schritte?
Jeder Todesfall erfordert Maß-
nahmen, die in einer bestimmten
Reihenfolge und innerhalb eines
bestimmten Zeitraums vor und nach
der Beerdigung eines Verstorbenen
zu treffen sind.
1. MELDUNG TODESFALL
Todesfall zu Hause
Wenn der Tod zu Hause eintritt, ist
umgehend der zuständige Spren-
gelarzt zu verständigen, der die To-
tenbeschau vornimmt.
KONTAKT:
Dr. Gebhard Oblasser
Tel. 04872/5206
Todesfall im Krankenhaus
In Krankenhäusern, Alters- oder Pfle-
geheimen ist jeweils die Anstalts-
oder Heimleitung dafür zuständig.
2. BEAUFTRAGUNG BESTATTER
Am einfachsten ist es für die
Angehörigen, sich mit einem Bestat-
tungsinstitut in Verbindung zu setzen.
Dort wird detailliert über die weite-
ren notwendigen Schritte informiert,
und man steht hilfreich zur Seite
(Absprache bezüglich Sargauswahl,
Einsargung und Überführungszeit-
raum in die Aufbahrungshalle, etc.).
KONTAKT:
Bestattung Bergmeister, Matrei i.O.
Tel. 04875/5456
3. ABSTIMMUNG PFARRAMT
Läuten der Sterbeglocke:
KONTAKT.
Eva Feldner: Tel. 0664/735 322 47
Absprache Beerdigungstermin und
Begräbnisliturgie:
KONTAKT:
Koop. Zdzislaw: 0676/873 079 08
Pfarrbüro Prägraten: 04877/5219
Pfarrbüro Virgen: 04874/5208
Pfarrbüro Matrei: 04875/6507
4. MELDUNG GEMEINDE
Bei der Gemeinde ist die Bestattung
anzumelden und die Aufbahrungs-
halle zu reservieren. Weiters sind
Grabstätte (Familien-/Reihen- bzw.
Urnengrab) und die Durchführung
der Graberrichtung zu organisieren.
Die Gemeinde informiert gerne über
die notwendigen Schritte und die
anfallenden Kosten.
KONTAKT:
Finanzverwalter Robert Berger
Tel. 04877/6363-12