Previous Page  2 / 4 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2 / 4 Next Page
Page Background

Seite 2

Gebührenübersicht 2019

der Gemeinde Prägraten a.G.

GEBÜHR

2019 Betrag in €

FRIEDHOF

Familien- oder Reihengrab

Graberrichtungsgebühr

€ 505,00

Gebühr für Tieferlegung

€ 150,00

Urnengrab

einmalige Errichtungsgebühr

€ 1.240,00

Öffnungsgebühr

€ 115,00

Sarg-, Urnenträger bzw. Aufsicht pro Gde-Arbeiter

€ 50,00

Benützungsgebühren

Aufbarungshalle (je Aufbarung)

€ 270,00

Kühlraum/Tag

€ 40,00

Sezierraum

€ 220,00

Benützungsgebühr Gräber

(für 15 Jahre)

Familiengrab

€ 1.070,00

Reihen- bzw. Urnengrab

€ 405,00

Verlängerungsgebühr

(für 10 Jahre)

Familiengrab

€ 715,00

Reihen- bzw. Urnengrab

€ 270,00

GRABERWERB

Zuständige Stelle

Friedhofsverwaltung Gemeinde

Prägraten a.G. - 04877/6363

Allgemeine Informationen

Beim „Graberwerb“ handelt es sich

nicht um einen Kauf, sondern ledig-

lich um den Erwerb des Nutzungs-

rechts an einer Grabstätte. Dieses

Recht kann zwar weitervererbt, aber

nicht verkauft oder verschenkt wer-

den. Das Nutzungsrecht kann bereits

zu Lebzeiten erworben werden, und

entsteht in der Regel durch die Be-

zahlung der Benützungsgebühr. Der

Benützungsberechtigte erwirbt damit

das Recht, selbst in der Grabstätte

beigesetzt zu werden bzw. dort Per-

sonen beisetzen zu lassen.

Benützungsbewilligungen für Grab-

stätten werden im Allgemeinen für

15 Jahre erteilt. Nach Ablauf dieses

Zeitraums endet das Nutzungsrecht,

eine Verlängerung ist im Normalfall

möglich.

Mit dem Erwerb der Benützungs-

berechtigung sind eine Reihe von

Rechten und Pflichten

verbunden.

Diese sind in der Friedhofsordnung

festgelegt. Der Benützungsberechtig-

te kann die Grabstätte gestalten und

bepflanzen. Er ist jedoch auch ver-

pflichtet, die vorgesehenen Gebühren

zu entrichten und die Grabstätte zu

pflegen und in einem guten Zustand

zu erhalten.

TODESFALL

Was sind die ersten Schritte?

Jeder Todesfall erfordert Maß-

nahmen, die in einer bestimmten

Reihenfolge und innerhalb eines

bestimmten Zeitraums vor und nach

der Beerdigung eines Verstorbenen

zu treffen sind.

1. MELDUNG TODESFALL

Todesfall zu Hause

Wenn der Tod zu Hause eintritt, ist

umgehend der zuständige Spren-

gelarzt zu verständigen, der die To-

tenbeschau vornimmt.

KONTAKT:

Dr. Gebhard Oblasser

Tel. 04872/5206

Todesfall im Krankenhaus

In Krankenhäusern, Alters- oder Pfle-

geheimen ist jeweils die Anstalts-

oder Heimleitung dafür zuständig.

2. BEAUFTRAGUNG BESTATTER

Am einfachsten ist es für die

Angehörigen, sich mit einem Bestat-

tungsinstitut in Verbindung zu setzen.

Dort wird detailliert über die weite-

ren notwendigen Schritte informiert,

und man steht hilfreich zur Seite

(Absprache bezüglich Sargauswahl,

Einsargung und Überführungszeit-

raum in die Aufbahrungshalle, etc.).

KONTAKT:

Bestattung Bergmeister, Matrei i.O.

Tel. 04875/5456

3. ABSTIMMUNG PFARRAMT

Läuten der Sterbeglocke:

KONTAKT.

Eva Feldner: Tel. 0664/735 322 47

Absprache Beerdigungstermin und

Begräbnisliturgie:

KONTAKT:

Koop. Zdzislaw: 0676/873 079 08

Pfarrbüro Prägraten: 04877/5219

Pfarrbüro Virgen: 04874/5208

Pfarrbüro Matrei: 04875/6507

4. MELDUNG GEMEINDE

Bei der Gemeinde ist die Bestattung

anzumelden und die Aufbahrungs-

halle zu reservieren. Weiters sind

Grabstätte (Familien-/Reihen- bzw.

Urnengrab) und die Durchführung

der Graberrichtung zu organisieren.

Die Gemeinde informiert gerne über

die notwendigen Schritte und die

anfallenden Kosten.

KONTAKT:

Finanzverwalter Robert Berger

Tel. 04877/6363-12