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Die Sonnseiten

Nummer 60 - August 2018

Gemeinde

Nummer 61 - Dezember 2018

in Anspruch genommen wer-

den. Der Vorsteuerabzug ver-

bleibt endgültig bei der KG,

wenn die Vermietung auch

in den folgenden neun Jah-

ren nach Fertigstellung des

Gebäudes erfolgt. Diese Frist

endet am 31.12.2018.

Aufgrund von gesetzlichen

Änderungen im Jahr 2012

kann über die Immobilien KG

kein Gebäude mit Vorsteuer-

abzug mehr errichtet werden.

Daher ist die „Gemeinde

Gaimberg Immobilien KG“

ab 01.01.2019 aus steuer-

lichen Gründen entbehrlich.

Der Gemeinderat hat daher

einstimmig beschlossen:

- die Auflösung der „Gemein-

de Gaimberg Immobilien

KG“ per 01.01.2019

- die Beendigung des Miet-

verhältnisses mit der „Ge-

meinde Gaimberg Immobili-

en KG“

- die Rückübertragung des

Grundstückes (Gp. 290/1

KG Untergaimberg) und des

gesamten Vermögens an die

Gemeinde Gaimberg

- die Übernahme der vorhan-

denen Bankverbindlichkeiten

(Darlehen Hypo Tirol Bank

AG) und aller weiteren Ver-

bindlichkeiten durch die Ge-

meinde Gaimberg

Erschließung Baugründe

Lugger-Peheim - Finanzie-

rungsplan

Der Gemeinderat hat einstim-

mig nachfolgenden Finan-

zierungsplan für das Projekt

„Erschließung

Baugründe

Lugger-Peheim“ beschlos-

sen:

Geme i ndegut sagrarge -

meinschaft Gaimberg

Genehmigung von Ausgaben

Der Gemeinderat hat auf

Antrag des Substanzverwal-

ters einstimmig Ausgaben

bzw. Zahlungsaufträge der

Gemeindegutsagrargemein-

schaft Gaimberg in der Höhe

von € 13.225,06 genehmigt.

Genehmigung Haus- und

Gutsbedarf 2018

Der Gemeinderat hat mit

9 Ja-Stimmen und 2 Nein-

Stimmen dieAnträge der Mit-

glieder der Gemeindegutsa-

grargemeinschaft Gaimberg

betreffend Nutzung des Haus-

und Gutsbedarfes für 2018

unter nachfolgenden Bedin-

gungen genehmigt. Die ge-

meinschaftliche Auszahlung

des Haus- und Gutsbedarfes

unter Berücksichtigung der

Durchschnittspreise für Fich-

te/Lärche (abzüglich Schläge-

rungs- und Bringungskosten)

erfolgt nach Vorliegen der

vollständigen Anträge samt

den erforderlichen Nachwei-

sen und positiver Bedarfs-

prüfung. Die Möglichkeit der

Einzelnutzung liegt jedem

Mitglied frei.

Antrag auf Erlassung des Be-

wirtschaftungsbeitrages 2018

Der Gemeinderat hat mehr-

heitlich den Antrag des Ob-

mannes der Agrargemein-

schaft Gaimberg, Herrn GV

Franz Kollnig, auf Erlassung

des

Bewirtschaftungsbei-

trages 2018 für alle auftriebs-

berechtigten Tierhalter, die

ihr am eigenen Hof überwin-

tertes Vieh im Sommer 2018

in der Gaimberger Alm gealpt

haben, abgelehnt.

Begründung: Gemäß § 36

Abs. 2 TFLG 1996 haben

Nutzungsberechtigte, die ihre

land- und fortwirtschaftlichen

Nutzungsrechte tatsächlich

ausüben, jährlich im Nachhi-

nein einen Bewirtschaftungs-

beitrag zu leisten.

Christian Tiefnig

Amtsleiter

Gesamtbaukosten (geschätzt)

Straßenbau inkl. Oberflächenentwässerung

116.000,00

Ausbau Wasserleitung/Abwasserkanal

70.000,00

Gesamtkosten

186.000,00

Gesamtfinanzierungsplan (2018

2020)

Bedarfszuweisung Land Tirol

60.000,00

Investitionszuschuss Bundesförderung

13.000,00

Ordentlicher Haushalt (u.a. Aufschließungsbeiträge)

113.000,00

Summe

186.000,00

Teilfinanzierungsplan 2018

Bedarfszuweisung

60.000,00

Ordentlicher Haushalt Gemeinde

56.000,00

Summe

116.000,00

Teilfinanzierungsplan 2019

Investitionszuschuss Bundesförderung

13.000,00

Ordentlicher Haushalt Gemeinde

37.000,00

Summe

50.000,00

Teilfinanzierungsplan 2020

Ordentlicher Haushalt Gemeinde

20.000,00

Summe

20.000,00

Müllabfuhrtermine

2018/2019

Montag, 24.12.2018

Dienstag, 08.01.2019

Dienstag, 22.01.2019

Dienstag, 05.02.2019

Dienstag, 19.02.2019

Dienstag, 05.03.2019

Dienstag, 19.03.2019

Dienstag, 02.04.2019

Dienstag, 16.04.2019