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Die Sonnseiten
Nummer 60 - August 2018
Gemeinde
Nummer 61 - Dezember 2018
in Anspruch genommen wer-
den. Der Vorsteuerabzug ver-
bleibt endgültig bei der KG,
wenn die Vermietung auch
in den folgenden neun Jah-
ren nach Fertigstellung des
Gebäudes erfolgt. Diese Frist
endet am 31.12.2018.
Aufgrund von gesetzlichen
Änderungen im Jahr 2012
kann über die Immobilien KG
kein Gebäude mit Vorsteuer-
abzug mehr errichtet werden.
Daher ist die „Gemeinde
Gaimberg Immobilien KG“
ab 01.01.2019 aus steuer-
lichen Gründen entbehrlich.
Der Gemeinderat hat daher
einstimmig beschlossen:
- die Auflösung der „Gemein-
de Gaimberg Immobilien
KG“ per 01.01.2019
- die Beendigung des Miet-
verhältnisses mit der „Ge-
meinde Gaimberg Immobili-
en KG“
- die Rückübertragung des
Grundstückes (Gp. 290/1
KG Untergaimberg) und des
gesamten Vermögens an die
Gemeinde Gaimberg
- die Übernahme der vorhan-
denen Bankverbindlichkeiten
(Darlehen Hypo Tirol Bank
AG) und aller weiteren Ver-
bindlichkeiten durch die Ge-
meinde Gaimberg
Erschließung Baugründe
Lugger-Peheim - Finanzie-
rungsplan
Der Gemeinderat hat einstim-
mig nachfolgenden Finan-
zierungsplan für das Projekt
„Erschließung
Baugründe
Lugger-Peheim“ beschlos-
sen:
Geme i ndegut sagrarge -
meinschaft Gaimberg
Genehmigung von Ausgaben
Der Gemeinderat hat auf
Antrag des Substanzverwal-
ters einstimmig Ausgaben
bzw. Zahlungsaufträge der
Gemeindegutsagrargemein-
schaft Gaimberg in der Höhe
von € 13.225,06 genehmigt.
Genehmigung Haus- und
Gutsbedarf 2018
Der Gemeinderat hat mit
9 Ja-Stimmen und 2 Nein-
Stimmen dieAnträge der Mit-
glieder der Gemeindegutsa-
grargemeinschaft Gaimberg
betreffend Nutzung des Haus-
und Gutsbedarfes für 2018
unter nachfolgenden Bedin-
gungen genehmigt. Die ge-
meinschaftliche Auszahlung
des Haus- und Gutsbedarfes
unter Berücksichtigung der
Durchschnittspreise für Fich-
te/Lärche (abzüglich Schläge-
rungs- und Bringungskosten)
erfolgt nach Vorliegen der
vollständigen Anträge samt
den erforderlichen Nachwei-
sen und positiver Bedarfs-
prüfung. Die Möglichkeit der
Einzelnutzung liegt jedem
Mitglied frei.
Antrag auf Erlassung des Be-
wirtschaftungsbeitrages 2018
Der Gemeinderat hat mehr-
heitlich den Antrag des Ob-
mannes der Agrargemein-
schaft Gaimberg, Herrn GV
Franz Kollnig, auf Erlassung
des
Bewirtschaftungsbei-
trages 2018 für alle auftriebs-
berechtigten Tierhalter, die
ihr am eigenen Hof überwin-
tertes Vieh im Sommer 2018
in der Gaimberger Alm gealpt
haben, abgelehnt.
Begründung: Gemäß § 36
Abs. 2 TFLG 1996 haben
Nutzungsberechtigte, die ihre
land- und fortwirtschaftlichen
Nutzungsrechte tatsächlich
ausüben, jährlich im Nachhi-
nein einen Bewirtschaftungs-
beitrag zu leisten.
Christian Tiefnig
Amtsleiter
Gesamtbaukosten (geschätzt)
Straßenbau inkl. Oberflächenentwässerung
€
116.000,00
Ausbau Wasserleitung/Abwasserkanal
€
70.000,00
Gesamtkosten
€
186.000,00
Gesamtfinanzierungsplan (2018
–
2020)
Bedarfszuweisung Land Tirol
€
60.000,00
Investitionszuschuss Bundesförderung
€
13.000,00
Ordentlicher Haushalt (u.a. Aufschließungsbeiträge)
€
113.000,00
Summe
€
186.000,00
Teilfinanzierungsplan 2018
Bedarfszuweisung
€
60.000,00
Ordentlicher Haushalt Gemeinde
€
56.000,00
Summe
€
116.000,00
Teilfinanzierungsplan 2019
Investitionszuschuss Bundesförderung
€
13.000,00
Ordentlicher Haushalt Gemeinde
€
37.000,00
Summe
€
50.000,00
Teilfinanzierungsplan 2020
Ordentlicher Haushalt Gemeinde
€
20.000,00
Summe
€
20.000,00
Müllabfuhrtermine
2018/2019
Montag, 24.12.2018
Dienstag, 08.01.2019
Dienstag, 22.01.2019
Dienstag, 05.02.2019
Dienstag, 19.02.2019
Dienstag, 05.03.2019
Dienstag, 19.03.2019
Dienstag, 02.04.2019
Dienstag, 16.04.2019