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Seite 11

G

EMEINDE

Bitte um Beachtung!

Wasserschieber

der Gemeindewasserversorgung

dürfen ausschließlich von unseren Gemeindearbeitern Chri-

stoph Holzer, Peter Unterfeldner und Michael Huber betätigt

werden.

Terminabstimmungen

zu geplanten Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Ge-

meinde Thurn (Pavillon, T

h

urnsaal, Gemeindesaal und Ver-

anstaltungsraum Kammerlanderhof) sind rechtzeitig mit der

Gemeindeverwaltung (Bürgermeister oder Amtsleiter) zu ver-

einbaren.

Abbuchungsaufträge für

Gemeindeabgaben

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen für Gemeindeab-

gaben (oft in wechselnder Höhe) lassen sich sehr bequem

über das Girokonto mit einem Abbuchungsauftrag (= SEPA-

Lastschrift-Mandat) begleichen. Damit erfolgen Ihre Zah-

lungen immer termingerecht. Das Antragsformular dafür

erhalten Sie im Gemeindeamt Thurn bei Amtsleiter Thomas

Tschurtschenthaler.

Elektronische Zustellung

von Zählerablesekarten, Rechnungen, Abgabenbescheiden,

Vorschreibungen und Grundsteuerbescheiden der Gemeinde

in Form eines E-Mails (registered Mail) ist seit Jänner 2016

möglich. Dafür ist das Einverständnis für diese Art der Zustel-

lung notwendig: Senden Sie bitte eine E-Mail an

amtsleiter@

gemeinde-thurn.at

mit einem kurzen Hinweis, dass Sie die e-

Zustellung von Dokumenten der Gemeinde wünschen.

Das Baugeschehen in Thurn

Andreas Großlercher und Johanna Gomig errichten im

Mußhauserfeld ein Einfamilienwohnhaus (Baubeginn Mai

2018).

Foto: Andreas Großlercher

Patrick Kleinlercher errichtet im Weberlefeld ein Einfamili-

enwohnhaus (Baubeginn Mai 2018).

Foto: Patrick Kleinlercher

Winterdienst -

Anrainerpflicht

Seit der Wintersaison 2008/09 werden die Schneeräumung

und die Splittstreuung in unserer Gemeinde durch die Fa.

Hans Gumpitsch und durch Gemeindebedienstete erledigt.

Sie sind während der Wintermonate durchgehend bemüht,

die öffentlichen Straßen schnee- und eisfrei zu halten.

Leider wird diese Arbeit oft durch unrichtige Verhaltenswei-

sen der Anwohner oder Verkehrsteilnehmer erschwert. Um

den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes zu gewährlei-

sten, bitten wir folgende Punkte zu beachten:

Fahrzeuge nicht am Straßenrand abstellen,

Schnee aus Privatgrundstücken oder Privateinfahrten

nicht auf öffentlichem Straßengrund ablagern,

kundgemachte Kettenanlegepflichten für Kraftfahrzeuge

beachten,

Kinder bei Schneeräumung nicht auf der Straße spielen

lassen.

Die Straßen sind nach der Räumung mit Pflug zum Teil noch

sehr glatt und rutschig. Die Rutschsicherheit ist erst gegeben,

nachdem Splitt bzw. Salz auf die Fahrbahnen aufgebracht

werden konnte. Bis zur Streuung ersuchen wir deshalb, sehr

vorsichtig zu fahren und allfällige Kettenanlegepflichten un-

bedingt zu beachten!

In diesem Zuge darf auf § 93 der Straßenverkehrsordnung

(StVO) „Pflichten der Anrainer“ verwiesen werden. Di-

ese Verpflichtungen bestehen auch dann, wenn die zu räu-

menden und zu streuenden Flächen von der Gemeinde aus

arbeitstechnischen Gründen mitbetreut wurden und werden.

Eine Übernahme der Räum- und Streupflicht durch „still-

schweigende Übung“ im Sinne des § 863 ABGB ist ausge-

schlossen.