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G
EMEINDE
Bitte um Beachtung!
Wasserschieber
der Gemeindewasserversorgung
dürfen ausschließlich von unseren Gemeindearbeitern Chri-
stoph Holzer, Peter Unterfeldner und Michael Huber betätigt
werden.
Terminabstimmungen
zu geplanten Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Ge-
meinde Thurn (Pavillon, T
h
urnsaal, Gemeindesaal und Ver-
anstaltungsraum Kammerlanderhof) sind rechtzeitig mit der
Gemeindeverwaltung (Bürgermeister oder Amtsleiter) zu ver-
einbaren.
Abbuchungsaufträge für
Gemeindeabgaben
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen für Gemeindeab-
gaben (oft in wechselnder Höhe) lassen sich sehr bequem
über das Girokonto mit einem Abbuchungsauftrag (= SEPA-
Lastschrift-Mandat) begleichen. Damit erfolgen Ihre Zah-
lungen immer termingerecht. Das Antragsformular dafür
erhalten Sie im Gemeindeamt Thurn bei Amtsleiter Thomas
Tschurtschenthaler.
Elektronische Zustellung
von Zählerablesekarten, Rechnungen, Abgabenbescheiden,
Vorschreibungen und Grundsteuerbescheiden der Gemeinde
in Form eines E-Mails (registered Mail) ist seit Jänner 2016
möglich. Dafür ist das Einverständnis für diese Art der Zustel-
lung notwendig: Senden Sie bitte eine E-Mail an
amtsleiter@
gemeinde-thurn.atmit einem kurzen Hinweis, dass Sie die e-
Zustellung von Dokumenten der Gemeinde wünschen.
Das Baugeschehen in Thurn
Andreas Großlercher und Johanna Gomig errichten im
Mußhauserfeld ein Einfamilienwohnhaus (Baubeginn Mai
2018).
Foto: Andreas Großlercher
Patrick Kleinlercher errichtet im Weberlefeld ein Einfamili-
enwohnhaus (Baubeginn Mai 2018).
Foto: Patrick Kleinlercher
Winterdienst -
Anrainerpflicht
Seit der Wintersaison 2008/09 werden die Schneeräumung
und die Splittstreuung in unserer Gemeinde durch die Fa.
Hans Gumpitsch und durch Gemeindebedienstete erledigt.
Sie sind während der Wintermonate durchgehend bemüht,
die öffentlichen Straßen schnee- und eisfrei zu halten.
Leider wird diese Arbeit oft durch unrichtige Verhaltenswei-
sen der Anwohner oder Verkehrsteilnehmer erschwert. Um
den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes zu gewährlei-
sten, bitten wir folgende Punkte zu beachten:
•
Fahrzeuge nicht am Straßenrand abstellen,
•
Schnee aus Privatgrundstücken oder Privateinfahrten
nicht auf öffentlichem Straßengrund ablagern,
•
kundgemachte Kettenanlegepflichten für Kraftfahrzeuge
beachten,
•
Kinder bei Schneeräumung nicht auf der Straße spielen
lassen.
Die Straßen sind nach der Räumung mit Pflug zum Teil noch
sehr glatt und rutschig. Die Rutschsicherheit ist erst gegeben,
nachdem Splitt bzw. Salz auf die Fahrbahnen aufgebracht
werden konnte. Bis zur Streuung ersuchen wir deshalb, sehr
vorsichtig zu fahren und allfällige Kettenanlegepflichten un-
bedingt zu beachten!
In diesem Zuge darf auf § 93 der Straßenverkehrsordnung
(StVO) „Pflichten der Anrainer“ verwiesen werden. Di-
ese Verpflichtungen bestehen auch dann, wenn die zu räu-
menden und zu streuenden Flächen von der Gemeinde aus
arbeitstechnischen Gründen mitbetreut wurden und werden.
Eine Übernahme der Räum- und Streupflicht durch „still-
schweigende Übung“ im Sinne des § 863 ABGB ist ausge-
schlossen.