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Aus der Ratsstube

Beratung und allfällige Beschlussfassung – Auf-

tragsvergabe Breitbandausbau St. Oswald an Fa.

Swietelsky

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt

die Grab- und Verlegearbeiten für den Breitbandaus-

bau St. Oswald laut Angebot vom 10.10.2018 an die

Firma Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. 9900 Li-

enz zu vergeben.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung – Winter-

dienst 2018/2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt

folgende Schneeräum- und Streuregelung für den

Winter 2018-2019

Reihenfolge der Räumung:

Landesstraße, Gemeindestraßen, öffentliche Inte-

ressentenstraßen;

Parkplatz Cafe Neuwirt/Öffentliche Nutzung

Plätze, Rodelbahnen und Eislaufplatz

Beantragte Privaträumung

Der Tarif für private Räumung beträgt € 72,00 inkl.

20% MWST Die Mindestverrechnungszeit pro Ein-

satz beträgt jeweils 10 Minuten.

Für die Räumung des Parkplatzes „Neuwirt“ werden

50% der anfallenden Kosten dem Eigentümer vorge-

schrieben.

Der Winterdienst auf der Hollbrucker Landesstraße

wird auch in diesem Winter im Sinne der getroffe-

nen Vereinbarung mit dem Baubezirksamt durchge-

führt.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung –

Bebauungsplan Rinner Hannes, 198b

Auflage:

Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-

setzes 2016,

LGBI.Nr.

101/2016, beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich

der Grundstücke Gp. 950/2, 1004/3, 2098 und 2163

(künftig Gp. 1004/3) KG Kartitsch, den von Dr.

Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über

die Erlassung eines Bebauungsplanes, im Sinne der

beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bil-

denden Plandarstellung GZI. 2196 ruf/2018 vom

20.09.2018 durch 4 Wochen hindurch zur öffentliche

Einsichtnahme aufzulegen.

Abstimmung: 11/0/0

Beschluss:

Gleichzeitig wird gem. § 66 Absatz 2 TROG 2016

der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-

setzes 2016,

LGBI.Nr

. 101/2016 beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich

der Grundstücke Gp. 950/2, 1004/3, 2098 und 2163

(künftig Gp. 1004/3) KG Kartitsch den von Dr.

Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über

die Erlassung eines Bebauungsplanes, im Sinne der

beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bil-

denden Plandarstellung, GZI. 2196 ruf/2018, vom

20.09.2018.

Dieser Beschluss über die Erlassung des Bebauungs-

planes wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der

Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung-

nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten

Person oder Stelle abgegeben wurde.

Dieser Bebauungsplan liegt durch 4 Wochen im Ge-

meindeamt Kartitsch zur allgemeinen Einsichtnahme

auf. Bis 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist kön-

nen Personen, die in der Gemeinde Kartitsch ihren

Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der

Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb be-

sitzen, zum Entwurf schriftlich Stellung nehmen.

Abstimmung: 11/0/0

Neue Verordnung Verkehrszeichen 30 Zone bei Ein-

fahrt B 111 in Gemeindetstraße Föger“

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt

das in der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2015 ver-

ordnete Verkehrszeichen 30 Zone im Bereich Ein-

mündung B 111 – Gemeindestraße Föger bei km

110,993 (Gp. 1994/1) zukünftig am linken Straßen-

rand aufzustellen.

bei km 110,993 „30 Zone Beginn“

bei km 110,993 „30 Zone Ende“

Abstimmung: 11/0/0