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Aus der Ratsstube
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Auf-
tragsvergabe Breitbandausbau St. Oswald an Fa.
Swietelsky
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
die Grab- und Verlegearbeiten für den Breitbandaus-
bau St. Oswald laut Angebot vom 10.10.2018 an die
Firma Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. 9900 Li-
enz zu vergeben.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Winter-
dienst 2018/2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
folgende Schneeräum- und Streuregelung für den
Winter 2018-2019
Reihenfolge der Räumung:
Landesstraße, Gemeindestraßen, öffentliche Inte-
ressentenstraßen;
Parkplatz Cafe Neuwirt/Öffentliche Nutzung
Plätze, Rodelbahnen und Eislaufplatz
Beantragte Privaträumung
Der Tarif für private Räumung beträgt € 72,00 inkl.
20% MWST Die Mindestverrechnungszeit pro Ein-
satz beträgt jeweils 10 Minuten.
Für die Räumung des Parkplatzes „Neuwirt“ werden
50% der anfallenden Kosten dem Eigentümer vorge-
schrieben.
Der Winterdienst auf der Hollbrucker Landesstraße
wird auch in diesem Winter im Sinne der getroffe-
nen Vereinbarung mit dem Baubezirksamt durchge-
führt.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung –
Bebauungsplan Rinner Hannes, 198b
Auflage:
Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-
setzes 2016,
LGBI.Nr.101/2016, beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich
der Grundstücke Gp. 950/2, 1004/3, 2098 und 2163
(künftig Gp. 1004/3) KG Kartitsch, den von Dr.
Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über
die Erlassung eines Bebauungsplanes, im Sinne der
beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bil-
denden Plandarstellung GZI. 2196 ruf/2018 vom
20.09.2018 durch 4 Wochen hindurch zur öffentliche
Einsichtnahme aufzulegen.
Abstimmung: 11/0/0
Beschluss:
Gleichzeitig wird gem. § 66 Absatz 2 TROG 2016
der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-
setzes 2016,
LGBI.Nr. 101/2016 beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich
der Grundstücke Gp. 950/2, 1004/3, 2098 und 2163
(künftig Gp. 1004/3) KG Kartitsch den von Dr.
Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über
die Erlassung eines Bebauungsplanes, im Sinne der
beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bil-
denden Plandarstellung, GZI. 2196 ruf/2018, vom
20.09.2018.
Dieser Beschluss über die Erlassung des Bebauungs-
planes wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung-
nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wurde.
Dieser Bebauungsplan liegt durch 4 Wochen im Ge-
meindeamt Kartitsch zur allgemeinen Einsichtnahme
auf. Bis 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist kön-
nen Personen, die in der Gemeinde Kartitsch ihren
Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der
Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb be-
sitzen, zum Entwurf schriftlich Stellung nehmen.
Abstimmung: 11/0/0
Neue Verordnung Verkehrszeichen 30 Zone bei Ein-
fahrt B 111 in Gemeindetstraße Föger“
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
das in der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2015 ver-
ordnete Verkehrszeichen 30 Zone im Bereich Ein-
mündung B 111 – Gemeindestraße Föger bei km
110,993 (Gp. 1994/1) zukünftig am linken Straßen-
rand aufzustellen.
bei km 110,993 „30 Zone Beginn“
bei km 110,993 „30 Zone Ende“
Abstimmung: 11/0/0