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Aus der Ratsstube
BESCHLÜSSE
Gemeinderatssitzung vom 20.12.2017
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Haus-
haltsvoranschlag 2018 der Gemeinde Kartitsch Im-
mobilien AG
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch stimmt
dem vorliegenden Haushaltsvoranschlag der Ge-
meinde Kartitsch Immobilien KG für das Haushalts-
jahr 2018 zu.
Im
ordentlichen Haushalt
sind:
Einnahmen von
€ 19.400,00
Ausgaben von
€ 19.400,00
Abstimmung: 10/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung –
Haushaltsvoranschlag 2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt,
den vorliegenden, vom 06.12.2017 bis 20.12.2017
im Gemeindeamt Kartitsch öffentlich aufgelegten
Haushaltsplan der Gemeinde Kartitsch für das Haus-
haltsjahr 2018.
Im
ordentlichen Haushalt
sind:
Einnahmen von
€ 1.761.900,00
Ausgaben von
€ 1.761.900,00
veranschlagt.
Im
außerordentlichen Haushalt
für das Jahr 2018
sind vorgesehen.
Einnahmen: € 602.000,00
Ausgaben: € 602.000,00
Bei einem Unterschied gegenüber veranschlagter
und vorgeschriebener Beträge in der Höhe von
€ 7.000,- ist dies für die Genehmigung der Jahres-
rechnung zu erläutern.
Im
außerordentlichen Haushalt
sind:
a)
die Ortseinbindung / Sanierung der B111
€ 447.000,00
b) Kanal Äußerst
€ 155.000,00
vorgesehen.
Abstimmung: 10/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Mittel-
fristplan „Immo KG“ Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
den vorgelegten Mittelfristplan der „Gemeinde Kar-
titsch Immobilien KG“ 2019-2022
2019: Einnahmen:
€ 19.500,00
Ausgaben:
€ 19.500,00
2020: Einnahmen:
€ 19.600,00
Ausgaben:
€ 19.600,00
2021: Einnahmen:
€ 19.700,00
Ausgaben: € 19.700,00
2022: Einnahmen:
€ 19.800,00
Ausgaben:
€ 19.800,00
Abstimmung: 10/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung –
Landwirtschaftsförderung 2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt,
zur Sicherung der flächendeckenden Bewirtschaf-
tung einen Bewirtschaftungsbeitrag für das Jahr
2017 zu gewähren. Antragsberechtigt sind alle land-
wirtschaftlichen Betriebe, die eine landwirtschaftli-
che Fläche bewirtschaften bzw. Vieh halten.
Pro Hektar bzw. pro GVE werden € 8,00 ausbezahlt.
Die Erhebung der Daten erfolgt über die Vorlage des
AMA-Mehrfachantrag 2017 (Düngerrechner - ha
und GVE Rechner-Vieh GVE) bzw. für Landwirte,
die keinen AMA-Mehrfachantrag stellen, durch Vor-
lage nachvollziehbarer Daten bis zum 31.3.2018.
Abstimmung: 10/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Ermäßi-
gung Liftkarten für Kinder und Familien
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt,
für den Erwerb von Saisonkarten bei der Kartitscher
Lift GesmbH folgende Ermäßigung zu gewähren: Ab
dem Jahrgang 1999 für in Kartitsch mit Hauptwohn-
sitz gemeldete Kinder und Jugendlichen sowie Ehe-
paare und Familien:
Förderung Gemeinde
pro Kind Jg. 1999 bis 2017
€ 15,00
Familien: 1 Ehepaar
€ 15,00
1 Ehepaar mit 1 Kind
€ 30,00
1 Ehepaar mit 2 Kind
€ 45,00
1 Ehepaar mit 3 Kind
€ 60,00
1 Elternteil und 1 Kind
€ 15,00
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der nachvoll-
ziehbaren namentlichen Aufzeichnungen der Kartit-
scher Lift GmbH im Winter 2017-2018.
Abstimmung: 10/0/0