ren soll, sind Änderungen von Grundstücksgrenzen und zur
widmungsgemäßen Verwendung als Bauland die Herstellung
der einheitlichen Bauplatzwidmung notwendig. Damit wird
eine Voraussetzung für die Sanierung und damit langfristige
Nutzung der bestehenden Baumasse hergestellt. Daher wird
die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich je einer
Teilfläche der Gste 672 und 758, KG Kosten, von derzeit Frei-
land in künftig Wohngebiet und im Bereich einer Teilfläche
des Gst 672, KG Kosten, von derzeit Wohngebiet in künftig
Freiland beschlossen.
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des
Wohnhauses von Ancilla Tölderer
Eine Teilfläche des Gst 672 soll mit dem Gst 758, KG Kosten,
vereinigt werden. Beim Gst 758 handelt es sich derzeit um kei-
nen Bauplatz im Sinne des § 2 Abs. 12 TBO 2011, da im
Westen ein Gerinne über das Grundstück läuft. Dies soll, ver-
gleichbar zu anderen Fällen, als Bauland gewidmet werden,
ein Bebauen der Fläche jedoch durch Erlassung eines Bebau-
ungsplanes ausgeschlossen werden, dessen Auflage beschlos-
sen wird.
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Fa. THI
Im gegenständlichen Bereich gilt ein Bebauungsplan mit
Datum vom 19.03.2015. Dieser ist aufgrund der unten
beschriebenen Dimensionen an das geplante Bauvorhaben
anzupassen. Es soll ein Pelletswerk errichtet werden, welches
im Osten beliefert wird. 3 Silos sind geplant (Rohmaterial und
Fertigware), im Osten schließt eine Verpackungs- und Lager-
halle an (Palettenware). Vorgesehen ist die Anlieferung mit
einer Pipeline über die Drau, da der Rohstoff primär vom
Leimbinderwerk stammen wird. Dadurch kann ein großer Teil
des Lieferantenverkehrs durch LKW entfallen (mehr als 50
%). Aufgrund der maschinentechnischen Vorgaben bzw.
erforderlichen Lagervolumina ergeben sich eine Gebäudebrei-
te von ca. 26 m und eine Höhe der Silos von ca. 32 m. Daraus
ergeben sich die Parameter für den Bebauungsplan, dessen
Auflage beschlossen wird.
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des
Wohnhauses von Senfter Markus
Nach Prüfung der Einreichunterlagen des Bauvorhabens durch
den Bausachverständigen wird die Garage aufgrund ihrer
Höhe wegen des gültigen Bebauungsplanes als unzulässig
beurteilt. Daher wird dieser dahingehend abgeändert, dass die
Baufluchtlinie im Bereich der Garage als gestaffelte Bau-
fluchtlinie festgelegt wird. Dabei ist an der vorderen Bau-
fluchtlinie (nördlich) ein oberirdisches Geschoß zugelassen.
Auf die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs bzw. des
Orts- und Straßenbilds ergibt sich keine Auswirkung, da es
sich um keine Veränderung des seit mehr als 40 Jahren vor-
handenen Bestandes handelt.
Antrag Verlängerung Frist zur Fortschreibung des
örtlichen Raumordnungskonzeptes
Beim Land Tirol um Fristverlängerung für die Fortschreibung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes bis zum 24.04.2019
beantragt.
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des
Sportplatzes Thal
Geplant ist die Errichtung von Tribünen als stufenförmiger
Aufbau mit bewehrter Erde in der bestehenden Böschung. Der
Zugang soll von oben (Südwesten) erfolgen, wo ein Verkaufs-
stand (Kiosk) situiert wird. Dieser wird mit der Teilüberda-
chung der Tribünen verbunden. Im westlichen Teil der
Südgrenze grenzt ein öffentlicher Weg an. Das Heranrücken
an die öffentliche Straße führt zu keiner Beeinträchtigung der
Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs, da die Tribünen
unterhalb des Straßenniveaus liegen. Aufgrund der Höhe der
geplanten Überdachung ist die Situierung in der Abstandsflä-
che ohne Bebauungsplan unmöglich. Aus diesem Grund wird
ein Bebauungsplan erlassen, welcher Richtung Süden eine
Baugrenzlinie in einem kleineren als dem erforderlichen Min-
destabstand festlegt.
Antrag EWA um außerordentliche Nutzung von
Weganlagen
Das EWA hat beim Bau der Kraftwerksstufe 1 auf dem Gst
866 KG Oberassling und den Gstn 337 und 338 KG Penzen-
dorf (alle öffentliches Gut Gemeinde Assling) Leitungen
(LWL-Kabel in einer Leerverrohrung, Durchmesser 50 mm,
Niederspannungsleitung (NS<20 KV), Druckrohrleitung,
Durchmesser 600 mm, Reserveleerverrohrung, Durchmesser
125 mm) verlegt, wofür nachträglich die Zustimmung der
Gemeinde Assling als zuständiger Straßenverwalter erteilt
wird.
Seite 4
03/2018
Fortsetzung von Seite 3: Aus dem Gemeinderat
Eheschließungen:
keine
Geburten:
Theresa, Tochter von Mag. Nora Hopfgartner und Christian
Schneider, Mittewald
Karina, Tochter von Lenuta Lata und Richard Bachmann,
Dörfl
Sophie Maria-Helene, Tochter von Maria-Lucia Goller und
Reinhard Lusser, Mittewald
Florian, Sohn von Sabrina und Stefan Fuchs, Oberassling
Emma Maria, Tochter von Tanja Kontriner und Georg Pitterle,
Mittewald
Todesfälle:
Anna Kontriner, vulgo Bacher, Bichl
Paul Kollreider, vulgo Feichter, Mittewald
Brigitta Kollreider, vulgo Feichter, Mittewald
Rosalia Walder, Thal-Aue
Engelbert Lukasser, vulgo Pedretscher, Wohn- u. Pflegeheim
Lienz
Zuwanderungen:
14
Abwanderungen:
15
Aus dem Standesamt
Nächtigungsstatistik