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ren soll, sind Änderungen von Grundstücksgrenzen und zur

widmungsgemäßen Verwendung als Bauland die Herstellung

der einheitlichen Bauplatzwidmung notwendig. Damit wird

eine Voraussetzung für die Sanierung und damit langfristige

Nutzung der bestehenden Baumasse hergestellt. Daher wird

die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich je einer

Teilfläche der Gste 672 und 758, KG Kosten, von derzeit Frei-

land in künftig Wohngebiet und im Bereich einer Teilfläche

des Gst 672, KG Kosten, von derzeit Wohngebiet in künftig

Freiland beschlossen.



Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des

Wohnhauses von Ancilla Tölderer

Eine Teilfläche des Gst 672 soll mit dem Gst 758, KG Kosten,

vereinigt werden. Beim Gst 758 handelt es sich derzeit um kei-

nen Bauplatz im Sinne des § 2 Abs. 12 TBO 2011, da im

Westen ein Gerinne über das Grundstück läuft. Dies soll, ver-

gleichbar zu anderen Fällen, als Bauland gewidmet werden,

ein Bebauen der Fläche jedoch durch Erlassung eines Bebau-

ungsplanes ausgeschlossen werden, dessen Auflage beschlos-

sen wird.



Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der

Fa. THI

Im gegenständlichen Bereich gilt ein Bebauungsplan mit

Datum vom 19.03.2015. Dieser ist aufgrund der unten

beschriebenen Dimensionen an das geplante Bauvorhaben

anzupassen. Es soll ein Pelletswerk errichtet werden, welches

im Osten beliefert wird. 3 Silos sind geplant (Rohmaterial und

Fertigware), im Osten schließt eine Verpackungs- und Lager-

halle an (Palettenware). Vorgesehen ist die Anlieferung mit

einer Pipeline über die Drau, da der Rohstoff primär vom

Leimbinderwerk stammen wird. Dadurch kann ein großer Teil

des Lieferantenverkehrs durch LKW entfallen (mehr als 50

%). Aufgrund der maschinentechnischen Vorgaben bzw.

erforderlichen Lagervolumina ergeben sich eine Gebäudebrei-

te von ca. 26 m und eine Höhe der Silos von ca. 32 m. Daraus

ergeben sich die Parameter für den Bebauungsplan, dessen

Auflage beschlossen wird.



Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des

Wohnhauses von Senfter Markus

Nach Prüfung der Einreichunterlagen des Bauvorhabens durch

den Bausachverständigen wird die Garage aufgrund ihrer

Höhe wegen des gültigen Bebauungsplanes als unzulässig

beurteilt. Daher wird dieser dahingehend abgeändert, dass die

Baufluchtlinie im Bereich der Garage als gestaffelte Bau-

fluchtlinie festgelegt wird. Dabei ist an der vorderen Bau-

fluchtlinie (nördlich) ein oberirdisches Geschoß zugelassen.

Auf die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs bzw. des

Orts- und Straßenbilds ergibt sich keine Auswirkung, da es

sich um keine Veränderung des seit mehr als 40 Jahren vor-

handenen Bestandes handelt.

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Antrag Verlängerung Frist zur Fortschreibung des

örtlichen Raumordnungskonzeptes

Beim Land Tirol um Fristverlängerung für die Fortschreibung

des örtlichen Raumordnungskonzeptes bis zum 24.04.2019

beantragt.

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Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des

Sportplatzes Thal

Geplant ist die Errichtung von Tribünen als stufenförmiger

Aufbau mit bewehrter Erde in der bestehenden Böschung. Der

Zugang soll von oben (Südwesten) erfolgen, wo ein Verkaufs-

stand (Kiosk) situiert wird. Dieser wird mit der Teilüberda-

chung der Tribünen verbunden. Im westlichen Teil der

Südgrenze grenzt ein öffentlicher Weg an. Das Heranrücken

an die öffentliche Straße führt zu keiner Beeinträchtigung der

Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs, da die Tribünen

unterhalb des Straßenniveaus liegen. Aufgrund der Höhe der

geplanten Überdachung ist die Situierung in der Abstandsflä-

che ohne Bebauungsplan unmöglich. Aus diesem Grund wird

ein Bebauungsplan erlassen, welcher Richtung Süden eine

Baugrenzlinie in einem kleineren als dem erforderlichen Min-

destabstand festlegt.



Antrag EWA um außerordentliche Nutzung von

Weganlagen

Das EWA hat beim Bau der Kraftwerksstufe 1 auf dem Gst

866 KG Oberassling und den Gstn 337 und 338 KG Penzen-

dorf (alle öffentliches Gut Gemeinde Assling) Leitungen

(LWL-Kabel in einer Leerverrohrung, Durchmesser 50 mm,

Niederspannungsleitung (NS<20 KV), Druckrohrleitung,

Durchmesser 600 mm, Reserveleerverrohrung, Durchmesser

125 mm) verlegt, wofür nachträglich die Zustimmung der

Gemeinde Assling als zuständiger Straßenverwalter erteilt

wird.

Seite 4

03/2018

Fortsetzung von Seite 3: Aus dem Gemeinderat

Eheschließungen:

keine

Geburten:

Theresa, Tochter von Mag. Nora Hopfgartner und Christian

Schneider, Mittewald

Karina, Tochter von Lenuta Lata und Richard Bachmann,

Dörfl

Sophie Maria-Helene, Tochter von Maria-Lucia Goller und

Reinhard Lusser, Mittewald

Florian, Sohn von Sabrina und Stefan Fuchs, Oberassling

Emma Maria, Tochter von Tanja Kontriner und Georg Pitterle,

Mittewald

Todesfälle:

Anna Kontriner, vulgo Bacher, Bichl

Paul Kollreider, vulgo Feichter, Mittewald

Brigitta Kollreider, vulgo Feichter, Mittewald

Rosalia Walder, Thal-Aue

Engelbert Lukasser, vulgo Pedretscher, Wohn- u. Pflegeheim

Lienz

Zuwanderungen:

14

Abwanderungen:

15

Aus dem Standesamt

Nächtigungsstatistik