Previous Page  6 / 44 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 6 / 44 Next Page
Page Background

6

Beratung und allfällige Beschlussfassung – Gebührenordnung 2018

BESCHLUSS für das Haushaltsjahr 2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt folgende Gemeindeabgaben mit Wirksamkeit

01.01.2018:

Abstimmung: 11/0/0

GEMEINDEABGABEN

(Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträge)

Wirksamkeit ab 01.01.2018

lt. Gemeinderatsbeschluss vom 6.12.2017

Grundsteuer A

20.12.2011

500 v.H.d. Messbetrages

Grundsteuer B

20.12.2011

500 v.H.d. Messbetrages

Kommunalsteuer

20.12.2011

3% wird erhoben

Hundesteuer

20.12.2011

€ 44 für den 1.Hund; € 73 für jeden weiteren Hund/Jahr

Feilbietungsabgabe

wird nicht erhoben

Ankündigungsst.

wird nicht erhoben

Vergnügungssteuer

neu

06.12.2017

wird nicht eingehoben

Erschließungsbeiträge

20.12.2011

5% des Erschließungskostenfakt –LGBl. 67/95 idgF. (€ 74,85)

Ausgleichsabgabe

20.12.2011

Ausgleichsabgabe wird erhoben § 3 TVAG

Wasser Anschlussgebühr

18.12.2012

Geschoßflächen x

€ 0,84 (inkl. 10%MwSt.)

Benützungsgebühren

Wassergebühr

€ 0,60 /m³

Zählergebühr: 3 m³:

€ 7,00

20 m³:

€ 14,00 jeweils incl. MwSt.

Friedhofsgebühren

neu

06.12.2017

Graböffnungsgebühr:

€ 500,00

Urnenöffnungsgebühr:

€ 250,00

Benützung Aufbahrungshalle: € 70,00

Grabgebühren für 20 Jahre Kartitsch St. Oswald

Einzelgräber

€ 150,00 € 150,00

Einzelgräber mit Tieflegung

€ 250,00

Familiengräber

€ 500,00 € 300,00

Kindergräber

€ 150,00 € 150,00

Urnennischen

€ 250,00

Verlängerung um 20 Jahre:

Kartitsch St. Oswald

Einzelgräber

€ 120,00 € 120,00

Einzelgräber mit Tieflegung

€ 200,00

Familiengräber

€ 400,00 € 250,00

Kindergräber

€ 120,00 € 120,00

Urnennischen

€ 200,00

Abgabenart

GR-Beschluss Hebesätzte – Sätze (inkl. USt.)