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Beratung und allfällige Beschlussfassung – Gebührenordnung 2018
BESCHLUSS für das Haushaltsjahr 2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt folgende Gemeindeabgaben mit Wirksamkeit
01.01.2018:
Abstimmung: 11/0/0
GEMEINDEABGABEN
(Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträge)
Wirksamkeit ab 01.01.2018
lt. Gemeinderatsbeschluss vom 6.12.2017
Grundsteuer A
20.12.2011
500 v.H.d. Messbetrages
Grundsteuer B
20.12.2011
500 v.H.d. Messbetrages
Kommunalsteuer
20.12.2011
3% wird erhoben
Hundesteuer
20.12.2011
€ 44 für den 1.Hund; € 73 für jeden weiteren Hund/Jahr
Feilbietungsabgabe
wird nicht erhoben
Ankündigungsst.
wird nicht erhoben
Vergnügungssteuer
neu
06.12.2017
wird nicht eingehoben
Erschließungsbeiträge
20.12.2011
5% des Erschließungskostenfakt –LGBl. 67/95 idgF. (€ 74,85)
Ausgleichsabgabe
20.12.2011
Ausgleichsabgabe wird erhoben § 3 TVAG
Wasser Anschlussgebühr
18.12.2012
Geschoßflächen x
€ 0,84 (inkl. 10%MwSt.)
Benützungsgebühren
Wassergebühr
€ 0,60 /m³
Zählergebühr: 3 m³:
€ 7,00
20 m³:
€ 14,00 jeweils incl. MwSt.
Friedhofsgebühren
neu
06.12.2017
Graböffnungsgebühr:
€ 500,00
Urnenöffnungsgebühr:
€ 250,00
Benützung Aufbahrungshalle: € 70,00
Grabgebühren für 20 Jahre Kartitsch St. Oswald
Einzelgräber
€ 150,00 € 150,00
Einzelgräber mit Tieflegung
€ 250,00
Familiengräber
€ 500,00 € 300,00
Kindergräber
€ 150,00 € 150,00
Urnennischen
€ 250,00
Verlängerung um 20 Jahre:
Kartitsch St. Oswald
Einzelgräber
€ 120,00 € 120,00
Einzelgräber mit Tieflegung
€ 200,00
Familiengräber
€ 400,00 € 250,00
Kindergräber
€ 120,00 € 120,00
Urnennischen
€ 200,00
Abgabenart
GR-Beschluss Hebesätzte – Sätze (inkl. USt.)