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Aus der Ratsstube

Gemeinderatssitzung vom 06.12.2017

Beratung und allfällige Beschlussfassung –

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ergänzender Bebauungsplan De Salvo Monica

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Auflage:

Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-

setzes 2011,

LGBI.Nr.

56/2011, beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich

des Grundstückes Gp. 45/4 KG Kartitsch, den von

Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf

über die Erlassung eines Bebauungsplanes, im Sinne

der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil

bildenden Plandarstellung GZI. 2019 ruf/17 vom

10.10.2017 durch 4 Wochen hindurch zur öffentliche

Einsichtnahme aufzulegen.

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Abstimmung: 11/0/0

Beschluss:

Gleichzeitig wird gem. § 66 Absatz 2 TROG 2011

der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Gemäß

§ 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2011,

LGBI.Nr

. 56/2011, beschließt der Gemeinde-

rat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich des

Grundstückes Gp. 45/4 KG Kartitsch den von Dr.

Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über

die Erlassung eines Bebauungsplanes, im Sinne der

beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bil-

denden Plandarstellung, GZI. 2019 ruf/17, vom

10.10.2017. Dieser Beschluss über die Erlassung des

Bebauungsplanes wird nur rechtswirksam, wenn in-

nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kei-

ne Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-

rechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. Die-

ser Bebauungsplan liegt durch 4 Wochen im Ge-

meindeamt Kartitsch zur allgemeinen Einsichtnahme

auf. Bis 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist kön-

nen Personen, die in der Gemeinde Kartitsch ihren

Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der

Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb be-

sitzen, zum Entwurf schriftlich Stellung nehmen.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung -

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Resolution Gemeindeverband „Pflegeregress“

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Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt

über Empfehlung des Österreichischen Gemeinde-

bundes, anlässlich der Abschaffung des Pflegere-

gresses eine Resolution an die neue Bundesregierung

abzugeben.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung -

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Antrag „EULE“

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Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt,

an das Therapie- und Förderzentrum „Eule“ einmalig

einen Beitrag von € 300,00 zu leisten.

Abstimmung: 10/0/1

Beratung und allfällige Beschlussfassung -

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Aufhebung „Vergnügungssteuer“

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Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt

aufgrund des § 1 des Tiroler Vergnügungssteuerge-

setzes 1982, LGBI. Nr. 60/1982, zuletzt geändert

durch das LGBL. Nr. 24/2011 (ab 01.01.2018 auf-

grund des § 1 des Tiroler Vergnügungssteuergeset-

zes 2017, LGBI. 87/2017), folgende Verordnung zu

erlassen: § 1 Die bisher in Kraft stehende Vergnü-

gungssteuerverordnung der Gemeinde Kartitsch vom

22.12.2008, verordnungsgeprüft am 09.02.2009, GZ

Ib-15381/3-2009 wird aufgehoben. § 2 Diese Ver-

ordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages

an der Amtstafel, das ist der 01.01.2018, in Kraft.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Beschlussfassung -

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Grundsatzbeschluss PV 35 Breitbandausbau

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Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt:

Die Gemeinde Kartitsch beteiligt sich am gemeinsa-

men Ausbau der Backbone-Leitung des PV 35 und

stimmt dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel vom

16.11.2017 zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt,

im PV 35 weitere notwendige Beschlüsse in Sachen

Breitbandausbau im Sinne der Gemeinde Kartitsch

herbeizuführen.

Abstimmung: 11/0/0