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Aus der Ratsstube
Gemeinderatssitzung vom 06.12.2017
Beratung und allfällige Beschlussfassung –
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ergänzender Bebauungsplan De Salvo Monica
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Auflage:
Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-
setzes 2011,
LGBI.Nr.56/2011, beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich
des Grundstückes Gp. 45/4 KG Kartitsch, den von
Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf
über die Erlassung eines Bebauungsplanes, im Sinne
der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil
bildenden Plandarstellung GZI. 2019 ruf/17 vom
10.10.2017 durch 4 Wochen hindurch zur öffentliche
Einsichtnahme aufzulegen.
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Abstimmung: 11/0/0
Beschluss:
Gleichzeitig wird gem. § 66 Absatz 2 TROG 2011
der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Gemäß
§ 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011,
LGBI.Nr. 56/2011, beschließt der Gemeinde-
rat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich des
Grundstückes Gp. 45/4 KG Kartitsch den von Dr.
Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über
die Erlassung eines Bebauungsplanes, im Sinne der
beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bil-
denden Plandarstellung, GZI. 2019 ruf/17, vom
10.10.2017. Dieser Beschluss über die Erlassung des
Bebauungsplanes wird nur rechtswirksam, wenn in-
nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kei-
ne Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. Die-
ser Bebauungsplan liegt durch 4 Wochen im Ge-
meindeamt Kartitsch zur allgemeinen Einsichtnahme
auf. Bis 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist kön-
nen Personen, die in der Gemeinde Kartitsch ihren
Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der
Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb be-
sitzen, zum Entwurf schriftlich Stellung nehmen.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung -
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Resolution Gemeindeverband „Pflegeregress“
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Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
über Empfehlung des Österreichischen Gemeinde-
bundes, anlässlich der Abschaffung des Pflegere-
gresses eine Resolution an die neue Bundesregierung
abzugeben.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung -
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Antrag „EULE“
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Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt,
an das Therapie- und Förderzentrum „Eule“ einmalig
einen Beitrag von € 300,00 zu leisten.
Abstimmung: 10/0/1
Beratung und allfällige Beschlussfassung -
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Aufhebung „Vergnügungssteuer“
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Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
aufgrund des § 1 des Tiroler Vergnügungssteuerge-
setzes 1982, LGBI. Nr. 60/1982, zuletzt geändert
durch das LGBL. Nr. 24/2011 (ab 01.01.2018 auf-
grund des § 1 des Tiroler Vergnügungssteuergeset-
zes 2017, LGBI. 87/2017), folgende Verordnung zu
erlassen: § 1 Die bisher in Kraft stehende Vergnü-
gungssteuerverordnung der Gemeinde Kartitsch vom
22.12.2008, verordnungsgeprüft am 09.02.2009, GZ
Ib-15381/3-2009 wird aufgehoben. § 2 Diese Ver-
ordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages
an der Amtstafel, das ist der 01.01.2018, in Kraft.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung -
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Grundsatzbeschluss PV 35 Breitbandausbau
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Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt:
Die Gemeinde Kartitsch beteiligt sich am gemeinsa-
men Ausbau der Backbone-Leitung des PV 35 und
stimmt dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel vom
16.11.2017 zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt,
im PV 35 weitere notwendige Beschlüsse in Sachen
Breitbandausbau im Sinne der Gemeinde Kartitsch
herbeizuführen.
Abstimmung: 11/0/0