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41 in Wohngebiet § 38 (1)

Gst 577 KG 85039 Unterassling (rund 1 m²) von Freiland § 41

in Wohngebiet § 38 (1)

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur

„Verwaltungsgemeinschaft Osttirol“

Der Gemeinderat wird über die bereits seit zwei Jahren beste-

hende Arbeits- und Steuerungsgruppe der drei Planungsver-

bände in Osttirol informiert, deren Aufgabe es war, die

Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Gründung

einer Verwaltungsgemeinschaft zu eruieren. Dafür mussten

teilweise Gesetze geändert werden (z.B. das Vertragsbedien-

stetengesetz). Nachdem dies gelungen war, konnte man einen

Lösungsansatz erarbeiten, der in einer Auftaktveranstaltung

am 25.07.2017 im Mehrzwecksaal der Gemeinde Assling

jenen Gemeinden präsentiert wurde, die an der Verwaltungs-

gemeinschaft teilnehmen wollen. Dem Gemeinderat werden

die Unterlagen der Präsentation zur Kenntnis gebracht.

Eckpunkte der Gründung der Verwaltungsgemeinschaft laut

Kooperationsvereinbarung:

Assling wird als Sitzgemeinde festgelegt.

Vorschlag Kooperationsbeirat:

Beteiligung am Aufwand lt. Vorschlag der anwesenden Bür-

germeister: € 6,00/Einwohner

Wichtig ist, dass die „Verfahrenshoheit“ beim Bürgermeister

bleibt, das heißt, der Bürgermeister der jeweiligen Standortge-

meinde, in dem sich das Bauvorhaben befindet, hat gegenüber

den Bediensteten volle Weisungsbefugnis und kann jederzeit

das Verfahren selbst leiten.

Kosten, die der Gemeinde Assling als Sitzgemeinde der Ver-

waltungsgemeinschaft entstehen, wurden ganz klar in den §§ 4

und 5 der Kooperationsvereinbarung geregelt, wonach alle

anfallenden Kosten analog dem Verteilungsschlüssel aufge-

teilt werden und Kosten, die nur im Zusammenhang mit der

Verwaltungsgemeinschaft anfallen, zur Gänze dieser verrech-

net werden, sodass der Gemeinde Assling dadurch keine

zusätzliche finanzielle Belastung entsteht.

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Assling unter

Bezug auf den am 25.07.2017 vorgelegten Vereinbarungsent-

wurfs der Gründung einer „Verwaltungsgemeinschaft Ostti-

rol“ und dem Beitritt zu dieser zustimmt.

Gleichzeitig wird beschlossen, dass die Gemeinde Assling als

Sitzgemeinde für diese Verwaltungsgemeinschaft fungiert und

dass die Personalhoheit in Bezug auf die Anstellung von Ver-

waltungspersonal für die „Verwaltungsgemeinschaft Osttirol“

und die gesamte Budgethoheit der Verwaltungsgemeinschaft

auf den Kooperationsbeirat (§ 3 der Kooperationsvereinba-

rung) übertragen wird, diensthoheitliche Angelegenheiten sind

davon ausgenommen.

Gleichzeitig wird dem Vorschlag der Bürgermeister über die

Zusammensetzung des Kooperationsbeirates sowie der oa.

Namentlichmachung der Mitglieder zugestimmt und ein ein-

mal jährlich zu entrichtender Betrag von € 6,00/Einwohner

beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Pachtverlänge-

rung des Freizeitzentrums Vithal

, Antrag Werner Brunner

Der Gemeinderat beschließt, den Pachtvertrag mit Herrn Wer-

ner Brunner laut dem Vertrag vom 18.02.2008 um weitere fünf

Jahre zu verlängern, das heißt, der Vertrag wird bis 31.12.2022

verlängert.

Seite 4

10/2017

Fortsetzung von Seite 3: Aus dem Gemeinderat

Volksbefragung Olympia 2026 am 15.10.2017

Ergebnisse in der Gemeinde Assling