41 in Wohngebiet § 38 (1)
Gst 577 KG 85039 Unterassling (rund 1 m²) von Freiland § 41
in Wohngebiet § 38 (1)
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur
„Verwaltungsgemeinschaft Osttirol“
Der Gemeinderat wird über die bereits seit zwei Jahren beste-
hende Arbeits- und Steuerungsgruppe der drei Planungsver-
bände in Osttirol informiert, deren Aufgabe es war, die
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Gründung
einer Verwaltungsgemeinschaft zu eruieren. Dafür mussten
teilweise Gesetze geändert werden (z.B. das Vertragsbedien-
stetengesetz). Nachdem dies gelungen war, konnte man einen
Lösungsansatz erarbeiten, der in einer Auftaktveranstaltung
am 25.07.2017 im Mehrzwecksaal der Gemeinde Assling
jenen Gemeinden präsentiert wurde, die an der Verwaltungs-
gemeinschaft teilnehmen wollen. Dem Gemeinderat werden
die Unterlagen der Präsentation zur Kenntnis gebracht.
Eckpunkte der Gründung der Verwaltungsgemeinschaft laut
Kooperationsvereinbarung:
Assling wird als Sitzgemeinde festgelegt.
Vorschlag Kooperationsbeirat:
Beteiligung am Aufwand lt. Vorschlag der anwesenden Bür-
germeister: € 6,00/Einwohner
Wichtig ist, dass die „Verfahrenshoheit“ beim Bürgermeister
bleibt, das heißt, der Bürgermeister der jeweiligen Standortge-
meinde, in dem sich das Bauvorhaben befindet, hat gegenüber
den Bediensteten volle Weisungsbefugnis und kann jederzeit
das Verfahren selbst leiten.
Kosten, die der Gemeinde Assling als Sitzgemeinde der Ver-
waltungsgemeinschaft entstehen, wurden ganz klar in den §§ 4
und 5 der Kooperationsvereinbarung geregelt, wonach alle
anfallenden Kosten analog dem Verteilungsschlüssel aufge-
teilt werden und Kosten, die nur im Zusammenhang mit der
Verwaltungsgemeinschaft anfallen, zur Gänze dieser verrech-
net werden, sodass der Gemeinde Assling dadurch keine
zusätzliche finanzielle Belastung entsteht.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Assling unter
Bezug auf den am 25.07.2017 vorgelegten Vereinbarungsent-
wurfs der Gründung einer „Verwaltungsgemeinschaft Ostti-
rol“ und dem Beitritt zu dieser zustimmt.
Gleichzeitig wird beschlossen, dass die Gemeinde Assling als
Sitzgemeinde für diese Verwaltungsgemeinschaft fungiert und
dass die Personalhoheit in Bezug auf die Anstellung von Ver-
waltungspersonal für die „Verwaltungsgemeinschaft Osttirol“
und die gesamte Budgethoheit der Verwaltungsgemeinschaft
auf den Kooperationsbeirat (§ 3 der Kooperationsvereinba-
rung) übertragen wird, diensthoheitliche Angelegenheiten sind
davon ausgenommen.
Gleichzeitig wird dem Vorschlag der Bürgermeister über die
Zusammensetzung des Kooperationsbeirates sowie der oa.
Namentlichmachung der Mitglieder zugestimmt und ein ein-
mal jährlich zu entrichtender Betrag von € 6,00/Einwohner
beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Pachtverlänge-
rung des Freizeitzentrums Vithal
, Antrag Werner Brunner
Der Gemeinderat beschließt, den Pachtvertrag mit Herrn Wer-
ner Brunner laut dem Vertrag vom 18.02.2008 um weitere fünf
Jahre zu verlängern, das heißt, der Vertrag wird bis 31.12.2022
verlängert.
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10/2017
Fortsetzung von Seite 3: Aus dem Gemeinderat
Volksbefragung Olympia 2026 am 15.10.2017
Ergebnisse in der Gemeinde Assling