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Außerdem sollen für die Lagerung von Streusalz für den Win-

terdienst Angebote für Siloanlagen eingeholt werden. Dies

wird beschlossen.

Projekt des AWVO (Abfallwirtschaftsverband Osttirol)

Der Bgm informiert über das Projekt des AWVO (Abfallwirt-

schaftsverband Osttirol) betreffend bezirksweite Lösung für

die Errichtung von zentralen Recyclinghöfen. Die Realisie-

rung eines gemeindeübergreifenden Recyclinghofes mit

Abfaltersbach und Anras ist gescheitert, sollte auch das Pro-

jekt des AWVO scheitern, sollte Assling eine gemeindeeigene

Lösung anstreben, wobei diesfalls mit Kosten von ca. €

750.000,00 zu rechnen ist. Betreffend der Finanzierung dieses

Vorhabens präsentiert der Bürgermeister einen Finanzierungs-

vorschlag, der für die Gemeindefinanzen zu keiner außeror-

dentlichen Belastung des laufenden Budgets führt. Ein

Ausschuss für die Umsetzung des Projektes sollte eingerichtet

werden.

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass die

Gemeinde Assling bei Scheitern einer bezirksweiten Lösung

einen eigenen Recyclinghof errichtet.

Es wird der „Ausschuss für die Errichtung eines Recyclingho-

fes“ eingesetzt, und zwar mit den ordentlichen Mitgliedern

Bgm. Bernhard Schneider, Bgm-Stv. Harald Stocker, GV

Reinhard Mair, GR Petra Gietl und den beratenden Mitglie-

dern Amtsleiter Florian Müller und Vorarbeiter Stephan

Duregger.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen von

Anton Mair, Bannberg 46, um Grunderwerb aus dem

Öffentlichen Gut Gp. 625, KG Bannberg

Im Zuge der Errichtung einer bewehrten Erdmauer wurde fest-

gestellt, dass die Mauer teilweise auf öffentlichem Gut errich-

tet wurde. Um dies baurechtlich sanieren zu können, wird eine

Fläche von 1 m² benötigt.

Es wird beschlossen, diese Fläche aus dem Gst 625 KG Bann-

berg (öffentliches Gut) lt. Teilungsvorschlag des DI Neumayr

an Herrn Mair zu verkaufen. Die Kosten einer allfälligen Ver-

tragserrichtung, der Erstellung der Teilungsurkunde, der

grundbücherlichen Durchführung und die sonstigen Kosten

der Eigentumsübertragung sind vom Käufer zu tragen. Sollte

für die zu erwerbende Teilfläche eine Widmung für Gemein-

gebrauch vorliegen, wird diese mit diesem Beschluss ebenso

aufgehoben.

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung

der Teilungsurkunde DI Neumayr, GZ 6162A/2015 vom

14.07.2017, KG Burg-Vergein, Niederwieser Alois

Die Teilungsurkunde des DI Neumayr wurde aufgrund des

Naturverlaufes des Weges erstellt. Der künftige Verlauf der

Gemeindewegparzelle wird in der Teilungsurkunde darge-

stellt.

Der Gemeinderat beschließt, die laut Teilungsvorschlag ver-

messenen Flächen durchführen zu lassen. Die Kosten einer all-

fälligen

Vertragserrichtung,

der

Erstellung

der

Teilungsurkunde, der grundbücherlichen Durchführung und

die sonstigen Kosten der Eigentumsübertragung werden antei-

lig aufgeteilt. Sollte für die zu erwerbende Teilfläche aus

öffentlichem Gut eine Widmung für Gemeingebrauch vorlie-

gen, wird diese mit diesem Beschluss ebenso aufgehoben.

Sollte für die Übernahme von Teilstücken in das Öffentliche

Gut noch kein Gemeingebrauch vorliegen, so wird mit diesem

Beschluss für diese Teilflächen der Gemeingebrauch festge-

legt.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des

Herrn Erwin Duregger

betreffend vorübergehender Grund-

inanspruchnahme Gp. 692/3 KG Kosten und der Änderung der

Gemeindestraße auf Gp. 748/2 KG Kosten

Für das Bauvorhaben auf Gp. 709/2 KG Kosten ist es notwen-

dig, die Gemeindestraße auf der Gp. 748/2 KG Kosten entlang

des neu zu errichtenden Gebäudes an der Südseite anzuheben.

Ein dementsprechendes verkehrstechnisches Gutachten des

Ingenieurbüros DI Arnold Bodner für die Anhebung bzw.

Durchführung der Veränderung der Gemeindestraße liegt vor

und wird als Auflage in die Baubewilligung aufgenommen.

Ebenso ist es notwendig, die Gemeindestraße Gp. 692/3 KG

Kosten nördlich des zu errichtenden Gebäudes während der

Bauphase abzutragen und den Grund vorübergehend in

Anspruch zu nehmen. Eine Umleitung der Zufahrt während

den Bauarbeiten zu den Höfen „Ringler“ und „Barteler“

erfolgt mit schriftlicher Zustimmung des Roland Kontriner

über die Gp. 709/1 KG Kosten.

Der Gemeinderat beschließt, die angesuchte vorübergehende

Grundinanspruchnahme der Gemeindestraße auf Gp. 692/3

KG Kosten unter der Voraussetzung zu genehmigen, dass die

Wiedererrichtung der Straße gemäß dem Gutachten des DI

Arnold Bodner und auf Kosten des Antragstellers zu erfolgen

hat.

Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Anpas-

sung der Gemeindestraße südseitig des Neubaus auf der Gp.

748/2 KG Kosten gemäß dem Gutachten des DI Arnold Bod-

ner zu genehmigen. Die Kosten der Anpassung gehen zu

Lasten des Antragstellers. Alle Straßeninstandsetzungsarbei-

ten der beiden betroffenen Gemeindestraßen sind im Einver-

nehmen mit der Gemeinde Assling auszuführen.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes

in einem Teilbereich der Grundpar-

zellen Gp. 3/2, Gp. 3/3 und Gp. 40/1, alle KG Unterassling,

Roland Stanglechner

Geplant ist die Errichtung eines Zubaus beim Wohnhaus auf

Grundstück 3/2. Entsprechend dem baulichen Bestand werden

die Grundstücksgrenzen des Grundstückes 3/2 geändert. Dabei

wird das Grundstück 3/2 zulasten der Grundstücke 3/3 und

40/1 vergrößert, im Osten wird eine Teilfläche des Grundstük-

kes 3/2 an das Grundstück 40/1 abgetreten. Basis dafür ist der

Plan von Vermessung Rohracher, GZl. 7382/2006 (M), File

7382-06 (M) vom 24.08.2017. Dieser Plan zeigt zudem eine

Mappenberichtigung im Bereich des Grundstückes 3/3.

Dadurch verlieren die Grundstücke 3/2 und 3/3 die einheitli-

che Bauplatzwidmung. Auch das Grundstück 40/1 verliert die

einheitliche Widmung als Freiland.

Um einheitliche Widmungen herzustellen beschließt der

Gemeinderat, den Entwurf über folgende Änderung des

Flächenwidmungsplanes aufzulegen:

Gst 3/2 KG 85039 Unterassling (rund 13 m²) von Wohngebiet

§ 38 (1) in Freiland § 41

Gst 40/1 KG 85039 Unterassling (rund 32 m²) von Freiland §

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10/2017

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