Außerdem sollen für die Lagerung von Streusalz für den Win-
terdienst Angebote für Siloanlagen eingeholt werden. Dies
wird beschlossen.
Projekt des AWVO (Abfallwirtschaftsverband Osttirol)
Der Bgm informiert über das Projekt des AWVO (Abfallwirt-
schaftsverband Osttirol) betreffend bezirksweite Lösung für
die Errichtung von zentralen Recyclinghöfen. Die Realisie-
rung eines gemeindeübergreifenden Recyclinghofes mit
Abfaltersbach und Anras ist gescheitert, sollte auch das Pro-
jekt des AWVO scheitern, sollte Assling eine gemeindeeigene
Lösung anstreben, wobei diesfalls mit Kosten von ca. €
750.000,00 zu rechnen ist. Betreffend der Finanzierung dieses
Vorhabens präsentiert der Bürgermeister einen Finanzierungs-
vorschlag, der für die Gemeindefinanzen zu keiner außeror-
dentlichen Belastung des laufenden Budgets führt. Ein
Ausschuss für die Umsetzung des Projektes sollte eingerichtet
werden.
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass die
Gemeinde Assling bei Scheitern einer bezirksweiten Lösung
einen eigenen Recyclinghof errichtet.
Es wird der „Ausschuss für die Errichtung eines Recyclingho-
fes“ eingesetzt, und zwar mit den ordentlichen Mitgliedern
Bgm. Bernhard Schneider, Bgm-Stv. Harald Stocker, GV
Reinhard Mair, GR Petra Gietl und den beratenden Mitglie-
dern Amtsleiter Florian Müller und Vorarbeiter Stephan
Duregger.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen von
Anton Mair, Bannberg 46, um Grunderwerb aus dem
Öffentlichen Gut Gp. 625, KG Bannberg
Im Zuge der Errichtung einer bewehrten Erdmauer wurde fest-
gestellt, dass die Mauer teilweise auf öffentlichem Gut errich-
tet wurde. Um dies baurechtlich sanieren zu können, wird eine
Fläche von 1 m² benötigt.
Es wird beschlossen, diese Fläche aus dem Gst 625 KG Bann-
berg (öffentliches Gut) lt. Teilungsvorschlag des DI Neumayr
an Herrn Mair zu verkaufen. Die Kosten einer allfälligen Ver-
tragserrichtung, der Erstellung der Teilungsurkunde, der
grundbücherlichen Durchführung und die sonstigen Kosten
der Eigentumsübertragung sind vom Käufer zu tragen. Sollte
für die zu erwerbende Teilfläche eine Widmung für Gemein-
gebrauch vorliegen, wird diese mit diesem Beschluss ebenso
aufgehoben.
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung
der Teilungsurkunde DI Neumayr, GZ 6162A/2015 vom
14.07.2017, KG Burg-Vergein, Niederwieser Alois
Die Teilungsurkunde des DI Neumayr wurde aufgrund des
Naturverlaufes des Weges erstellt. Der künftige Verlauf der
Gemeindewegparzelle wird in der Teilungsurkunde darge-
stellt.
Der Gemeinderat beschließt, die laut Teilungsvorschlag ver-
messenen Flächen durchführen zu lassen. Die Kosten einer all-
fälligen
Vertragserrichtung,
der
Erstellung
der
Teilungsurkunde, der grundbücherlichen Durchführung und
die sonstigen Kosten der Eigentumsübertragung werden antei-
lig aufgeteilt. Sollte für die zu erwerbende Teilfläche aus
öffentlichem Gut eine Widmung für Gemeingebrauch vorlie-
gen, wird diese mit diesem Beschluss ebenso aufgehoben.
Sollte für die Übernahme von Teilstücken in das Öffentliche
Gut noch kein Gemeingebrauch vorliegen, so wird mit diesem
Beschluss für diese Teilflächen der Gemeingebrauch festge-
legt.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des
Herrn Erwin Duregger
betreffend vorübergehender Grund-
inanspruchnahme Gp. 692/3 KG Kosten und der Änderung der
Gemeindestraße auf Gp. 748/2 KG Kosten
Für das Bauvorhaben auf Gp. 709/2 KG Kosten ist es notwen-
dig, die Gemeindestraße auf der Gp. 748/2 KG Kosten entlang
des neu zu errichtenden Gebäudes an der Südseite anzuheben.
Ein dementsprechendes verkehrstechnisches Gutachten des
Ingenieurbüros DI Arnold Bodner für die Anhebung bzw.
Durchführung der Veränderung der Gemeindestraße liegt vor
und wird als Auflage in die Baubewilligung aufgenommen.
Ebenso ist es notwendig, die Gemeindestraße Gp. 692/3 KG
Kosten nördlich des zu errichtenden Gebäudes während der
Bauphase abzutragen und den Grund vorübergehend in
Anspruch zu nehmen. Eine Umleitung der Zufahrt während
den Bauarbeiten zu den Höfen „Ringler“ und „Barteler“
erfolgt mit schriftlicher Zustimmung des Roland Kontriner
über die Gp. 709/1 KG Kosten.
Der Gemeinderat beschließt, die angesuchte vorübergehende
Grundinanspruchnahme der Gemeindestraße auf Gp. 692/3
KG Kosten unter der Voraussetzung zu genehmigen, dass die
Wiedererrichtung der Straße gemäß dem Gutachten des DI
Arnold Bodner und auf Kosten des Antragstellers zu erfolgen
hat.
Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Anpas-
sung der Gemeindestraße südseitig des Neubaus auf der Gp.
748/2 KG Kosten gemäß dem Gutachten des DI Arnold Bod-
ner zu genehmigen. Die Kosten der Anpassung gehen zu
Lasten des Antragstellers. Alle Straßeninstandsetzungsarbei-
ten der beiden betroffenen Gemeindestraßen sind im Einver-
nehmen mit der Gemeinde Assling auszuführen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes
in einem Teilbereich der Grundpar-
zellen Gp. 3/2, Gp. 3/3 und Gp. 40/1, alle KG Unterassling,
Roland Stanglechner
Geplant ist die Errichtung eines Zubaus beim Wohnhaus auf
Grundstück 3/2. Entsprechend dem baulichen Bestand werden
die Grundstücksgrenzen des Grundstückes 3/2 geändert. Dabei
wird das Grundstück 3/2 zulasten der Grundstücke 3/3 und
40/1 vergrößert, im Osten wird eine Teilfläche des Grundstük-
kes 3/2 an das Grundstück 40/1 abgetreten. Basis dafür ist der
Plan von Vermessung Rohracher, GZl. 7382/2006 (M), File
7382-06 (M) vom 24.08.2017. Dieser Plan zeigt zudem eine
Mappenberichtigung im Bereich des Grundstückes 3/3.
Dadurch verlieren die Grundstücke 3/2 und 3/3 die einheitli-
che Bauplatzwidmung. Auch das Grundstück 40/1 verliert die
einheitliche Widmung als Freiland.
Um einheitliche Widmungen herzustellen beschließt der
Gemeinderat, den Entwurf über folgende Änderung des
Flächenwidmungsplanes aufzulegen:
Gst 3/2 KG 85039 Unterassling (rund 13 m²) von Wohngebiet
§ 38 (1) in Freiland § 41
Gst 40/1 KG 85039 Unterassling (rund 32 m²) von Freiland §
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10/2017
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