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Nationalratswahl 2017

Die Nationalratswahl 2017 findet am Sonn-

tag, den 15. Oktober 2017 statt. Es handelt

sich um eine vorgezogene Neuwahl: Regulär

wäre der Wahltermin ungefähr ein Jahr

später, nach Ablauf der fünfjährigen Gesetz-

gebungsperiode, gelegen. Der Nationalrat

hat jedoch seine vorzeitige Auflösung

beschlossen.

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe

berechtigt, sind alle österreichischen Staats-

bürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,

die am Wahltag, 15. Oktober 2017, minde-

stens 16 Jahre alt sind und nicht wegen einer

gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht aus-

geschlossen sind.

Ob jemand in Leisach wählen darf oder eine

Wahlkarte von der Gemeinde Leisach ausge-

stellt bekommt, wird – abgesehen vom Wahl-

alter und dem Stichtag (25. Juli 2017) – nach

dem Wählerverzeichnis der Gemeinde

Leisach beurteilt.

Wählen im Wahllokal

Das Wahllokal der Gemeinde Leisach befin-

det sich

im Stüberl des Schulhauses

Leisach, Leisach Nr. 26, Eingang

Untergeschoss

, und ist

von 7.30 bis

12.30 Uhr

geöffnet.

ACHTUNG: Wählerinnen/Wähler

müssen sich vor der Wahlhandlung

identifizieren. Es sollte daher ein

gültiger amtlicher Lichtbildausweis

(Reisepass, Personalausweis, Führer-

schein, Studierendenausweis etc.)

mitgenommen werden.

Wählen mit Wahlkarte

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zu-

ständigen Wahllokal wählen kann, hat An-

spruch auf eine Wahlkarte. Diese muss –

unbedingt mit Begründung – bei der Haupt-

wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahl-

kartenanträge können seit dem 14. Juli 2017

(Tag der Ausschreibung der Wahl) gestellt

werden. Diese sind schriftlich, mündlich

(persönlich – nicht telefonisch!) oder online

möglich. Gründe für die Beantragung einer

Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit,

gesundheitliche Gründe oder ein Auslands-

aufenthalt (z. B. Urlaub) sein. Wahlkarten

werden voraussichtlich ab Mitte September

2017 ausgestellt und versendet, da erst ab

diesem Zeitpunkt die Wahlvorschläge und

die Stimmzettel für die Nationalratswahl

2017 vorliegen. Die Wahlkarte ist ein ver-

schließbares weißes Kuvert.

Mit einer Wahlkarte kann auf

folgende Arten gewählt werden:

VOR dem Wahltag („Briefwahl“)

Wahlkarte ausfüllen, zukleben und

per Post an die Bezirkswahlbe-

hörde schicken

(gilt im Inland und im

Ausland):

o Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert

aus der Wahlkarte nehmen

o Stimmzettel ausfüllen und in das

Wahlkuvert legen

o Wahlkuvert zukleben

o Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben

o

Unbedingt

auf der Wahlkarte unter-

schreiben („eidesstattliche Erklärung“)

o Wahlkarte zukleben

o Wahlkarte portofrei per Post an die

Bezirkshauptmannschaft Lienz schicken

(die Adresse ist auf der Wahlkarte

bereits aufgedruckt) – Wahlkarte muss

spätestens bis zum 15. Oktober 2017

(Wahltag), 17 Uhr, dort ankommen.

Wahlkarte ausfüllen, zukleben

und bei der Bezirkswahlbehörde

abgeben:

o Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben

o Ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte

spätestens bis zum 15. Oktober 2017

(Wahltag), 17 Uhr, direkt bei der

Bezirkshauptmannschaft Lienz abgeben.

Wahlkarte ausfüllen, zukleben und

bei einer Botschaft, einem Konsulat

oder einer österreichischen Einheit

abgeben

(gilt nur im Ausland):

o Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben

o Ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte

spätestens bis zum 9. Oktober 2017 bei

einer österreichischen Vertretungsbe-

hörde (Botschaft oder Konsulat) oder

einer österreichischen Einheit abgeben

ACHTUNG:

Außerhalb des EWR und

außerhalb der Schweiz muss die Wahl-

karte spätestens bis zum 6. Oktober

2017 abgegeben werden!