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Nationalratswahl 2017
Die Nationalratswahl 2017 findet am Sonn-
tag, den 15. Oktober 2017 statt. Es handelt
sich um eine vorgezogene Neuwahl: Regulär
wäre der Wahltermin ungefähr ein Jahr
später, nach Ablauf der fünfjährigen Gesetz-
gebungsperiode, gelegen. Der Nationalrat
hat jedoch seine vorzeitige Auflösung
beschlossen.
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe
berechtigt, sind alle österreichischen Staats-
bürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
die am Wahltag, 15. Oktober 2017, minde-
stens 16 Jahre alt sind und nicht wegen einer
gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht aus-
geschlossen sind.
Ob jemand in Leisach wählen darf oder eine
Wahlkarte von der Gemeinde Leisach ausge-
stellt bekommt, wird – abgesehen vom Wahl-
alter und dem Stichtag (25. Juli 2017) – nach
dem Wählerverzeichnis der Gemeinde
Leisach beurteilt.
Wählen im Wahllokal
Das Wahllokal der Gemeinde Leisach befin-
det sich
im Stüberl des Schulhauses
Leisach, Leisach Nr. 26, Eingang
Untergeschoss
, und ist
von 7.30 bis
12.30 Uhr
geöffnet.
ACHTUNG: Wählerinnen/Wähler
müssen sich vor der Wahlhandlung
identifizieren. Es sollte daher ein
gültiger amtlicher Lichtbildausweis
(Reisepass, Personalausweis, Führer-
schein, Studierendenausweis etc.)
mitgenommen werden.
Wählen mit Wahlkarte
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zu-
ständigen Wahllokal wählen kann, hat An-
spruch auf eine Wahlkarte. Diese muss –
unbedingt mit Begründung – bei der Haupt-
wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahl-
kartenanträge können seit dem 14. Juli 2017
(Tag der Ausschreibung der Wahl) gestellt
werden. Diese sind schriftlich, mündlich
(persönlich – nicht telefonisch!) oder online
möglich. Gründe für die Beantragung einer
Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit,
gesundheitliche Gründe oder ein Auslands-
aufenthalt (z. B. Urlaub) sein. Wahlkarten
werden voraussichtlich ab Mitte September
2017 ausgestellt und versendet, da erst ab
diesem Zeitpunkt die Wahlvorschläge und
die Stimmzettel für die Nationalratswahl
2017 vorliegen. Die Wahlkarte ist ein ver-
schließbares weißes Kuvert.
Mit einer Wahlkarte kann auf
folgende Arten gewählt werden:
VOR dem Wahltag („Briefwahl“)
•
Wahlkarte ausfüllen, zukleben und
per Post an die Bezirkswahlbe-
hörde schicken
(gilt im Inland und im
Ausland):
o Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert
aus der Wahlkarte nehmen
o Stimmzettel ausfüllen und in das
Wahlkuvert legen
o Wahlkuvert zukleben
o Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben
o
Unbedingt
auf der Wahlkarte unter-
schreiben („eidesstattliche Erklärung“)
o Wahlkarte zukleben
o Wahlkarte portofrei per Post an die
Bezirkshauptmannschaft Lienz schicken
(die Adresse ist auf der Wahlkarte
bereits aufgedruckt) – Wahlkarte muss
spätestens bis zum 15. Oktober 2017
(Wahltag), 17 Uhr, dort ankommen.
•
Wahlkarte ausfüllen, zukleben
und bei der Bezirkswahlbehörde
abgeben:
o Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
o Ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte
spätestens bis zum 15. Oktober 2017
(Wahltag), 17 Uhr, direkt bei der
Bezirkshauptmannschaft Lienz abgeben.
•
Wahlkarte ausfüllen, zukleben und
bei einer Botschaft, einem Konsulat
oder einer österreichischen Einheit
abgeben
(gilt nur im Ausland):
o Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
o Ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte
spätestens bis zum 9. Oktober 2017 bei
einer österreichischen Vertretungsbe-
hörde (Botschaft oder Konsulat) oder
einer österreichischen Einheit abgeben
ACHTUNG:
Außerhalb des EWR und
außerhalb der Schweiz muss die Wahl-
karte spätestens bis zum 6. Oktober
2017 abgegeben werden!