BLICK
Ein
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Aus der Gemeindestube
Nachdem der ehemalige PFEIFHOFER-
Parkplatz südlich der B100 zwischen dem
WEBHOFER- und dem ORTNER-Haus seit
Jahrzehnten durch die Gemeinde ange-
pachtet und die Pachtkosten teilweise
auch auf umliegende Betriebe aufgeteilt
wurden, konnte diese Vereinbarung im
Jahre 2017 nicht mehr in der bisherigen
Form verlängert werden.
Dies war Anlass, mit dem privaten Grund-
eigentümer eine neue Lösung zu suchen,
damit dieser Parkplatz auch weiterhin der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wer-
den kann.
Hierauf wurde über Beschluss des Ge-
meinderates vom 5. März 2017 festgelegt,
u.a. auf dem nunmehrigen TSCHURT-
SCHENTALER-Parkplatz die Parkraumbe-
wirtschaftung einzuführen.
Weiters stellt Herr Andreas ORTNER seine
Parkplätze westlich vom ORTNER-Gebäu-
de kostenlos für diese Parkraumbewirt-
schaftung zur Verfügung.
Eine Parkabgabe für das Abstellen von
mehrspurigen Kraftfahrzeugen wird in fol-
genden Bereichen – im TirisMaps-Auszug
rot gekennzeichnet eingehoben:
• Parkplatz Marktplatz
• Parkplatz Tschurtschentaler und Ortner
• Parkplatz westlich Gemeindehaus
• Parkplatz nördlich Gemeindehaus
Die Parkabgabepflicht gilt von Montag bis
Freitag jeweils von 07:00 Uhr bis 18:00
Uhr und am Samstag von 07:00 Uhr bis
12:00 Uhr.
Die Parkabgabe beträgt mindestens € 0,50
für die erste Stunde. Die weitere Parkdau-
er kann selbst gewählt werden, wobei eine
maximale Parkdauer von 4 Stunden vorge-
geben ist.
Das Halten bis zu zehn Minuten gilt aber
noch nicht als Parken.
Zur Kontrolle der Parkraumbewirtschaf-
tung wurden von der Bezirksverwaltungs-
behörde (BH-Lienz) mehrere Aufsichtsor-
gane – Bedienstete der Marktgemeinde
Sillian – bestellt. Diese sind ermächtigt,
bei Vergehen gegen die Parkabgabe die
von der Marktgemeinde Sillian festgelegte
Organstrafverfügung in Höhe von derzeit
€ 20,-- einzuheben bzw. einen Beleg zur
bargeldlosen Bezahlung der Geldstrafe
auszustellen.
Bei Nichtbezahlung der Organstrafverfü-
gung innerhalb von 3 Wochen wird Anzeige
an die Bezirkshauptmannschaft gemacht.
Die Gemeindeführung bittet um Verständ-
nis für die Einführung der Parkraumbe-
wirtschaftung im Zentrum von Sillian und
dass nach einer mehrwöchigen Einge-
wöhnungsphase die Nichtentrichtung der
Parkabgabe auch geahndet werden muss.
Falls die weiteren in Zentrumsnähe liegen-
den Parkplätze – Bereich Kulturzentrum,
Feuerwehrhaus, Kindergarten und Park-
platz nördlich von Elektro Aichner - künftig
von Dauerparkern blockiert werden, wird
dort für 2018 die Einführung von kosten-
freien Kurzparkzonen in Erwägung gezo-
gen.
Daher wird seitens der Gemeindeführung
ersucht, dass Dauerparker (Arbeitneh-
merInnen) ihre Fahrzeuge künftig vorwie-
gend im Bereich des Parkplatzes beim
geschlossenen Hallenbad abstellen.
Ihr Bürgermeister
Hermann MITTEREGGER
Information über Parkraumbewirtschaftung im Zentrum von Sillian