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BLICK

Ein

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Aus der Gemeindestube

Nachdem der ehemalige PFEIFHOFER-

Parkplatz südlich der B100 zwischen dem

WEBHOFER- und dem ORTNER-Haus seit

Jahrzehnten durch die Gemeinde ange-

pachtet und die Pachtkosten teilweise

auch auf umliegende Betriebe aufgeteilt

wurden, konnte diese Vereinbarung im

Jahre 2017 nicht mehr in der bisherigen

Form verlängert werden.

Dies war Anlass, mit dem privaten Grund-

eigentümer eine neue Lösung zu suchen,

damit dieser Parkplatz auch weiterhin der

Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wer-

den kann.

Hierauf wurde über Beschluss des Ge-

meinderates vom 5. März 2017 festgelegt,

u.a. auf dem nunmehrigen TSCHURT-

SCHENTALER-Parkplatz die Parkraumbe-

wirtschaftung einzuführen.

Weiters stellt Herr Andreas ORTNER seine

Parkplätze westlich vom ORTNER-Gebäu-

de kostenlos für diese Parkraumbewirt-

schaftung zur Verfügung.

Eine Parkabgabe für das Abstellen von

mehrspurigen Kraftfahrzeugen wird in fol-

genden Bereichen – im TirisMaps-Auszug

rot gekennzeichnet eingehoben:

• Parkplatz Marktplatz

• Parkplatz Tschurtschentaler und Ortner

• Parkplatz westlich Gemeindehaus

• Parkplatz nördlich Gemeindehaus

Die Parkabgabepflicht gilt von Montag bis

Freitag jeweils von 07:00 Uhr bis 18:00

Uhr und am Samstag von 07:00 Uhr bis

12:00 Uhr.

Die Parkabgabe beträgt mindestens € 0,50

für die erste Stunde. Die weitere Parkdau-

er kann selbst gewählt werden, wobei eine

maximale Parkdauer von 4 Stunden vorge-

geben ist.

Das Halten bis zu zehn Minuten gilt aber

noch nicht als Parken.

Zur Kontrolle der Parkraumbewirtschaf-

tung wurden von der Bezirksverwaltungs-

behörde (BH-Lienz) mehrere Aufsichtsor-

gane – Bedienstete der Marktgemeinde

Sillian – bestellt. Diese sind ermächtigt,

bei Vergehen gegen die Parkabgabe die

von der Marktgemeinde Sillian festgelegte

Organstrafverfügung in Höhe von derzeit

€ 20,-- einzuheben bzw. einen Beleg zur

bargeldlosen Bezahlung der Geldstrafe

auszustellen.

Bei Nichtbezahlung der Organstrafverfü-

gung innerhalb von 3 Wochen wird Anzeige

an die Bezirkshauptmannschaft gemacht.

Die Gemeindeführung bittet um Verständ-

nis für die Einführung der Parkraumbe-

wirtschaftung im Zentrum von Sillian und

dass nach einer mehrwöchigen Einge-

wöhnungsphase die Nichtentrichtung der

Parkabgabe auch geahndet werden muss.

Falls die weiteren in Zentrumsnähe liegen-

den Parkplätze – Bereich Kulturzentrum,

Feuerwehrhaus, Kindergarten und Park-

platz nördlich von Elektro Aichner - künftig

von Dauerparkern blockiert werden, wird

dort für 2018 die Einführung von kosten-

freien Kurzparkzonen in Erwägung gezo-

gen.

Daher wird seitens der Gemeindeführung

ersucht, dass Dauerparker (Arbeitneh-

merInnen) ihre Fahrzeuge künftig vorwie-

gend im Bereich des Parkplatzes beim

geschlossenen Hallenbad abstellen.

Ihr Bürgermeister

Hermann MITTEREGGER

Information über Parkraumbewirtschaftung im Zentrum von Sillian