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BLICK

Ein

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Aus der Gemeindestube

WALDER, vlg. Felder, Arnbach Nr. 45, wird

einstimmig beschlossen, einen Bebau-

ungsplan für den Bereich der Hofstellen

„Rauter“ und “Felder“ zu erlassen.

• Über Ersuchen von Frau Maria DURACHER,

Sillian Nr. 195c, wird einstimmig (1

Stimmenthaltung) beschlossen, den Flä-

chenwidmungsplan der Marktgemeinde

Sillian im Bereich einer Teilfläche der Gp.

121, KG Sillian, von derzeit „FREI-LAND“

mit Kenntlichmachung als örtliche Ver-

kehrsfläche in künftig „KERNGEBIET“

sowie im Bereich zweier Teilflächen der

Gp. 1186/3, von derzeit „KERNGEBIET“

in künftig „FREILAND“ mit Kenntlich-

machung als örtliche Verkehrsfläche zu

ändern - Bereich nördlich Wohnhaus

DURACHER.

• Das Ansuchen von Frau Maria DURACHER,

Sillian Nr. 195c, um Zustimmung zur

Verbauung von mehr als 50% der ge-

meinsamen Grundstücksgrenze mittels

Doppelgarage auf der Gp. 121 zur ge-

meindeeigenen Gp. 122, beide KG Sillian,

wird einstimmig (1 Stimmenthaltung) ge-

nehmigt.

• Über Ersuchen von Herrn Anton

BODNER, Sillian Nr. 80, wird einstimmig

beschlossen, den Flächenwidmungsplan

der Marktgemeinde Sillian im Bereich von

Teilflächen der Bp. 67/1, KG Sillian, von

derzeit „FREILAND“ Kenntlichmachung

als öffentliche Verkehrsfläche in künftig

„ALLGEMEINES MISCHGEBIET“ sowie

im Bereich von Teilflächen der Gp. 1188,

KG Sillian, von derzeit „ALLGEMEINES

MISCHGEBIET“ in künftig „FREILAND“

Kenntlichmachung als öffentliche Ver-

kehrsfläche zu ändern – Bereich ehema-

liges JOAS-Haus mit Umgebungsgrund.

• Über Ersuchen von Herrn Anton BODNER,

Sillian Nr. 80, wird einstimmig beschlos-

sen, den allgemeinen und ergänzenden

Bebauungsplan im Bereich der Bpn. 66

und 67/1 sowie der Gp. 1188, alle KG

Sillian, zu ändern und einen neuen Be-

bauungsplan im Bereich der Bp. 67/1, KG

Sillian, zu erlassen – Bereich ehemaliges

JOAS-Haus mit Umgebungsgrund.

• Über Ersuchen von Herrn Franz TEMPELE,

vlg. Tagger, Sillian Nr. 2, wird einstimmig

beschlossen, den Flächenwidmungsplan

der Marktgemeinde Sillian im Bereich je

einer Teilfläche der Gpn. 917 und 918/1,

KG Sillian, von derzeit „FREILAND“ in

künftig

„LANDWIRTSCHAFTLICHES

MISCHGEBIET“ zu ändern – Bereich

Taggerhof.

• Über Ersuchen von Herrn Franz TEMPELE,

vlg. Tagger, Sillian Nr. 2, wird einstimmig

beschlossen, einen Bebauungsplan im

Bereich der Gp. 919 und Bp. 275, sowie

je einer Teilfläche der Gpn. 917 und

918/1, alle KG Sillian, zu erlassen – Be-

reich Taggerhof.

• Ergänzend zum Gemeinderatsbeschluss

vom 8. März 2017 über die Erlassung

eines Bebauungsplanes und eines ergän-

zenden Bebauungsplanes für den Bereich

der Gpn. 140, 141/1, 141/2 sowie der

Bpn. 38, 39, 40 und 212, alle KG Silli-

an, (lt. Antrag von Andreas und Markus

WALDER, vlg. Maurer) wird nach Vorlage

einer eingelangten Stellungnahme ein-

stimmig beschlossen, neuerlich einen ge-

änderten Bebauungsplan für den Bereich

der Gpn. 140, 141/1, 141/2, und 143 sowie

der Bpn. 38, 39, 40 und 212, alle KG Sillian,

zu erlassen – Bereich MAURER-Doppel-

haus und ehemaliges Postamtsgebäude.

• Über Ersuchen von Herrn Wolfgang

SCHETT, Malermeister, Sillian Nr. 178,

wird einstimmig beschlossen, den allge-

meinen und ergänzenden Bebauungsplan

im Bereich der Gp. 190/13, KG Sillian, zu

ändern – Bereich Betriebsgebäude der

Malerei SCHETT.

• Über Ersuchen von Herrn Konrad LEI-

TER, Sillian Nr. 24f und Herrn Christoph

SCHNEIDER, Sillian Nr. 24b, wird einstim-

mig beschlossen, einen Bebauungsplan

im Bereich der Gpn. 865/5 und 865/1,

beide KG Sillian, zu erlassen – Bereich

Wohnhäuser LEITER und SCHNEIDER.

• Über Ersuchen der OSTTIROLER GE-

MEINNÜTZIGEN WOHNUNGS- und SIED-

LUNGSGENOSSENSCHAFT mbH., Beda

Weber-Gasse Nr. 18, Lienz, wird einstim-

mig beschlossen, einen Bebauungsplan

im Bereich der Gp. 446, KG Sillian, zu

erlassen – Bereich geplante Wohnanlage

PFEIFHOFER-Gründe.

• Über Anregung der Gemeinde wird

mehrheitlich (2 Stimmenthaltungen) be-

schlossen, den Flächenwidmungsplan

der Marktgemeinde Sillian im Bereich

der Gpn. 739/1, 739/2 und 739/5, KG

Arnbach, von derzeit „ALLGEMEINES

MISCHGEBIET“ mit eingeschränkter

Mischnutzung in künftig "GEWERBE- und

INDUSTRIEGEBIET", eingeschränkt auf

emissionsarme Kleinbetriebe, zu ändern

– Westlicher Bereich vom Gewerbegebiet

Arnbach-Huben.

Vor kurzem wurde in der Marktgemeinde

Sillian der Trinkwasserverbrauch der ein-

zelnen Abnehmer für die Abrechnung im

1. Halbjahr 2017 abgelesen. Dabei wur-

de neuerlich vereinzelt festgestellt, dass

manche Wasserzähler einen zu hohen Ver-

brauch aufweisen, das heißt, im Verhältnis

zu den Vorjahren sehr viel Verbrauch auf-

scheint. Sie sind gebeten in ihrem Interes-

se den Wasserzähler selbst monatlich ab-

zulesen und den Stand aufzuzeichnen, um

einen zu großen oder evt. auch zu kleinen

Verbrauch selber zeitnah festzustellen und

kontrollieren zu lassen. Ein Mehrverbrauch

kann mehrere Ursachen haben, z.B. WC-

Spülung rinnt dauernd, schadhaftes Über-

druckventil bei Boiler oder bei Heizung, so-

dass Wasser laufend nachgefüllt wird und

nicht sichtbare kleine Wasserrohrbrüche.

Es ist im Nachhinein nicht möglich ei-

nen eventuellen Zuviel-Verbrauch bei der

Wasserrechnung durch die Gemeinde zu

berücksichtigen. Andererseits sind auch

schon Manipulationen an einzelnen Zäh-

lern festgestellt worden, wie Umdrehen

oder Ausbau des Zählers oder Eingriff in

das Zählwerk. Solche Abnehmer werden

künftig von der Gemeinde einen Strafbe-

scheid, wie in der Wasserleitungsordnung

vorgesehen, erhalten. Bitte denken Sie

daran, dass die Trinkwasserversorgung

von der Gemeinde mit viel Kosten und Auf-

wand bei hoher Qualität gemacht wird und

Trinkwasser ein wichtiges Lebensmittel

ist.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass

wenn der mittels Wasserzähler ermit-

telte Wasserverbrauch pro Haushalt und

pro Halbjahr unter 15 m³ liegt, seit 2017

jedenfalls eine Mindestwasser- und Min-

destkanalgebühr von 15 m³, pro Halbjahr

zur Verrechnung kommt.

Text und Foto: MGS Sillian

Information über Wasserzählerkontrollen und Gebührenverrechnung