BLICK
Ein
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Aus der Gemeindestube
WALDER, vlg. Felder, Arnbach Nr. 45, wird
einstimmig beschlossen, einen Bebau-
ungsplan für den Bereich der Hofstellen
„Rauter“ und “Felder“ zu erlassen.
• Über Ersuchen von Frau Maria DURACHER,
Sillian Nr. 195c, wird einstimmig (1
Stimmenthaltung) beschlossen, den Flä-
chenwidmungsplan der Marktgemeinde
Sillian im Bereich einer Teilfläche der Gp.
121, KG Sillian, von derzeit „FREI-LAND“
mit Kenntlichmachung als örtliche Ver-
kehrsfläche in künftig „KERNGEBIET“
sowie im Bereich zweier Teilflächen der
Gp. 1186/3, von derzeit „KERNGEBIET“
in künftig „FREILAND“ mit Kenntlich-
machung als örtliche Verkehrsfläche zu
ändern - Bereich nördlich Wohnhaus
DURACHER.
• Das Ansuchen von Frau Maria DURACHER,
Sillian Nr. 195c, um Zustimmung zur
Verbauung von mehr als 50% der ge-
meinsamen Grundstücksgrenze mittels
Doppelgarage auf der Gp. 121 zur ge-
meindeeigenen Gp. 122, beide KG Sillian,
wird einstimmig (1 Stimmenthaltung) ge-
nehmigt.
• Über Ersuchen von Herrn Anton
BODNER, Sillian Nr. 80, wird einstimmig
beschlossen, den Flächenwidmungsplan
der Marktgemeinde Sillian im Bereich von
Teilflächen der Bp. 67/1, KG Sillian, von
derzeit „FREILAND“ Kenntlichmachung
als öffentliche Verkehrsfläche in künftig
„ALLGEMEINES MISCHGEBIET“ sowie
im Bereich von Teilflächen der Gp. 1188,
KG Sillian, von derzeit „ALLGEMEINES
MISCHGEBIET“ in künftig „FREILAND“
Kenntlichmachung als öffentliche Ver-
kehrsfläche zu ändern – Bereich ehema-
liges JOAS-Haus mit Umgebungsgrund.
• Über Ersuchen von Herrn Anton BODNER,
Sillian Nr. 80, wird einstimmig beschlos-
sen, den allgemeinen und ergänzenden
Bebauungsplan im Bereich der Bpn. 66
und 67/1 sowie der Gp. 1188, alle KG
Sillian, zu ändern und einen neuen Be-
bauungsplan im Bereich der Bp. 67/1, KG
Sillian, zu erlassen – Bereich ehemaliges
JOAS-Haus mit Umgebungsgrund.
• Über Ersuchen von Herrn Franz TEMPELE,
vlg. Tagger, Sillian Nr. 2, wird einstimmig
beschlossen, den Flächenwidmungsplan
der Marktgemeinde Sillian im Bereich je
einer Teilfläche der Gpn. 917 und 918/1,
KG Sillian, von derzeit „FREILAND“ in
künftig
„LANDWIRTSCHAFTLICHES
MISCHGEBIET“ zu ändern – Bereich
Taggerhof.
• Über Ersuchen von Herrn Franz TEMPELE,
vlg. Tagger, Sillian Nr. 2, wird einstimmig
beschlossen, einen Bebauungsplan im
Bereich der Gp. 919 und Bp. 275, sowie
je einer Teilfläche der Gpn. 917 und
918/1, alle KG Sillian, zu erlassen – Be-
reich Taggerhof.
• Ergänzend zum Gemeinderatsbeschluss
vom 8. März 2017 über die Erlassung
eines Bebauungsplanes und eines ergän-
zenden Bebauungsplanes für den Bereich
der Gpn. 140, 141/1, 141/2 sowie der
Bpn. 38, 39, 40 und 212, alle KG Silli-
an, (lt. Antrag von Andreas und Markus
WALDER, vlg. Maurer) wird nach Vorlage
einer eingelangten Stellungnahme ein-
stimmig beschlossen, neuerlich einen ge-
änderten Bebauungsplan für den Bereich
der Gpn. 140, 141/1, 141/2, und 143 sowie
der Bpn. 38, 39, 40 und 212, alle KG Sillian,
zu erlassen – Bereich MAURER-Doppel-
haus und ehemaliges Postamtsgebäude.
• Über Ersuchen von Herrn Wolfgang
SCHETT, Malermeister, Sillian Nr. 178,
wird einstimmig beschlossen, den allge-
meinen und ergänzenden Bebauungsplan
im Bereich der Gp. 190/13, KG Sillian, zu
ändern – Bereich Betriebsgebäude der
Malerei SCHETT.
• Über Ersuchen von Herrn Konrad LEI-
TER, Sillian Nr. 24f und Herrn Christoph
SCHNEIDER, Sillian Nr. 24b, wird einstim-
mig beschlossen, einen Bebauungsplan
im Bereich der Gpn. 865/5 und 865/1,
beide KG Sillian, zu erlassen – Bereich
Wohnhäuser LEITER und SCHNEIDER.
• Über Ersuchen der OSTTIROLER GE-
MEINNÜTZIGEN WOHNUNGS- und SIED-
LUNGSGENOSSENSCHAFT mbH., Beda
Weber-Gasse Nr. 18, Lienz, wird einstim-
mig beschlossen, einen Bebauungsplan
im Bereich der Gp. 446, KG Sillian, zu
erlassen – Bereich geplante Wohnanlage
PFEIFHOFER-Gründe.
• Über Anregung der Gemeinde wird
mehrheitlich (2 Stimmenthaltungen) be-
schlossen, den Flächenwidmungsplan
der Marktgemeinde Sillian im Bereich
der Gpn. 739/1, 739/2 und 739/5, KG
Arnbach, von derzeit „ALLGEMEINES
MISCHGEBIET“ mit eingeschränkter
Mischnutzung in künftig "GEWERBE- und
INDUSTRIEGEBIET", eingeschränkt auf
emissionsarme Kleinbetriebe, zu ändern
– Westlicher Bereich vom Gewerbegebiet
Arnbach-Huben.
Vor kurzem wurde in der Marktgemeinde
Sillian der Trinkwasserverbrauch der ein-
zelnen Abnehmer für die Abrechnung im
1. Halbjahr 2017 abgelesen. Dabei wur-
de neuerlich vereinzelt festgestellt, dass
manche Wasserzähler einen zu hohen Ver-
brauch aufweisen, das heißt, im Verhältnis
zu den Vorjahren sehr viel Verbrauch auf-
scheint. Sie sind gebeten in ihrem Interes-
se den Wasserzähler selbst monatlich ab-
zulesen und den Stand aufzuzeichnen, um
einen zu großen oder evt. auch zu kleinen
Verbrauch selber zeitnah festzustellen und
kontrollieren zu lassen. Ein Mehrverbrauch
kann mehrere Ursachen haben, z.B. WC-
Spülung rinnt dauernd, schadhaftes Über-
druckventil bei Boiler oder bei Heizung, so-
dass Wasser laufend nachgefüllt wird und
nicht sichtbare kleine Wasserrohrbrüche.
Es ist im Nachhinein nicht möglich ei-
nen eventuellen Zuviel-Verbrauch bei der
Wasserrechnung durch die Gemeinde zu
berücksichtigen. Andererseits sind auch
schon Manipulationen an einzelnen Zäh-
lern festgestellt worden, wie Umdrehen
oder Ausbau des Zählers oder Eingriff in
das Zählwerk. Solche Abnehmer werden
künftig von der Gemeinde einen Strafbe-
scheid, wie in der Wasserleitungsordnung
vorgesehen, erhalten. Bitte denken Sie
daran, dass die Trinkwasserversorgung
von der Gemeinde mit viel Kosten und Auf-
wand bei hoher Qualität gemacht wird und
Trinkwasser ein wichtiges Lebensmittel
ist.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass
wenn der mittels Wasserzähler ermit-
telte Wasserverbrauch pro Haushalt und
pro Halbjahr unter 15 m³ liegt, seit 2017
jedenfalls eine Mindestwasser- und Min-
destkanalgebühr von 15 m³, pro Halbjahr
zur Verrechnung kommt.
Text und Foto: MGS Sillian
Information über Wasserzählerkontrollen und Gebührenverrechnung