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Juni 2017

GR-Beschlüsse

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bei Aussendungen und beim Interne-

tauftritt etc.). Gleichzeitig wurde die in

diesem Zusammenhang fällige Gemein-

deverwaltungsabgabe gem. Abschnitt V.

„Sonstige Angelegenheiten“, Ziffer 48 der

Gemeinde-Verwaltungsabgabenverord-

nung 2007 – GVAV, LGBl. Nr. 31/2007,

in Höhe von

1.100,-- als Subvention

erlassen.

Sitzung vom 8.6.2017

Der Gemeinderat ist nach einge-

hender Debatte und auf Grundlage einer

diesbezügl. Empfehlung des Raumpla-

ners zur Auffassung gelangt, dass für die

Bereiche südlich der Tratte sowie Marxer

Aue (nördlich des Keilspitzweges) keine

Notwendigkeit zur Erlassung von Be-

bauungsplänen besteht, zumal in den in

Rede stehenden Bereichen zwischenzeit-

lich ausschließlich Grundstücke zur Ein-

zelhausbebauung gebildet wurden und

die verkehrs-mäßige Erschließung eben-

so sichergestellt ist. Im Sinne eines ge-

ordneten Ganzen sowie eines möglichst

gefälligen Orts- und Straßenbildes wird

vom Gemeinderat jedoch ein Wunsch-

katalog bezüglich Aussehen der in den

genannten Bereichen zu errichtenden

Wohn-objekten definiert. Darin soll z.B.

festgeschrieben werden, dass grelle Fas-

sadenanstriche zu vermeiden sind.

Auf Anraten der Bau- und Raumord-

nungsabteilung des Landes hat der Ge-

meinderat nach eingehender Erläuterung

durch den Bürgermeister einstimmig

beschlossen, den bei der Gemeinde-

ratssitzung am 28.01.2010 unter Pt. 4

der Tagesordnung gefassten Beschluss

betreffend eine Änderung des Örtlichen

Raumordnungskonzeptes der Gemeinde

Tristach im Bereich der Grundstücke Gp.

927 und 928/1, beide KG Tristach, auf-

zuheben, da diese Änderung durch die

1. Fortschreibung des ÖRK obsolet ge-

worden ist.

Für den Bereich nördlich des Keil-

spitzweges hat der Gemeinderat mit ein-

stimmigem Beschluss die neue Straßen-

bezeichnung „Sandspitzweg“ vergeben.

Die Leistungen betreffend die Projek-

tierung der Baulanderschießung südl. der

Tratte sowie der Schutzwegbeleuchtung

wurden an den Bestbieter einer diesbe-

zügl. durchgeführten Ausschreibung, das

Planungsbüro DI Bodner Arnold, Rosen-

gasse 15, 9900 Lienz, zu einer Auftrags-

summe von

20.394,-- netto vergeben.

Die Bauleistungen betr. LWL-Netz

Ortserschießung Tristach sowie den Be-

reich Tristacher See hat der Gemeinde-

rat mit einstimmigem Beschluss an die

Baufirma SWIETELSKY, Bürgeraustraße

30, 9900 Lienz, auf Preisbasis 2016

mit einem 4 %igen Aufschlag vergeben.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, für die Errichtung des Berg-

rettungsheimes einen Nachtragsbeitrag

in Höhe von

2.513,82 zu leisten. Der

Gesamtbeitrag der Gemeinde Tristach

beläuft sich somit auf

12.129,13. Ein

Betrag von

4.336,63wird aus demTopf

des Gemeindeausgleichsfonds refundiert.

Der Gemeinderat hat den einstimmi-

gen Beschluss gefasst, diverse geplante

Sanierungs- und Neuadaptierungsmaß-

nahmen der Wasserrettung Osttirol mit

3.750,47 aus Gemeindemitteln finan-

ziell zu unterstützen.

Für die Kindergarten-Assistenzkraft

Frau Veronika von Veh-Thalmeier, wh.

9900 Lienz, St. Helenenweg 22b, wur-

de für das kommende Kindergartenjahr

2017/18 ein neuer Dienstvertrag zu den

bisherigen Bedingungen einstimmig be-

schlossen.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, die nach einer Kündigung frei

gewordene Stelle einer Pädagogischen

Fachkraft im Kindergarten Tristach mit

Frau Ortner Angelika, wh. 9772 Dellach/

Drau, Holztratten 28, zu besetzen. Frau

Ortner steht als Päd. Fachkraft bereits

seit Herbst 2016 vertretungsweise in

einem Beschäftigungsverhältnis zu Ge-

meinde Tristach.

Der Gemeinderat hat für die Zeit der

Sommerferien 2017 die Schließzeit des

Fun-Courts um ½ Stunde auf 20:30 Uhr

erstreckt.

Für die externe Nutzung des Turn-

saales in der Volksschule Tristach durch

den „Bewegungsgarten“ (Theresa Millner

MA), hat der Gemeinderat einen Benüt-

zungstarif in Höhe von

20,-- pro Veran-

staltung festgelegt.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, den großen Saal des Ge-

meindezentrums Tristach bzw. die dort

befindliche Bühne für Probenzwecke ört-

licher Vereine und Institutionen kosten-

frei zur Verfügung zu stellen.

Auf Antrag der Pfarre Tristach hat der

der Gemeinderat einstimmig beschlos-

sen, 25 % der Anschaffungskosten einer

neuen Lautsprecheranlage für die Kirche

bzw. den Friedhof, d.s. voraussichtlich

rund

1.230,--, aus Gemeindemitteln

zu übernehmen.

Mit einstimmigem Beschluss hat

der Gemeinderat der Organisation

RAINBOWS-Tirol eine finanzielle Unter-

stützung in Höhe von

100,-- gewährt.

RAINBOWS hilft Kindern und Jugendli-

chen in stürmischen Zeiten – bei Tren-

nung, Scheidung oder Tod naher Bezugs-

personen.

Der FPÖ wurde mit mehrheitlichem

Beschluss eine Parteiförderung („Partei-

schilling“) in Höhe von

17,28 für 2017

gewährt (

0,36 je erhaltener Stimme

bei der Landtagwahl 2013).

Der Erwachsenenschule Tristach

wurde für das Jahr 2017 eine finanzielle

Unterstützung in Höhe von

800,-- ge-

währt.

Der Gemeinderat hat mit einstim-

migem Beschluss für 5 Antragsteller/

-innen finanzielle Zuschüsse für die An-

schaffung von Elektro-Fahrrädern im

Betrag von

75,-- je Rad (gesamt:

375,--) lt. Förderrichtlinien gewährt.

Der Gemeinderat hat die Kassen-

prüfungsniederschrift Nr. 01/2017 zur

Kenntnis genommen. Die im Rahmen

der Prüfung festgestellten zwei formalen

Mängel wurden vom Bürgermeister auf-

geklärt. Weiters wurden die festgestellten

Überschreitungen im Gesamtbetrag von

1.608,09 sowie die diesbezügliche

Bedeckung durch Mehreinnahmen bei

der Haushaltsposition „Beiträge, Ersätze

vom Land“ genehmigt.

Der Musikkapelle Tristach wurde für

das Jahr 2017 eine Subvention in Höhe

von

3.000,-- mit einstimmigem Be-

schluss gewährt.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, für das heurige Ministran-

ten- und Jungscharlager, welches vom

10. bis 14. Juli an den Faaker See führt,

eine finanzielle Unterstützung aus Ge-

meindemitteln in Höhe von pauschal

700,-- zu gewähren.