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GR-Beschlüsse

Juni 2017

„Bericht aus der Gemeindestube“

Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates

Sitzung vom 30.3.2017

Der Gemeinderat hat mit einstimmi-

gem Beschluss einen Bebauungsplan für

den Bereich der Gp. 789/6 (Bierbaumer)

erlassen.

Der Gemeinderat hat mit einstim-

migem Beschluss einen Bebauungsplan

und ergänzenden Bebauungsplan für

den Bereich der Grundstücke Gp. 666/2

und 666/8 (Lienharter) erlassen.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, das Dienstverhältnis mit

Gemeindearbeiter Wendlinger Georg, wh.

Dorfstraße 51/2, 9907 Tristach, auf un-

bestimmte Zeit zu verlängern.

Die Stelle einer Reinigungskraft

für das Gemeindeamt wurde an Frau

Brožová Ingrid, wh. Dorfstraße 8, 9907

Tristach, vergeben.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen: a) Die Grundinanspruchnah-

me für die Verlegung von LWL-Kabeln

auf Grundflächen, die nicht zum öffent-

lichen Gut zählen, wird nach den Richt-

linien des Landes wie folgt finanziell

abgegolten: Abgeltung = beanspruchte

Fläche (in m²) x Verkehrswert (geschätzt;

in

/m²) x Wertminderungsfaktor (20

% bei unterirdischer Verlegung, 100 %

überirdisch (VKG)). b) Über die Einräu-

mung der jeweiligen, nicht als Dienst-

barkeit zu verbüchernden Leitungsrech-

te werden privatrechtliche, schriftliche

Vereinbarungen nach dem Telekommu-

nikationsgesetz - TKG 2003 zwischen

Gemeinde Tristach und den jew. Grund-

eigentümern abgeschlossen.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen: Für den Fall, dass ein Grund-

eigentümer seinen eigenen Grund nicht

mit Glasfaserkabel (Ortsnetz) erschlie-

ßen lassen will bzw. das LWL-Kabel

nicht durch seinen Grund verlegen lässt,

um ein dahinter liegendes Grundstück

erschließen zu können, so erlischt damit

auch die „grundsätzliche Erschließungs-

pflicht“ für die Gemeinde für das/die

betreffende/n Grundstück/e.

Der Gemeinderat hat folgende Sub-

ventionen gewährt: Bäuerinnenorganisa-

tion Tristach:

200,-- (für das Jahr 2017

– einstimmiger Beschluss) | Bildungshaus

Osttirol:

491,05 (1.403 Hauptwohn-

sitze à

0,35 – einstimmig für 2017)

| Katholischer Familienverband Tristach:

800,-- (einstimmig - für 2016und2017

je

400,--) | Verein „Curatorium pro

Agunto“:

200,-- (einstimmig f. 2017)

| Pilgerreise Rom der Pfarre Tristach:

15,--/Pers., max.

750,-- (einstimmig);

Parteiförderung („Parteischilling“) ÖVP:

110,16 (306 ÖVP-Stimmen lt. Ergeb-

nis Landtagswahl 2013 à

0,36 – mehr-

heitlich f. 2017) | Männerberatung Ostti-

rol – „MENergy“:

100,-- (mehrheitlich

für 2017) | Verein zum Gedenken an

die Kosakentragödie am 1. Juni 1945:

100,-- (einstimmig f. 2017).

Mit einstimmigem Beschluss wurde

der Fa. Grafik ZLOEBL, Wasserweg 4,

9907 Tristach der Auftrag zum Backup

sowie zur Wartung der Gemeindehome-

page

www.tristach.gv.at

zu Kosten in

Höhe von jährlich

139,-- netto erteilt.

Der Obmann der Bringungsgemein-

schaft Kreithof-Dolomitenhütte, GV

Zlöbl Armin, hat dem Gemeinderat das

Projekt zur Erweiterung des Parkplatzes

bei der Dolomitenhütte vorgestellt. Es

werden 46 zusätzliche Parkplätze er-

richtet.

Nach § 58 Abs. 3 Tiroler Gemein-

deordnung - TGO 2001 hat der Bürger-

meister Gemeindesekretär Hofer Hannes

zum Amtsleiter und gem. § 104 Abs. 1

leg.cit. Gemeindekassier Achmüller Mi-

chael zum Finanzverwalter der Gemein-

de Tristach bestellt. Der Gemeinderat hat

diesen Bestellungen mit je einstimmi-

gem Beschluss zugestimmt.

Der Rechnungsabschluss (RA) 2016

schließt im ordentlichen Haushalt (OH)

mit Gesamteinnahmen in der Höhe von

2.774.030,71 und Gesamtausga-

ben in der Höhe von

2.603.957,66

ab. Ein Betrag von

95.816,35 bil-

det einen Einnahmenrückstand, die

Ausgabenrückstände belaufen sich auf

30.587,46. Das tatsächliche Jahreser-

gebnis (Überschuss) im OH beträgt somit

235.301,94. Der außerordentli-

che Haushalt (AOH) 2016 schließt

mit Gesamteinnahmen und Ge-

samtausgaben in Höhe von je

310.845,16 ab. Ein Betrag von

4.778,74 bildet einen Ausgabenrück-

stand. Somit lautet das Jahresergeb-

nis (Abgang) im AOH auf

-4.778,74.

Das Gesamtergebnis OH und AOH

beträgt somit

230.523,20 (Über-

schuss OH

235.301,94 minus Ab-

gang AOH

4.778,74). Der Kassenbe-

stand per 31.12.2016 belief sich auf

156.043,43. Gem. § 108 Abs. 2

TGO 2001 wurde der Rechnungsab-

schluss 2016 wie vom Bürgermeister

vorgetragen vom Gemeinderat einstim-

mig genehmigt und zum Beschluss

erhoben. Weiters wurde dem Bürger-

meister Ing. Mag. Markus Einhauer als

Rechnungsleger sowie dem Kassier

Michael Achmüller als Finanzverwal-

ter für den RA 2016 mit einstimmi-

gem Beschluss die Entlastung erteilt.

Der Gemeinderat hat gem. § 11,

Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung

(TGO) 2001 einstimmig beschlossen,

dass die Musikkapelle Tristach, vertre-

ten durch Obmann Mag. Stefan Klocker,

Ehrenburgstraße 19, 9907 Tristach,

das Tristacher Gemeindewappen bis auf

weiteres im Rahmen ihrer Aktivitäten

führen bzw. verwenden darf (z.B. durch

Aufnähen auf die Trachten, Verwendung

Impressum:

Auflage:

700 Stück. Ergeht an alle Haushalte

der Gemeinde Tristach.

Herausgeber

und für den

Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-

germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:

buergermeister@tristach.at,

Tel.0650/5495540.

Layout:

GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.

Satz:

Hannes Hofer.

Druck:

Oberdruck Digital

Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Burgl Kofler, Franz

Zoier, Mag. Georg Neudert.

Anzeigeninfo:

GRAFIK

ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-

fice@grafikzloebl.at

.

Hinweise, Reaktionen und

Vorschläge bitte an:

Mag. Georg Neudert, Althu-

berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,

E-Mail:

cebs.ital@netway.at

. Sämtliche Fo-

tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.

Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 1.9.2017

Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe

desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis

Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach

vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.