Previous Page  9 / 44 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 44 Next Page
Page Background

9

Am 26. Jänner 2017 wurde wieder

wie alljährlich die Forttagsatzung

abgehalten. Beginnend um 14:00

Uhr fand der nichtöffentliche Teil

der Forsttagsatzung im Gemeinde-

amt mit der Forsttagsatzungskom-

mission statt. Dort wurden die Ansu-

chen unter Ausschluss der Öffent-

lichkeit behandelt und bewilligt.

Der öffentliche Teil der Forsttagsat-

zung fand um 15:00 Uhr im Gasthof

Dolomitenhof statt. Es ging wiede-

rum um die forstlichen Verhältnisse

und forstlichen Förderungen in der

Gemeinde. Der Vortrag vom BFI

Leiter DI Hubert Sint und Förster

Ing. Thomas Gradnig beinhaltete

Bewilligungen und Holznutzungen.

Kurz zum Inhalt:

Die Freigrenze bei Holznutzungen

gilt nur, wenn noch keine Kahlflä-

chen oder ungesicherte Auffors-

tungsflächen in jenem Waldort sind,

wo man Schlägern möchte. Dies gilt

auch bei Nachbargrundstücken. Je-

denfalls sollte rechtzeitig vor Beginn

der Schlägerungsarbeiten mit dem

Waldaufseher Kontakt aufgenom-

men werden. Dieser klärt anschlie-

ßend mit jedem einzelnen Waldbe-

sitzer ab, ob eine Bewilligung not-

wendig, oder ob es mit der Melde-

pflicht getan ist. Es besteht für jegli-

che Holznutzung eine Meldepflicht!

Im Anschluss war mein Vortrag als

Waldaufseher an der Reihe. Ich gab

wieder einen Rückblick über das

abgelaufene Jahr. Einige Themen

vom Vorjahr waren Verjüngungsdy-

namik, Frostschäden in Kulturen,

Wegsanierungen,

Käfersituation,

Aufforstungen und Holznutzungen.

Unter dem Ausdruck

„Verjüng-

ungsdynamik“

versteht man die

Begutachtung sämtlicher Kulturen

bis ca. 5 m Baumhöhe.

Dabei wird auf verschiedene Merk-

male, wie Naturverjüngung im An-

wuchs (-wenn ja, welche Baumar-

ten), des Weiteren die Wuchsvertei-

lung der Mischbaumarten unterei-

nander (sind sie gleichwüchsig oder

eine Wuchsphase zurück), sowie

Verbiss- oder Fegeschäden geachtet.

All dies und noch ein paar Kriterien

werden somit in einem Protokoll

festgehalten und in das Portal Tirol

eingegeben. Diese Daten werden

zukünftig bei der Abschussplanung

herangezogen. Das Ganze wiederholt

sich alle 3 Jahre. Hier wird dann den

Jagdpächtern und Grundeigentümern

die Möglichkeit geboten, bei den

Begehungen dabei zu sein. Die letz-

ten Begehungen fanden im Frühjahr

2016 statt. Dadurch bekommt man

auch einen Überblick über die Wald-

und Wildsituation in unseren Wäl-

dern. Die Verjüngungsdynamik ist

ein Bestandteil des neuen Jagdgeset-

zes.

Zu den Frostschäden in den Kul-

turen vom Winter 2015/16:

Durch den sehr schneearmen Winter

sind im Frühjahr 2016 in einigen

Kulturen Frostschäden auf den Jung-

pflanzen entstanden. Einige haben

sich erholt, andere sind leider abge-

storben. Diese müssen durch eine

Ersatzaufforstung ersetzt werden.

Zudem ist dieser Winter wieder sehr

schneearm, aber um einiges kälter.

Die genaue Auswirkungen dieses

Winters sehen wir erst, wenn die

Wachstumsphase beginnt.

Wegsanierungen im letzten Jahr:

Hier konnten wir rund 2.700 lfm

Traktorwege auf den heutigen Stand

der Traktorwege verbreitern und ei-

nige Wasserabläufe regulieren.

Zur Käfersituation:

Im Frühjahr war noch nicht viel zu

sehen. Erst ab Mitte August wurde

das Ausmaß sichtbar. Innerhalb kür-

zester Zeit konnte man immer mehr

befallen Bäume ausmachen. Ich war

viel unterwegs, um betroffene Wald-

besitzer sofort zu informieren und zu

veranlassen, dass das befallene Holz

rasch aufgeräumt und aus dem Wald

entfernt wird. Vieles wurde bereits

aufgeräumt, einiges muss noch die-

ses Jahr erledigt werden.

Deshalb mein Appell an die Waldbe-

sitzer, dass diese Situation ernst zu

nehmen und rechtzeitig im Frühjahr

mit den Aufräumarbeiten zu begin-

nen ist.

Zur Aufforstung

und Holznutzung:

Es wurden im letzten Jahr rund

15.000 Pflanzen aufgeforstet. Dabei

ist wichtig ein Drittel an Misch-

baumarten einzubringen. Die Holz-

nutzung im letzten Jahr betrug knapp

3.500 fm, davon waren ca. 1.000 fm

Schadholz.

Das Ziel sollte eine intensive Pflege

der Kulturen schon ab einer Baum-

höhe von ca. 5 m sein. Des Weiteren

sollten genügend Mischbaumarten

eingebracht und eine rechtzeitige

und mehrmalige Durchforstung

durchgeführt werden, damit die Bäu-

me resistent aufwachsen und den

Gefahren der Umwelteinflüsse trot-

zen können.

Dies war ein kurzer Rückblick von

der Forsttagsatzung 2017. Es wäre

sicher noch viel mehr zu sagen, des-

halb lade ich schon jetzt alle Wald-

besitzer zur nächsten Forsttagsat-

zung ein. Diese forstliche Veranstal-

tung findet nur einmal im Jahr statt

und sollte zur Information und Er-

fahrungsaustausch genutzt werden.

Der Waldaufseher

Georg Reider

Rückblick über die Forsttagssatzung 2017