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Virgen

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Bürgerservice

I

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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

Für die Verwendung von Drohnen gibt es gesetzliche Vorgaben.

Foto: Modellfliegergruppe Matrei i. O.

Wenn man in der heutigen technophilen

Zeit von „Drohnen“ spricht, dann sind

in den seltensten Fällen die männlichen

Wesen der Bienen, Wespen, Hornissen

oder Hummeln gemeint, sondern meis-

tens die beliebten Fluggeräte, die in der

Fachsprache auch „Kopter“ heißen.

Doch Vorsicht: Auch für diese Flugge-

räte gelten Luftverkehrsregeln und ge-

setzliche Vorschriften. Je nach Größe,

Gewicht und Einsatzzweck (zum Be-

spiel: Ist eine Kamera montiert? Ist

Zweck des Drohnenfluges die Aufnahme

von Fotos oder Filmen?) sind Drohnen

in Klassen eingeteilt,

für die dem jeweili-

gen Gefährdungspotential entsprechende

Vorschriften gelten. Es wird zwischen (1)

Spielzeug, (2) Flugmodell, (3) Unbe-

mannte Luftfahrzeuge Klasse 1 und (4)

Unbemannte Luftfahrzeuge Klasse 2

unterschieden

.

Spielzeug:

Drohnen, mit oder ohne

Kamera, die unterhalb von 30 Metern

Höhe betrieben werden, und bei einem

Aufprall eine Bewegungsenergie von

nicht mehr als 79 Joule entwickeln (ent-

Drohnen – gesetzliche

Vorschriften

spricht einem ca. 260 Gramm schweren

Gerät, das im ungebremsten Fall 30 m

abstürzt), können als „Spielzeug“ be-

trachtet werden. Es dürfen keine Perso-

nen oder Sachen durch den Betrieb ge-

fährdet werden, abgesehen davon fallen

diese Spielzeuge nicht in den Anwen-

dungsbereich des Luftfahrtgesetzes.

Flugmodelle und Unbemannte Luft-

fahrzeuge

benötigen bereits eine Haft-

pflichtversicherung und bei einem Ge-

wicht von mehr als 25 kg eine Betriebs-

bewilligung des Österreichischen Aero-

Clubs oder der Austro Control. Flug-

modelle dienen der Freizeitgestaltung

und sind hinsichtlich Reichweite Be-

schränkungen unterworfen, Unbe-

mannte Luftfahrzeuge gehen in Rich-

tung gewerblicher Nutzung.

Prinzipiell gilt:

• Das Fluggebiet sorgfältig wählen! –

Das Fliegen über Menschenansamm-

lungen oder Gebäuden ist für private

Drohnenfans streng verboten, erlaubt

ist ihnen das Fliegen nur in freiem Ge-

lände und auf Modellflugplätzen.

• Vorsicht beim Filmen! – Sobald mit

einer Bordkamera Fotos oder Videos

gemacht und auch privat oder ge-

werblich gespeichert werden, braucht

es eine Bewilligung der Austro Con-

trol.

• Und es können auch andere Rechts-

materien betroffen sein, wie National-

parkgesetz, Umweltschutzgesetz, Ge-

werberecht, Datenschutz, Lärmver-

ordnungen etc.

(Quelle:

https://www.bmvit.gv.at/

bmvit/verkehr/luftfahrt/drohnen/inde

x.html

)

Neuen Reisepass

beantragen

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

Dass es gerade jetzt besonders wichtig

ist, einen ablaufenden Reisepass zu er-

neuern, steht für Experten außer Frage:

Angesichts der intensiven Grenzkon-

trollen führt an gültigen Identitätsdoku-

menten kein Weg vorbei. Wenn der ei-

gene Reisepass bald abläuft, sollte man

rechtzeitig einen neuen beantragen.

Da im heurigen Jahr enorm viele Reise-

pässe ablaufen, kann es sein, dass es zu

Wartezeiten bei der Ausstellung durch

die Österreichische Staatsdruckerei

kommt und die Wochenfrist bis zur Zu-

stellung nicht mehr eingehalten werden

kann. Besonders stark ist erfahrungsge-

mäß der Andrang kurz vor Ferienbeginn.

Reisepassanträge können bei der Be-

zirkshauptmannschaft Lienz eingebracht

werden. Auch die Gemeinde Virgen bie-

tet diese Serviceleistung an und gibt

nähere Information zu den benötigten

Dokumenten.