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Virgen

Aktiv

20

I

Bürgerservice

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

Im Zuge der Ablesung der Wasseruhren

muss immer wieder festgestellt werden,

dass Grundstücke neben der Gemeinde-

wasserversorgungsanlage auch über eine

private Wasserversorgungsanlage (Privat-

wasser für Stall oder Garten, Regenwas-

Trennung private und

Gemeindewasserversorgung

In Virgen ist es, obwohl nicht verpflich-

tend, „guter Brauch“, dass von der

öffentlichen Schneeräumung verursachte

Zerstörungen an Zäunen und Einfrie-

dungen von den Gemeindearbeitern

repariert werden, oder dass man Repa-

raturen unterstützt.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Zäune

nicht vor der Wintersaison schon wind-

schief oder grob mangelhaft waren, bzw.

es vor der Wintersaison schon abzusehen

war, dass der Zaun das Winterhalbjahr

nicht überstehen würde – aus diesem

Grund wurden Zäune und Einfriedun-

gen im Herbst 2016 digital festgehalten.

Durch die Schneeräumung beschädigte

Zäune oder Einfriedungen mögen bitte

bis spätestens Ende April bei der Ge-

meindeverwaltung – Konrad Groß-

lercher, 04874/5202 DW 21 gemeldet

werden. Sobald es die Witterung und die

Möglichkeiten der Gemeinde zulassen,

wird – nach einer Prüfung der Sache –

der Schaden behoben.

Schäden an Zäunen und

Einfriedungen

Es kann passieren, dass Zäune entlang von Gemeindestraßen durch die Schneeräumung

beschädigt worden sind. Die Gemeindearbeiter werden die betroffenen Zäune wieder her-

richten – sofern sie nicht schon im Herbst in einem desolaten Zustand gewesen sind. Viel-

leicht ergreift auch somancher Bürger Eigeninitiative und übernimmt die Reparaturarbeiten

selbst.

sernutzung etc.) verfügen. Oftmals wer-

den fehlende Wassermengen bei der

Privatwasserversorgung durch eine Ver-

bindungsleitung zur Gemeindewasser-

versorgungsanlage ausgeglichen und kann

es dadurch zu einer Vermischung der bei-

den Wasserversorgungen kommen.

Wir müssen darauf hinweisen, dass im

Falle einer zweiten Wasserversor-

gungsanlage, neben der öffentlichen

Versorgungsanlage der Gemeinde, eine

klare Trennung in zwei abgeschlossene

Wasserkreisläufe zu erfolgen hat.

Gemäß ÖNORM 2531 ist eine Ver-

bindung dieser zwei Versorgungsanla-

gen nicht zulässig, eine Trennung nur

mittels Absperrvorrichtung (Hand-

schieber) ist nicht ausreichend.

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

Tierkadaverübernahmen

im Klärwerk Huben

• Bei Tierkadaverübernahmen/-über-

gabe in Huben-Kienburg ist der

vollständig ausgefüllte „Viehver-

kehrsschein“

abzugeben.

• Bei Widdern sind vor der Über-

nahme die

Hörner abzutrennen

.

• Die

Übernahmezeiten

der regiona-

len Tierkadaverübernahme im Klär-

werk Huben-Kienburg sind:

Montag bis Donnerstag

von

10.00 bis 11.00 Uhr

und

15.30 bis 16.30 Uhr

sowie Donnerstag zusätzlich

von

7.00 bis 8.00 Uhr

und

Freitag von

10.00 bis 11.00 Uhr

• Bei Übernahmen außerhalb der

Öffnungszeiten ist ein

Zuschlag

für

den Mehraufwand in Höhe von

26,00 €

zu bezahlen.