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GR-Beschlüsse | Leinenpflicht |

www.tristach.gv.at

März 2017

Der Gemeinderat hat einstimmig

die Umwidmung der Grundstücke Gp.

1807, 1808, 1809 und 1810, alle KG

Tristach, in Wohngebiet beschlossen.

Mit einstimmigem Beschluss hat

der Gemeinderat eine Verordnung be-

treffend die Waldumlage 2017 erlas-

sen bzw. gem. den gesetzlichen Be-

stimmungen der Tiroler Waldordnung

2005 beschlossen, die Waldumlage

für das Jahr 2017 für den Wirtschafts-

wald (WW) mit einem Ha-Satz von

29,95 sowie für den Schutzwald im

Ertrag (SiE) mit einem Ha-Satz von

8,98 festzusetzen. Somit betragen

die auf die einzelnen Waldbesitzer um-

zulegenden Waldaufseherkosten im

Jahr 2017 insgesamt

14.763,70.

Der Berechnung wurden nur die tat-

sächlichen für forstliche Belange von

GWA Amort Franz aufgewendeten Ar-

beitsstunden 2016 zu Grunde gelegt

(außer Betracht blieben z.B. die für die

Gemeinde Tristach geleisteten Winter-

dienststunden). Die Kostenbelastung

für die Gemeinde für den Waldauf-

seher beläuft sich im Jahr 2017 auf

23.333,15.

Der Abschluss einer Vereinbarung

über die Neuregelung der Schulbei-

tragsabrechnung für die Schularten

„Neue Mittelschulen in Lienz“ und „Po-

lytechnische Schule Lienz“ wurde vom

Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, den Auftrag zur Ausstat-

tung der zwei Serverräume für das LWL-

Ortsnetz (Serverschränke etc.) an den

Bestbieter einer diesbezügl. durchge-

führten Ausschreibung, die Fa. Kurztha-

ler Kommunikation & Elektro GesmbH,

9900 Lienz, lt. Angebot Nr. 202578

vom 18.01.2017 über 10.660,80 inkl.

MwSt. zu vergeben.

Der Gemeinderat hat gem. § 12

Abs. 4 Friedhofsordnung einstimmig be-

schlossen, dass eine auswärtige Person

im Gemeindefriedhof Tristach bestattet

werden kann (Urnennische).

Der Gemeinderat hat die Saalbenüt-

zungsgebühr (inkl. Heizkostenpauscha-

le) für den am 14.01.2017 im großen

Gemeindesaal stattgefundenen „Bunten

Musikabend“ mit einstimmigem Be-

schluss erlassen.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, der Volkshochschule Lienz

für das Herbstsemester 2016/17 eine

finanzielle Unterstützung aus Gemein-

demitteln in Höhe von

100,-- zu ge-

währen.

Mehrheitlich wurde für die SPÖ,

Bezirksgeschäftsstelle Lienz, eine Par-

teiförderung („Parteischilling“) in Höhe

von

38,88 für 2017 beschlossen.

Der Gemeinderat hat die Kassen-

prüfungsniederschrift Nr. 04/2016 zur

Kenntnis genommen. Die im Rahmen

der Prüfung festgestellten zwei Mängel

wurden vom Bürgermeister erschöpfend

aufgeklärt. Weiters wurden die fest-

gestellten Überschreitungen (gesamt

55.374,49) sowie die diesbezügliche

Bedeckung durch Mehreinnahmen bei

div. Haushaltspositionen genehmigt.

Der Bürgermeister hat über das

Projekt zur Erschließung des Be-

reiches Tristacher See mit Breit-

band-Internet berichtet. In die-

sem Zuge erhält der Hochbehälter

Primis eine sichere Stromversorgung.

Bei geschätzten Gesamtkosten von rund

150.000,-- wird sich der Kostenbei-

trag der Gemeinde auf voraussichtlich ca.

9.100,-- belaufen.

Die tägliche Öffnungszeit bei der

Kinder-Sommerbetreuung wurde um ½

Stunde verlängert (Mo. bis Fr. jew. von

07:30 Uhr bis neu 13:00 Uhr).

Leinenpflicht

für Hunde

Alle Tristacher Hundehalter wer-

den hiermit erneut darauf hinge-

wiesen, dass in Tristach eine Lei-

nenpflicht für Hunde gilt.

Hunde außerhalb von Gebäuden

und von ausreichend eingefriede-

ten Grundstücken sind vom Halter

oder Führer des Hundes in folgen-

den Bereichen an der Leine zu füh-

ren: Gemeindestraßen und -wege,

Spazier- und Wanderwege, Forst-

und Güterwege, Gemeindepark

„Tratte“, Sportplatz Tristach (gesam-

tes Sportplatzgelände), öffentlicher

bzw. frei zugänglicher Kinderspiel-

platz beim Kindergarten Tristach.

Zimmervermieter werden ersucht,

Gäste mit Hunden auf diese Ver-

pflichtung hinzuweisen.

Zuwi-

derhandlungen sind mit einer

Geldstrafe in Höhe von

360,--

bedroht.

Verstöße sind bei der Be-

zirkshauptmannschaft Lienz als

zuständiger Strafbehörde anzuzei-

gen (Zeit und Ort der Beobachtung,

Foto- und/oder Filmbeweise, Zeu-

gen etc.).

Foto © Anne Garti / pixelio.de

Die Homepage der Gemeinde Tristach

www.tristach.gv.at

wurde neu gestaltet

und hat nun ein „responsives Webde-

sign“, d.h. das Layout wird so flexibel

gestaltet, dass dieses auf dem PC, Ta-

blet und Smartphone eine gleichblei-

bende Benutzerfreundlichkeit bietet.