4
GR-Beschlüsse | Leinenpflicht |
www.tristach.gv.atMärz 2017
Der Gemeinderat hat einstimmig
die Umwidmung der Grundstücke Gp.
1807, 1808, 1809 und 1810, alle KG
Tristach, in Wohngebiet beschlossen.
Mit einstimmigem Beschluss hat
der Gemeinderat eine Verordnung be-
treffend die Waldumlage 2017 erlas-
sen bzw. gem. den gesetzlichen Be-
stimmungen der Tiroler Waldordnung
2005 beschlossen, die Waldumlage
für das Jahr 2017 für den Wirtschafts-
wald (WW) mit einem Ha-Satz von
€
29,95 sowie für den Schutzwald im
Ertrag (SiE) mit einem Ha-Satz von
€
8,98 festzusetzen. Somit betragen
die auf die einzelnen Waldbesitzer um-
zulegenden Waldaufseherkosten im
Jahr 2017 insgesamt
€
14.763,70.
Der Berechnung wurden nur die tat-
sächlichen für forstliche Belange von
GWA Amort Franz aufgewendeten Ar-
beitsstunden 2016 zu Grunde gelegt
(außer Betracht blieben z.B. die für die
Gemeinde Tristach geleisteten Winter-
dienststunden). Die Kostenbelastung
für die Gemeinde für den Waldauf-
seher beläuft sich im Jahr 2017 auf
€
23.333,15.
Der Abschluss einer Vereinbarung
über die Neuregelung der Schulbei-
tragsabrechnung für die Schularten
„Neue Mittelschulen in Lienz“ und „Po-
lytechnische Schule Lienz“ wurde vom
Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, den Auftrag zur Ausstat-
tung der zwei Serverräume für das LWL-
Ortsnetz (Serverschränke etc.) an den
Bestbieter einer diesbezügl. durchge-
führten Ausschreibung, die Fa. Kurztha-
ler Kommunikation & Elektro GesmbH,
9900 Lienz, lt. Angebot Nr. 202578
vom 18.01.2017 über 10.660,80 inkl.
MwSt. zu vergeben.
Der Gemeinderat hat gem. § 12
Abs. 4 Friedhofsordnung einstimmig be-
schlossen, dass eine auswärtige Person
im Gemeindefriedhof Tristach bestattet
werden kann (Urnennische).
Der Gemeinderat hat die Saalbenüt-
zungsgebühr (inkl. Heizkostenpauscha-
le) für den am 14.01.2017 im großen
Gemeindesaal stattgefundenen „Bunten
Musikabend“ mit einstimmigem Be-
schluss erlassen.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, der Volkshochschule Lienz
für das Herbstsemester 2016/17 eine
finanzielle Unterstützung aus Gemein-
demitteln in Höhe von
€
100,-- zu ge-
währen.
Mehrheitlich wurde für die SPÖ,
Bezirksgeschäftsstelle Lienz, eine Par-
teiförderung („Parteischilling“) in Höhe
von
€
38,88 für 2017 beschlossen.
Der Gemeinderat hat die Kassen-
prüfungsniederschrift Nr. 04/2016 zur
Kenntnis genommen. Die im Rahmen
der Prüfung festgestellten zwei Mängel
wurden vom Bürgermeister erschöpfend
aufgeklärt. Weiters wurden die fest-
gestellten Überschreitungen (gesamt
€
55.374,49) sowie die diesbezügliche
Bedeckung durch Mehreinnahmen bei
div. Haushaltspositionen genehmigt.
Der Bürgermeister hat über das
Projekt zur Erschließung des Be-
reiches Tristacher See mit Breit-
band-Internet berichtet. In die-
sem Zuge erhält der Hochbehälter
Primis eine sichere Stromversorgung.
Bei geschätzten Gesamtkosten von rund
€
150.000,-- wird sich der Kostenbei-
trag der Gemeinde auf voraussichtlich ca.
€
9.100,-- belaufen.
Die tägliche Öffnungszeit bei der
Kinder-Sommerbetreuung wurde um ½
Stunde verlängert (Mo. bis Fr. jew. von
07:30 Uhr bis neu 13:00 Uhr).
Leinenpflicht
für Hunde
Alle Tristacher Hundehalter wer-
den hiermit erneut darauf hinge-
wiesen, dass in Tristach eine Lei-
nenpflicht für Hunde gilt.
Hunde außerhalb von Gebäuden
und von ausreichend eingefriede-
ten Grundstücken sind vom Halter
oder Führer des Hundes in folgen-
den Bereichen an der Leine zu füh-
ren: Gemeindestraßen und -wege,
Spazier- und Wanderwege, Forst-
und Güterwege, Gemeindepark
„Tratte“, Sportplatz Tristach (gesam-
tes Sportplatzgelände), öffentlicher
bzw. frei zugänglicher Kinderspiel-
platz beim Kindergarten Tristach.
Zimmervermieter werden ersucht,
Gäste mit Hunden auf diese Ver-
pflichtung hinzuweisen.
Zuwi-
derhandlungen sind mit einer
Geldstrafe in Höhe von
€
360,--
bedroht.
Verstöße sind bei der Be-
zirkshauptmannschaft Lienz als
zuständiger Strafbehörde anzuzei-
gen (Zeit und Ort der Beobachtung,
Foto- und/oder Filmbeweise, Zeu-
gen etc.).
Foto © Anne Garti / pixelio.de
Die Homepage der Gemeinde Tristach
www.tristach.gv.atwurde neu gestaltet
und hat nun ein „responsives Webde-
sign“, d.h. das Layout wird so flexibel
gestaltet, dass dieses auf dem PC, Ta-
blet und Smartphone eine gleichblei-
bende Benutzerfreundlichkeit bietet.